Der Vorsitzende hat den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 6 aufgerufen.

 

Im Beschlussvorschlag 4 des Tagesordnungspunktes 6 wurde das Gremium informiert, dass die Ausweisung von Bewohnerparken rechtlich unzulässig ist. Deshalb wurde auf eine gesonderte Abstimmung des CDU-Antrages verzichtet.