Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

1.             Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim wird der Bebauungsplan „D 6 - Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ aufgestellt.

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 

 


 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26. Oktober 2016, auf welche verwiesen wird. Im vorliegenden Fall soll eine Fläche an einen dort ansässigen Gewerbebetrieb überführt werden. Diese Fläche ist derzeit als Straßenverkehrsfläche und private Grünfläche gewidmet und soll als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

 

Herr Lichtenthäler fragt nach, ob es Konkurrenzsituationen/Konflikte zu den daneben ansässigen sozialen Einrichtungen gebe bzw. zu befürchten sind.

Herr Kamplade erläutert, die gewerblichen Nutzungen müssen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, im vorliegenden Fall nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesem Verfahren werden mögliche Konflikte mit der Nachbarschaft abgeprüft. Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich lediglich auf die Erschließung der Gewerbeeinheit. Der Betrieb muss selbstverständlich die Maßgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes einhalten.

 

Der Bauausschuss beschloss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: