Da die Befangenheit von Oberbürgermeister Thomas Hirsch nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, übergab er den Vorsitz an Bürgermeister Dr. Ingenthron und begab sich in den Zuhörerbereich.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14. November 2016 auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Follenius-Büssow erkundigte sich nach dem § 9 Satz 7 des Vertrages. Sie fragte nach, wie sich die Änderung zu den aktienrechtlichen Bestimmungen erkläre.

 

Herr Joritz erklärte, dass sich nach Abwägung die Regelung nur auf den Aufsichtsrat beziehe. Da es sich bei der Stadtholding um eine GmbH handelt und diese keinen Pflicht-Aufsichtsrat besitze, sei über die Thematik frei zu entscheiden. Nach Diskussion wurde sich geeinigt, dass es geschickter sei, sich nur auf die eigenen Regelungen zu konzentrieren und somit das Aktiengesetz keine Anwendung findet. In der Praxis wurde dies bisher noch nicht angewandt.

 

Ratsmitglied Vogler sagte, dass die meisten Änderungen nachvollziehbar und formal begründet seien. Bei der Übertragung der städtischen Baulandentwicklung (Seite 2, 1. Aufzählungspunkt der Vorlage) sollte sorgfältig geprüft und abgewartet werden, bis das Ergebnis vorliegt. Derzeit bestünden zu diesem Thema noch offene Fragen, insbesondere ob es sinnvoll sei, die o.g. Thematik der Stadtholding zu übertragen. Deshalb bat sie, das Thema zurückzustellen.

 

Herr Joritz betonte, dass es lediglich um die Verankerung des Gegenstandes des Unternehmens ginge. Ob die Thematik der Stadtholding übergeben werde, müsse in einem gesonderten Beschluss gefasst werden.

 

Ratsmitglied Vogler bat, die Prüfergebnisse abzuwarten.

 

Herr Joritz erklärte, dass dies von Nachteil sei, da das ganze Verfahren nochmals in den Gremien behandelt werden müsse.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass derzeit lediglich die Geschäftsgrundlage in Erarbeitung sei. Man könne jedoch im Rahmen des Nachtragshaushalts entscheiden. Aus dem jetzigen Beschluss sei nicht daraus zu schließen, dass die Baulandentwicklung zwingend durch die Stadtholding abgewickelt werde. Er bat, dies nicht als Vorwegnahme zu betrachten und räumte ein, dass die Aufgabe noch detaillierter dargestellt werden könnte. Auf Wunsch des Hauptausschusses könnte die Thematik noch weiter präzisiert werden oder in Verbindung mit einer Entscheidung des Nachtragshaushalts verbunden werden.

 

Ratsmitglied Wagner fragte nach, ob die Thematik auch analog auf den Bereich der „erneuerbare Energien“ anzuwenden sei.

 

Der Vorsitzende bestätigte dies.

 

Herr Joritz betonte, dass bei dem Beschluss auch die Zustimmungsbedürftigkeit der ADD in den zeitlichen Planungen zu berücksichtigen sei.

 

Der Vorsitzende sagte eine offene und transparente Behandlung zu. Es werde  keine Abstimmung erfolgen und im Zusammenhang des Nachtragshaushalts erneut beraten.

 


Der Hauptausschuss nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis. Die Vorlage wurde zurückgestellt.