Beschlussvorschlag:

1.  Die  Straße An 44 sowie die Straßenabschnitte der Pestalozzistraße, Langstraße und Badstraße zwischen dem Westring und der An 44 werden als Fahrradstraßen ausgewiesen. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen wird gestattet.

 

Zwischen der Queichbrücke und der Badstraße wird eine Einbahnstraße in nördlicher Richtung und zwischen Nordring und Pestalozzistraße in südlicher Richtung eingerichtet. Die Einbahnstraßen werden für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

 

2.  Der bestehende Schutzstreifen für Radfahrer auf der Südseite der Annweiler Straße wird bis vor das Anwesen Annweiler Straße 40 verlängert und mit einem absoluten Halteverbot versehen.

 

3.  In der Godramsteiner Straße wird in Höhe des Anwesens Nr.48  eine Überquerungshilfe installiert.

 

4.  Im Fliegerviertel werden zur Verkehrsberuhigung und Ordnung der Parksituation Parkplätze wechselseitig auf der Fahrbahn markiert und mit der Ausschilderung, dass Parken nur auf den markierten Flächen erlaubt ist, versehen.

 


 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 8. November 2016, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig ruft er auch den Tagesordnungspunkt 6.1, den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zur Parksituation im Fliegerviertel, mit auf. Der Vorsitzende schlägt dem Gremium vor, über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Das Gremium stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 

Der Vorsitzende ruft den ersten Beschlussvorschlag, die Straße „An 44“ auf und erläutert ihn und bittet Herrn Bernhard um ergänzende Informationen.

 

Herr Bernhard führt aus, dass die Verwaltung das Radwegenetz analysiert hat und versucht werde Lücken zu schließen. Er erläutert, dass der Südring, Nordring und Ostring bereits mit Radverkehrsspuren ausgestattet sind, eine Nord-Süd-Verbindung jedoch noch fehlt. Hierzu könnten die Waffenstraße oder der Westring dienen. Beide Straßen sind jedoch nicht geeignet um eine Radverkehrsführung auszuweisen. Die einzige Alternative ist die Straße „An 44“, da diese nicht besonders vom Autoverkehr belastet ist, aber sehr stark von Radfahrern genutzt wird. Da „An 44“ als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, ist ein Radfahrstreifen entbehrlich. Aus den genannten Gründen hält die Verwaltung die Ausweisung von „An 44“ als Fahrradstraße für geeignet. Andere Städte haben bereits gute Erfahrungen mit der Ausweisung von Fahrradstraßen gemacht. Auf Fahrradstraßen sind Radfahrer bevorrechtigt, das Befahren mit Kraftfahrzeugen wird dennoch zugelassen.

 

Herr Eichhorn merkt an, dass bereits im AK Verkehr von der Fraktion der Grünen angedeutet wurde, einen Ergänzungsantrag zu stellen.

Herr Lichtenthäler erläutert, dass im AK Verkehr nicht abschließend darüber entschieden wurde, wie der Teilabschnitt zwischen der Badstraße und der Queichbrücke ausgewiesen werden soll. In der Vorlage ist ausgeführt, dass die Einbahnstraßenregelung eingeführt werden soll, um Abkürzungsverkehr zu vermeiden. Herr Lichtenthäler stellt den Antrag, dieses Teilstück komplett für Kraftfahrzeuge zu sperren. Abschließend merkt er an, dass die Verwaltung weiter am Radwegenetz arbeiten muss. Er setzt deshalb viel Hoffnung auf das Mobilitätskonzept.

 

Herr Bernhard erklärt, dass der Antrag von Herrn Lichtenthäler bedeute, dass die Queichbrücke nach der Sanierung für Kraftfahrzeuge gesperrt bleiben würde.

 

Herr Dürphold fragt nach, ob die Sperrung nur für die Brücke gelte oder für den gesamten Abschnitt.

 

Herr Bernhard erläutert, dass lediglich die Brücke gesperrt werden würde.

 

Herr Lerch merkt an, dass er die Vorgehensweise, wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, für richtig hält.

 

Herr Dürphold merkt an, dass die Brücke saniert wurde, deshalb solle man sie auch nutzen.

 

Herr Scharhag führt aus, dass sich seine Fraktion ebenso der Vorgehensweise wie von der Verwaltung vorgesehen, anschließen werde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lichtenthäler abstimmen. Der Antrag wurde vom Gremium mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend stimmt das Gremium über den Beschlussvorschlag 1 ab. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Vorsitzende ruft den Beschlussvorschlag 2 auf, welcher sich auf die Verlängerung des Schutzstreifens für Radfahrer auf der Südseite der Annweiler Straße bezieht. Er erteilt Herrn Bernhard für weitere Informationen das Wort.

 

Herr Bernhard erläutert, dass in der Annweiler Straße das Problem bestehe, dass wegen parkender Fahrzeuge der Begegnungsverkehr nicht mehr möglich sei und dieser auf den Radfahrstreifen auf der Nordseite ausweiche. Eine Behebung dieses Problems ist durch die Verlängerung des Schutzstreifens auf der Südseite sowie der Ausweisung von Parkverbot möglich. Damit ist in diesem Bereich Begegnungsverkehr problemlos möglich.

 

Herr Lichtenthäler führt aus, dass diese Maßnahme seiner Meinung nach in die richtige Richtung gehe. Er merkt jedoch an, dass eine sichere Verkehrsführung für die Radfahrer unabdingbar sei.

 

Herr Bernhard erläutert, dass in diesen Bereichen Leitelemente zur besseren Verkehrsführung angebracht werden, sowie Markierungen, die den Verlauf des Schutzstreifens aufzeigen.

 

Herr Eichhorn merkt an, dass die Verwaltung mit der geplanten Maßnahme auf dem richtigen Weg sei. Damit sei die Sicherheit der Radfahrer gewährleistet.

 

Herr Eisold führt aus, dass sich der Schutzstreifen seiner Meinung nach nicht bewährt habe. Seiner Meinung nach wird sich an der Situation nichts ändern, wenn 5 Stellplätze erhalten bleiben, da auch dort kein Begegnungsverkehr möglich ist.

 

Herr Eichhorn führt aus, dass durch die Einrichtung der Schutzstreifen die Straße breit genug für Begegnungsverkehr sei. Herr Bernhard führt aus, dass die Konfliktlänge damit reduziert wird.

 

Herr Dürphold führt aus, dass seine Fraktion die Verlängerung des Schutzstreifens als sinnvoll erachtet, da der Bereich mit Radfahrern stark frequentiert ist.

 

Abschließend stimmt das Gremium über den Beschlussvorschlag 2 ab. Der Beschlussvorschlag wird mit einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

 

Der Vorsitzende ruft den Beschlussvorschlag 3 auf. Dabei geht es um die Installation einer Überquerungshilfe im Bereich der Godramsteiner Straße. Er führt aus, dass durch die Einrichtung einer Kindertagesstätte eine Überquerung der Godramsteiner Straße in Höhe des Anwesens Nr. 48 erforderlich wird. Für weitere Ausführungen erteilt er Herrn Bernhard das Wort.

 

Herr Bernhard informiert, dass von Seiten der Leitung der Kindertagesstätte sowie dem Elternbeirat der Wunsch besteht, die Überquerung der Godramsteiner Straße zu verbessern. Daraufhin wurden gemeinsam mit der Leitung der Kindertagesstätte zwei Standorte einer Überquerungshilfe in Augenschein genommen. Ein Standort scheidet aus, da er im Bereich einer Kurve liegt und deshalb die Sicht eingeschränkt ist. Der vorgesehene Standort befindet sich in der Nähe des Eingangs der Kindertagesstätte. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Gehweg zum Wohngebiet Schützenhof. Allerdings werden auf der Nordseite der Godramsteiner Straße fünf Parkplätze entfallen, damit die  Sichtverhältnisse gewährleistet sind. Ein weiterer Vorteil für den Standort ist die bereits vorhandene Beleuchtung.

 

Herr Demmerle fragt nach, ob eine Abbiegespur als Zufahrt für die Kindertagesstätte vorgesehen ist.

 

Herr Bernhard führt aus, dass es nicht vorgesehen ist eine Abbiegespur einzurichten.

 

Herr Eisold fragt nach, ob die Zufahrt zum Anwesen Nr. 55 aus Richtung Godramstein gewährleistet ist.

 

Herr Bernhard antwortet, dass die Zufahrt zum Anwesen Nr. 55 problemlos möglich ist. Auch für die weiteren Grundstücke ist die Zufahrt gewährleistet.

 

Herr Eisold fragt nach, ob es vorgesehen ist im Bereich der Überquerungshilfe eine Tempo-30-Zone einzurichten.

 

Herr Bernhard erläutert, dass eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bevorsteht. Teil dieser Änderung ist die Ausweitung von Tempo-30-Strecken in Bereichen vor sozialen Einrichtungen. Da noch weitere Bereiche im Stadtgebiet davon betroffen sind, ist es vorgesehen diese zu bündeln und nach der Ratifizierung der Straßenverkehrsordnung in einem Schritt als Tempo-30-Strecken auszuweisen.

 

Im Anschluss stimmt das Gremium über den Beschlussvorschlag 3 ab. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Vorsitzende ruft den Beschlussvorschlag 4 auf. Dabei geht es um die Verkehrsberuhigung und Ordnung der Parksituation im Bereich des Fliegerviertels. Der Vorsitzende erläutert die aktuelle Situation im Bereich des Fliegerviertels. In der Bürgerversammlung im Juni 2016 wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Der Lösungsvorschlag der Verwaltung konzentriert sich auf Parkboxen in wechselseitiger Anordnung. Damit soll erreicht werden, dass das Parken auf den Gehwegen verhindert wird, um mehr Sicherheit für Fußgänger zu schaffen. Er erteilt Herrn Bernhard das Wort für weitere Erläuterungen.

 

Herr Bernhard informiert, Hintergrund der Initiative sind die durchgängig zugeparkten Gehwege, dass zum Teil kein Fußgängerverkehr mehr möglich ist. Die Anwohner des Fliegerviertels haben sich mehrfach über die Situation beschwert. Es soll erreicht werden, dass die Gehwege wieder vollständig für die Fußgänger zur Verfügung gestellt werden. Durch das Parken auf den Gehwegen wurden diese massiv beschädigt, da sie nicht für eine solche Belastung ausgelegt sind.

Eine Möglichkeit um das Problem in den Griff zu bekommen, wären regelmäßige Kontrollen und die Erteilung von Strafzetteln wegen Parkens auf den Gehwegen. Dies würde aber mit sich bringen, dass die Fahrzeuge komplett auf der Straße geparkt werden. Wenn beidseitig auf der Straße geparkt wird, reicht die Fahrbahnbreite nicht zum Durchfahren eines Fahrzeuges aus. Auch die Sichtbeziehungen würden sich dadurch nicht verbessern. Um die Verkehrssicherheit herzustellen, sieht die Verwaltung nur die Einrichtung von wechselseitigen Parkboxen. Dadurch ist Begegnungsverkehr gewährleistet, des Weiteren wird auch eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht. Durchgängige beidseitige Parkreihen wären nur mit einer Einbahnstraßenregelung möglich gewesen. Diese Möglichkeiten wurden in der Bürgerversammlung vorgestellt. Das überwiegende Meinungsbild in der Bürgerversammlung war die Regelung mit wechselseitigen Parkboxen. Dadurch wird die größtmögliche Verkehrssicherheit gewährleistet. Als Nachteil bleibt festzuhalten, dass sich die Anzahl der Parkplätze um 1/3 reduziert. Unter Abwägung aller Belange wird es als gerechtfertigt gesehen, dass dieser Nachteil in Kauf genommen wird.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass mit der Einrichtung der Parkboxen eine Beschilderung erfolgt, dass das Parken nur noch in den markierten Bereichen zulässig ist. Des Weiteren wurde in der Bürgerversammlung auch die Einrichtung von Anwohnerparken diskutiert. Hierzu wurde von der Verwaltung eine Stellungnahme ausgearbeitet. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Anwohnerparkplätzen. Er bittet hierzu um weitere Erläuterungen durch Herrn Bernhard.

 

Herr Bernhard führt aus, dass es gewisser Voraussetzungen für die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen bedarf. Eine Voraussetzung ist, dass auf privaten Flächen nicht genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Des Weiteren ist lt. Rechtsprechung den Anwohnern ein Fußweg von bis zu 1.000 m bis zu ihren Parkplätzen zuzumuten. Beide Voraussetzungen sind im Bereich des Fliegerviertels nicht gegeben, weshalb das Einrichten von Bewohnerparken nicht möglich ist.

Herr Bernhard merkt an, dass es nicht vorgesehen ist, die Markierung der Parkboxen endgültig aufzubringen. Testweise würde Klebemarkierung zum Einsatz kommen, die u. U. entfernt werden könnte, wenn die Praxis zeigt, dass dies nötig ist. Erst wenn sich die Parkboxen bewährt haben, würden diese endgültig markiert werden.

 

Herr Eichhorn führt aus, dass der AK Verkehr in seiner Sitzung informiert wurde, dass die wechselseitigen Parkboxen die mehrheitliche Meinung der Bürgerversammlung war. Mittlerweile liege eine Unterschriftenliste der Anwohner vor, aus der hervorgeht, dass dies nicht das Mehrheitsergebnis war. Vielmehr sei gewünscht, dass der aktuelle Zustand beibehalten werden solle. Hierauf gründet sich der CDU-Antrag, mit dem Inhalt eine 2-stündige Parkscheibenregelung einzuführen. Bei dieser Regelung müsste jedoch das Parken auf den Gehwegen weiterhin erlaubt sein. Unter Berücksichtigung der neuen Gesichtspunkte schlägt Herr Eichhorn vor, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und zunächst nochmals im AK Verkehr zu behandeln. Dies biete die Möglichkeit eine Lösung zu finden, bei der nur wenige Parkplätze entfallen. Gleichzeitig könnte auch noch der Parkstreifen entlang der Hindenburgstraße in die Diskussion miteinbezogen werden.

 

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass der Stadtrat in der Vergangenheit den Beschluss gefasst hat, dass der Parkstreifen im Rahmen des KEF bewirtschaftet wird. Dies bedeutet eine Einnahme der Stadt von jährlich rd. 17.000 €.

Er erinnert, dass die Einführung der wechselseitigen Parkboxen ein Modellversuch darstellt, der der Verwaltung die Möglichkeit gibt einzugreifen, wenn die Regelung nicht funktioniere. Er hält es für angezeigt, diesen Versuch zu unternehmen. Es werde sicherlich keine Lösung geben, die alle Beteiligten zufrieden stellt.

 

Herr Eichhorn ergänzt, dass die Anwohner von der 2-stündigen Parkscheibenregelung ausgenommen werden müssen. Er stellt nochmals den Antrag, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und erneut im AK Verkehr zu diskutieren.

 

Herr Heuberger fragt nach, ob es baurechtliche Vorgaben gebe, die die Herstellung von Stellplätzen auf Privatgrundstücken verbiete.

 

Herr Kamplade antwortet, dass baurechtlich jeder Eigentümer verpflichtet ist auf seinem Grundstück Stellplätze herzustellen.

 

Herr Lerch betont, dass die Situation sehr problematisch ist. Mit der Einführung der Bewirtschaftung des Parkstreifens in der Hindenburgstraße ist es zu einer Verschiebung des Parkens in das Fliegerviertel gekommen. Dazu komme noch die hohe Anzahl von Studenten, die ebenfalls dort ihr Fahrzeug abstellen. Durch die Einführung der Parkboxen wäre das Problem im Fliegerviertel gelöst, würde jedoch seiner Meinung nach nur an andere Stelle verschoben werden.

Herr Lerch zweifelt an, dass die Einführung der Parkboxen tatsächlich die mehrheitliche Meinung bei der Bürgerversammlung war. Dies sei ihm in Gesprächen mit Anwohnern bewusst geworden. Es ist ihm klar, dass es keine Lösung gebe, die alle zufrieden stelle, deshalb schlägt er vor, nochmals eine Bürgerversammlung abzuhalten.

 

Herr Lichtenthäler hält es nicht für sinnvoll diesen Punkt erneut im AK Verkehr zu behandeln. Er bezweifle nicht die Aussage der Verwaltung, dass die vorgeschlagene Lösung die mehrheitliche Meinung der Bürgerversammlung war. Er möchte sich aber nicht gegen eine erneute Bürgersammlung aussprechen.

 

Herr Eichhorn betont, dass es vorrangig darum gehe Dauerparker aus dem Fliegerviertel fernzuhalten. Dies ginge nur mit einer Parkzeitregelung.

 

Herr Scharhag merkt an, dass den Anwohnern durchaus zuzumuten ist, ihre Fahrzeuge in ihren Garagen bzw. Hofeinfahrten zu parken.

 

Herr Bernhard ergänzt, dass bei der Bürgerversammlung die Anwesenden auch darauf hingewiesen haben, dass die Anwohner ihre Fahrzeuge auf ihrem Grundstück parken sollten.

Er zeigt sich verwundert über die Aussagen. In der Bürgerversammlung wurde das Thema Bewohnerparken angesprochen. Von Seiten der Verwaltung wurde informiert, dass hierzu die Voraussetzungen fehlen und dies rechtlich nicht möglich ist.

In der Bürgerversammlung wurde das Resümee gezogen, dass eine Einbahnstraßenregelung nicht befürwortet wird und die angedachte Parkregelung weiter verfolgt werde.

Er möchte sich verwahren, dass dieses Resümee im Nachhinein in Frage gestellt werde.

 

Herr Freiermuth führt aus, dass er das Resümee nicht anzweifle, aber für ihn stellt sich die Frage wie im Nachgang die Unterschriftenliste zustande kommen kann. Er gehe davon aus, dass das Parkplatzproblem in diesem Bereich durch die Parkboxen noch verschärft werde. Deshalb sehe er auch die Universität in der Pflicht Parkplätze herzustellen. Er schließt sich deshalb der Auffassung von Herrn Eichhorn an, dieses Thema erneut im AK Verkehr zu diskutieren.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass er das Thema für ausdiskutiert hält. Die Anwohner wurde angeschrieben und die Lösung mitgeteilt. Aus diesem Grund gebe es die Unterschriftenliste, weil die Umsetzung jetzt konkret werde.

 

Frau Heß zeigt sich verwundert über die Diskussion, nur weil sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Straßenverkehrsordnung halten.

 

Herr Scharhag fragt nach der Dauer der Testphase für die Einrichtung der Parkboxen.

 

Herr Bernhard antwortet, dass dies flexibel gehandhabt werden kann. Witterungsbedingt wird im Frühjahr 2017 die Markierung aufgetragen. Ende des Jahres 2017 werden dann erste Ergebnisse vorliegen.

 

Herr Eichhorn erläutert, dass er den Antrag auf die erneute Behandlung im AK Verkehr deshalb gestellt habe, weil man von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.

 

Herr Dürphold stellt klar, es besteht ein Parkplatzproblem, welches gelöst werden muss. Eine Einbahnstraßenregelung komme nicht in Betracht, also müsse die andere Lösung her.

 

Herr Lerch beantragt, dass eine erneute Bürgerversammlung abgehalten wird. Mit den Erkenntnissen aus dieser Versammlung soll das Thema erneut im AK Verkehr diskutiert werden und ein neuer Lösungsvorschlag erarbeitet werden.

Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse, kann die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.

 

Herr Heuberger schlägt vor, die Anwohner anzuschreiben und aufzufordern Stellplätze auf Ihren Grundstücken anzulegen. Diese sollen sie an die Verwaltung melden. Wenn eine neue Zufahrt für ein Grundstück hergestellt wird, muss gewährleistet sein, dass dort keine Parkbox aufgezeichnet wird.

 

Herr Bernhard merkt an, dass die Markierung in der Testphase nur aufgeklebt ist und man flexibel reagieren könne.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Argumente ausgetauscht sind und schlägt vor über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Der Bauausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mit 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich zu.