Sitzung: 13.12.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 320/089/2016
1. Das Gesamthandeigentum an den in §6 Abs.
2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
(AGTierNebG) vom 19.08.2014 (GVBI. S. 191-7831.1) näher bezeichneten
Grundstücken wird aufgelöst.
2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2
AGTierNebG näher bezeichneten Grundstücken wird auf den Altlastenzweckverband
tierische Nebenprodukte kostenfrei übertragen.
3. Der Stadtrat stimmt vorbehaltlich einer
Einigung des Altlastenzweckverbandes mit den entsorgungspflichtigen
Gebietskörperschaften des Saarlandes über eine Mitgliedschaft im
Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 17. Oktober 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: