Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Anpassung der nachfolgenden Kostenordnungen zur Benutzungsordnung vom 18.12.2000, angelehnt an den seit 2001 fortgeschriebenen Preisindex um 20 %, mit Wirksamkeit ab 01.01.2017 (siehe Anlage):

 

1.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, Arzheimer Hauptstraße 42, Landau-Arzheim

2.       für die Benutzung der Turnhalle, Bornheimer Straße 4, Landau-Dammheim

3.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (Kincksche Mühle), Godramsteiner Hauptstraße 52, Landau-Godramstein

4.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes, Hofgasse 9, Landau-Mörlheim

5.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes im Dorfgemeinschaftshaus Zum Kirchweg 3, Landau-Mörzheim

6.       für die Benutzung der Turnhalle, Lindenbergstraße 67, Landau-Nußdorf

7.       für die Benutzung der Turnhalle, Zum Queichanger 23, Landau-Queichheim

 

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kostenordnungen soll alle 5 Jahre erfolgen.

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass der Ortsbeirat mit einstimmigen Beschluss vom 24.02.16 empfahl, die Überarbeitung und 20 %ige Kostenerhöhung dieser  Kostenordnung, was nun auch so von der Verwaltung umgesetzt wurde. Diese Erhöhung war aufgrund der allgemeinen Preissteigerung längst überfällig. Die vergleichsweise große Auslastung des Dorfgemeinschaftshauses und viele Anmietungsanfragen führen zu einer zusätzlich hohen Arbeitsbelastung für die örtlichen Gemeindearbeiter und die Sekretärin der Ortsverwaltung.   


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig mit 13 Ja-Stimmen dem Beschlussvorschlag zu folgen.