Sitzung: 08.11.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 240/055/2016
die
Verlängerung der modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 11,0 Mio Euro für
die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
(im Folgenden DSK genannt). Die in diesem Zusammenhang stehende
bedarfsorientierte Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung soll um einen
noch nicht verifizierten Betrag zurückgefahren werden, so dass die Ausfallbürgschaft
zunächst höher bleibt als die Kreditsumme. Bei den Kreditkonditionen sollen
mögliche Sondertilgungsoptionen vereinbart werden.
Die
Verlängerung der Bürgschaft wird bis zum 31.12.2017 befristet.
Parallel
hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO
erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten
Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
einzuholen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 26. Oktober 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: