Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Anpassung der nachfolgenden Kostenordnungen zur Benutzungsordnung vom 18.12.2000, angelehnt an den seit 2001 fortgeschriebenen Preisindex um 20 %, mit Wirksamkeit ab 01.01.2017 (siehe Anlage):

 

1.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, Arzheimer Hauptstraße 42, Landau-Arzheim

2.       für die Benutzung der Turnhalle, Bornheimer Straße 4, Landau-Dammheim

3.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (Kincksche Mühle), Godramsteiner Hauptstraße 52, Landau-Godramstein

4.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes, Hofgasse 9, Landau-Mörlheim

5.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes im Dorfgemeinschaftshaus Zum Kirchweg 3, Landau-Mörzheim

6.       für die Benutzung der Turnhalle, Lindenbergstraße 67, Landau-Nußdorf

7.       für die Benutzung der Turnhalle, Zum Queichanger 23, Landau-Queichheim

 

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kostenordnungen soll alle 5 Jahre erfolgen.

 

 

 


Gem. dem Vorsitzenden wurde die letzte Kostenordnung im Jahr 2000 erstellt. Die vorgeschlagene Preisanpassung war aufgrund der Inflation notwendig geworden.

 

Nach Ansicht des Vorsitzenden ist eine Preisanpassung nach 16 Jahren nachvollziehbar.


Der Ortsbeirat stimmte einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu.