Sitzung: 29.11.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 320/089/2016
1. Das Gesamthandeigentum an den in §6 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung
des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014
(GVBI. S. 191-7831.1) näher bezeichneten Grundstücken wird aufgelöst.
2. Das Eigentum an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG näher bezeichneten
Grundstücken wird auf den Altlastenzweckverband tierische Nebenprodukte
kostenfrei übertragen.
3. Der Stadtrat stimmt vorbehaltlich einer Einigung des
Altlastenzweckverbandes mit den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften
des Saarlandes über eine Mitgliedschaft im Altlastenzweckverband deren Aufnahme zu.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 17. Oktober 2016, auf die hingewiesen wird.
Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16-Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: