Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

1.              Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim wird der Bebauungsplan „D 6 - Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ aufgestellt.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27. Oktober 2016, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Eichhorn fragte nach, ob eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen müsse oder nicht. Die Nummer zwei des Beschlussvorschlages sei zu der Begründung (Seite 2, Planverfahren) widersprüchlich.

 

Herr Kamplade erklärte, dass bei einfachem Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit entfalle und die Offenlage beschlossen werden müsse. Er werde eine entsprechende Korrektur der Vorlage vor der Stadtratssiztung veranlassen.

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16-Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: