Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verlängerung der modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 11,0 Mio Euro für die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden DSK genannt). Die in diesem Zusammenhang stehende bedarfsorientierte Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung soll um einen noch nicht verifizierten Betrag zurückgefahren werden, so dass die Ausfallbürgschaft zunächst höher bleibt als die Kreditsumme. Bei den Kreditkonditionen sollen mögliche Sondertilgungsoptionen vereinbart werden.

 

Die Verlängerung der Bürgschaft wird bis zum 31.12.2017 befristet.

 

Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzuholen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 26. Oktober 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: