Sitzung: 29.11.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 240/057/2016
- Der Stadtrat beschließt die nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher erläuterten Kostendeckungsbeiträge bzw. maximalen Zuschussbeträge des Teilhaushaltes 15 für die Jahre 2017 bis 2019:
1.
Leistung
25211 – Ausstellungen
Gesamterträge der Leistung |
8.900 Euro |
Gesamtaufwendungen der Leistung |
160.600 Euro |
Gesamtdefizit |
151.700 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
8.900 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
64.700 Euro |
Unterdeckung |
55.800 Euro |
Kostendeckungsbeitrag |
14 % |
Zuschussbetrag 55.800 Euro
Kostendeckungsbeitrag 14 %
(Berechnungsgrundlage 1)
2.
Leistung
25213 – Zuschuss an kommunale Stiftungen
Gesamterträge der Leistung |
0 Euro |
Gesamtaufwendungen davon Landauer Kunststiftung davon Strieffler Stiftung |
51.500 Euro 20.500 Euro 31.000 Euro |
Gesamtdefizit |
51.500 Euro |
Landauer Kunststiftung 20.500 Euro
Strieffler Stiftung 31.000 Euro
Kostendeckungsbeitrag 0 %
(Berechnungsgrundlage 2)
3.
Produkt
2530 – Zoo
Produktbezogene Erträge |
919.000 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
1.560.000 Euro |
Gesamtdefizit |
641.000 Euro |
Kostendeckungsbeitrag |
59 % |
Zuschussbetrag 641.000 Euro
Keine Unterschreitung des Kostendeckungsbeitrages 55 %
(Berechnungsgrundlage 4)
4.
Leistung
26101 - Theater/Konzerte
Gesamterträge der Leistung |
190.600 Euro |
Gesamtaufwendungen der Leistung |
502.000 Euro |
Gesamtdefizit |
311.400 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
190.600 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
366.700 Euro |
Unterdeckung |
176.100 Euro |
Kostendeckungsbeitrag |
52 % |
Zuschussbetrag 176.100 Euro
Kostendeckungsbeitrag mindestens 52 %
(Berechnungsgrundlage 1)
5.
Leistung
26102 – Goetheparkplaudereien
Gesamterträge der Leistung |
0 Euro |
Gesamtaufwendungen der Leistung |
15.300 Euro |
Gesamtdefizit |
15.300 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
0 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
6.850 Euro |
Unterdeckung |
6.850 Euro |
Kostendeckungsbeitrag |
0 % |
Maximaler Zuschussbetrag 6.850 Euro
Kostendeckungsbeitrag 0 %
(Berechnungsgrundlage 1)
6.
Produkt
2620 – Musikpflege
Gesamterträge des Produktes |
0 Euro |
Gesamtaufwendungen des Produktes |
5.600 Euro |
Gesamtdefizit |
5.600 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
0 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
3.750 Euro |
Unterdeckung |
3.750 Euro |
Kostendeckungbeitrag |
0 % |
Maximaler Zuschussbetrag 3.750 Euro
Kostendeckungsbeitrag 0 %
(Berechnungsgrundlage 1)
7.
Produkt
2712 – Volkshochschule
|
2017 |
2018/2019 |
Gedeckelte Personalkosten |
77.500 Euro |
77.500 Euro |
Raummiete Maximilianstraße |
27.301 Euro |
27.301 Euro |
Raummiete Waffenstraße |
2.202 Euro |
0 |
Gesamtdefizit |
107.003 Euro |
104.801 Euro |
Maximaler Zuschussbetrag für 2017 107.003 Euro
Maximaler Zuschussbetrag für 2018/2019 104.801 Euro
Kostendeckungsbeitrag 0 %
(Berechnungsgrundlage 5)
8.
Produkt
2720 –Stadtbibliothek
Gesamterträge des Produktes |
111.500 Euro |
Gesamtaufwendungen des Produktes |
725.700 Euro |
Gesamtdefizit |
614.200 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
111.400 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
138.000 Euro |
Unterdeckung |
26.600 Euro |
Kostendeckungsbeitrag |
80 % |
Zuschussbetrag 26.600 Euro
Kostendeckungsbeitrag mindestens 80 %
(Berechnungsgrundlage 1)
9.
Produkt
5731 – Kommunale allgemeine Einrichtungen
Gesamterträge des Produktes |
22.800 Euro |
Gesamtaufwendungen des Produktes |
1.818.000 Euro |
Gesamtdefizit |
1.795.200 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Produktbezogene Erträge |
22.800 Euro |
Produktbezogene Aufwendungen |
103.900 Euro |
Unterdeckung |
81.100 Euro |
Kostendeckungsgrad |
22 % |
Maximaler
Zuschussbetrag 81.100
Euro
Kostendeckungsbeitrag 20 %
(Berechnungsgrundlage 1)
10. Produkt 5752 – Kommunale Tourismusförderung (Büro für Tourismus)
Gesamterträge des Produktes |
452.600 Euro |
Gesamtaufwendungen des Produktes |
1.030.545 Euro |
Gesamtdefizit |
577.945 Euro |
davon bedingt steuerbar:
Kostenerstattung an das BfT davon Personalkosten für 6,5 Stellen davon Personalkosten für GfB davon nicht gedeckte Kosten BfT in 2017 |
518.245 Euro 435.990 Euro 33.200 Euro 49.055 Euro |
Mitgliedsbeiträge |
46.000 Euro |
Mieter-Vermieter-Verhältnis |
21.060 Euro |
Miete Kutschenkabinett |
7.200 Euro |
Sach-u. Personalkosten Kerwe in OT |
13.000 Euro |
Unterdeckung davon nicht gedeckte Kosten BfT
in 2017 |
605.505 Euro *) 49.055 Euro |
Zuschussbetrag 605.505 Euro*)
*(siehe Erläuterung auf Seite 12)
Kostendeckungsbeitrag 0
%
(Berechnungsgrundlage 3)
Der Kostendeckungsbeitrag der lfd. Nr. 2 (25213 Zuschuss an kommunale Stiftungen), Nr. 7 (2712 Volkshochschule) sowie Nr. 10 (5752 Kommunale Tourismusförderung) beträgt 0 %. Der städtische Haushalt bildet an dieser Stelle das Delta zwischen den Erträgen und Aufwendungen der jeweiligen Stiftungshaushalte sowie der jeweiligen Wirtschaftspläne der vorgenannten Einrichtungen ab.
Der Kostendeckungsbeitrag der lfd. Nr. 5 (26102 Goetheparkplaudereien) und der Nr. 6 (2620 Musikpflege) beträgt ebenfalls 0 %. Den Aufwendungen der vorstehenden Produkte stehen tatsächlich keine Erträge zur Kostendeckung entgegen.
- Der Stadtrat beschließt, das Produkt 2510 Archiv und Museum zukünftig im Teilhaushalt 13 zu führen, da der Anteil der freiwilligen Leistungen nicht klar zur Pflichtaufgabe abgrenzbar ist bzw. der Anteil der Pflichtaufgabe „Archiv“ den freiwilligen Teil „Museum“ deutlich übersteigt. Darüber hinaus ist das Produkt 5752 Kommunale Tourismusförderung ab dem Haushaltsjahr 2017 im Teilhaushalt 15 zu führen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2017 bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres darüber zu berichten, ob die vorgenannten Zuschussbeträge eingehalten wurden und/oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Erreichbarkeit vorgeschlagen werden bzw. worden sind.
Bei der Überprüfung der Einhaltung der maximalen Zuschussbeträge sind bei den lfd. Nr. 1, 3, 4 , 8 und 9 der Anteil des Kostendeckungsbeitrages im Verhältnis zu den Aufwendungen maßgeblich. Beim Rest (lfd. Nr. 2, 5, 6, 7 und 10) sind die festgesetzten Beträge entscheidend.
- Spätestens im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020 sind die Kostendeckungsbeiträge bzw. die maximalen Zuschussbeträge der Einrichtungen des Teilhaushaltes 15 anhand der fortgeschritten Entwicklung zu evaluieren.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 10. November 2016, auf die hingewiesen wird. Die Aufsichtsbehörde erwarte, dass sichergestellt und ggf. steuernd eingegriffen werde, dass die freiwilligen Leistungen in ihrer inhaltlichen und finanziellen Dimension nicht über Gebühr hinaus ansteigen.
Ratsmitglied Hartmann begrüßte den Vorschlag der Verwaltung. Er erkenne eine deutliche Verbesserung des Einblicks im freiwilligen Aufgabenbereich, sehe allerdings Probleme, wie beispielsweise im Kulturprogramm. Ein Defizit aufgrund eines schlecht laufenden Programmjahres sollte mit einem guten Jahr ausgleichen werden können. Er fragte nach, ob dies über mehrere Jahre im Blick gehalten wird, um einen allgemeinen Ausgleich über mehrere Jahre zu schaffen. Im Bereich der Förderung zu „Jugend musiziert“ habe derzeit ein geringer Personenkreis Unterstützungsbedarf. Diese wenigen Interessenten seien allerdings nicht im Interesse der Fraktion, deshalb sollte zu gegebener Zeit mehr kulturelle Förderung fließen.
Der Vorsitzende erwiderte, dass es sich erst um den Anfang des Steuerungsaufbaus handelt. Der Verwaltung sei bewusst, dass Gegenfinanzierungen und Kompensierungen über die Vorlage hinaus stattfinden müssen und auch andere freiwillige Leistungen im Blick zu halten sind. Die Erfahrungswerte müssten abgewartet werden.
Herr Messemer ergänzte, dass es um Controlling ginge.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit einer Enthaltung und 15-Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: