Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem Oberbürgermeister zu empfehlen, in der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2017 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

1.       Erfolgsplan                                                                                                    T€                                 T€

 

Summe der Erträge

 

         - Betriebserträge                                                                                3.572

         - Aufl. SoPo’s                                                                                              94

         - sonstiger Ertrag (Zuschuss Stadt)                                                  100

         - sonstiger Ertrag (ZZV)                                                                           51

         - Ergebnisübernahme                                                                               1                           3.818

 

Summe der Aufwendungen

 

         - Betriebsaufwand                                                                             6.699

         - Finanzaufwand                                                                                          0                           6.699

 

Gesamtergebnis 2017                                                              T€                  -2.881

 

 

2.       Vermögensplan 2017

 

         Summe der Einnahmen                                                                                                         3.451

         Summe der Ausgaben                                                                                                            3.451

 

 

3.       Stellenübersicht

 

 

 

4.       Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)     Betriebsmittelkreditermächtigung

              Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.

 

4.1 b)     Kreditbedarf

              entsprechend Vermögensplan 2017                          T€                    2.371  ***

 

         *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.

 

              Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den    Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2         Finanzplan 2018 – 2022

 

 

5.       Beteiligung EnergieSüdwest AG

 

Vor dem Hintergrund des vollständigen Mittelabrufes aus der Zuzahlungsvereinbarung muss davon ausgegangen werden, dass im Planungsjahr 2017 die Zuflüsse aus der Beteiligung an der ESW AG die operativen Verluste der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht mehr ausgleichen können. Handelsrechtlich wird es, in Abhängigkeit von der Höhe der Ausschüttungen, durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen im Planungsjahr 2017 noch möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 15. November 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Im Wirtschaftsplan werde ein operatives Defizit von 2,9 Millionen Euro ausgewiesen. Ein Ausgleich aus Mitteln der Zuzahlungsvereinbarung der Energie Südwest werde im kommenden Jahr nicht möglich sein. Man habe sich auf diese Zeit vorbereitet, Schulden getilgt, so dass das Unternehmen schuldenfrei sei. Im nächsten Jahr gehe man von einem Defizit in Höhe von voraussichtlich 300.000 Euro aus. Im nächsten Jahr werde man auch über die Eintrittspreise bei den Bädern reden müssen.

 

Ratsmitglied Volkhardt unterstrich, dass sich an diesem Wirtschaftsplan die Abhängigkeit der Stadtholding von der Energie Südwest zeige. Man bewege sich im Haifischbecken des Energiemarktes. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass das

LaOla ein großer Verlustbringer mit 1,3 Millionen Euro sei. Man müsse mit der Stadtholding sensibel umgehen, damit man nicht eines Tages die Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgleichen müsse. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme dem Wirtschaftsplan zu.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: