Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt dem o. a. Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans D 9 der Stadt Landau in der Pfalz hinsichtlich der Größe der Flachwerbeanlagen am Gebäude zu.

 


 

Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 15.11.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Er halte den unterbreiteten Vorschlag für einen guten und pragmatischen Lösungsweg, der geeignet sei, die Gleichheit unter den Unternehmen und deren Werbeanlagen an Gebäuden im Gewerbegebiet wieder herzustellen. Anschließend erteilte der Vorsitzende Herrn Kamplade das Wort für weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die die Verwaltung dem Bauausschuss zur Zustimmung vorschlage, von der Größenordnung her genau den Befreiungen für Werbeanlagen in anderen Fällen im Gewerbegebiet D 9 entspräche, die bereits ausgesprochen worden seien. Das heiße, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz, auf dessen Einhaltung auch von Seiten der Gewerbetreibenden sehr genau geachtet werde, hier mit den geänderten Werbeanlagen gewahrt bleibe.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler meinte, der Bauausschuss hätte es hier mit einer Problematik zu tun, mit der er sich schon häufig beschäftigt habe- es wird einfach gemacht. Es stelle sich immer die Frage, wie man mit dieser Situation umginge. Der Unternehmer habe sich nicht korrekt verhalten. Dies habe in seiner Fraktion am Vorabend eine Diskussion ausgelöst, ob dies immer so sein müsse und für die Unternehmen keine Konsequenzen habe. Im vorliegenden Fall ließe sich die Werbeanlage nicht ohne Schwierigkeiten wieder entfernen, sodass er persönlich für die Lösung durchaus eine gewisse Sympathie habe. Dennoch sei das Vorgehen in seiner Fraktion umstritten und man habe sich durchaus noch eine weitergehende Lösung wie „Kunst am Bau“ vorstellen können. Der Vorschlag habe bei ihnen letztendlich keinen Gefallen gefunden- man werde sich daher der Stimme enthalten.

 

Ratsmitglied Herr Löffel äußerte, ganz Unrecht habe Herr Lichtenthäler nicht. Vor diesem Hintergrund frage er sich, ob es nicht möglich sei bei Gewerbebauten- bei denen man ja wisse, dass der Bauherr eine Werbefläche errichte- mit der Baugenehmigung oder kurz danach Informationen über die Gestaltung der Werbeanlage anzufordern, um solche Situationen zu vermeiden.

 

Herr Kamplade erwiderte, dies sei im vorliegenden Fall sogar geschehen. Die Werbeanlagen seien dann aber anders errichtet worden als genehmigt.

 

Ratsmitglied Frau Vogler erklärte, natürlich habe der Gewerbetreibende nicht rechtens gehandelt. Nichts desto trotz habe sie aber bei einem Rundgang durch D 9 festgestellt, dass es sich um ein insgesamt wunderschön entwickeltes Gewerbegebiet handele. Im Vergleich mit anderen Gewerbegebieten steche Landau positiv hervor. Von daher könne ihre Fraktion damit leben.

 

Der Vorsitzende sagte, auch die Stadt sei „not amused“ gewesen. Man habe aber gleichwohl den Vorzug einem pragmatischen Vorgehen geben wollen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth schloss sich der Kritik an. Man könne das Gefühl bekommen, dass Frechheit siegt. Man habe einen Kompromiss gefunden und er sehe durchaus, dass man irgendeine Lösung finden müsse, aber es wäre zu befürchten, dass dieses Verhalten Schule mache. Daher müsse man überlegen und dafür Sorge tragen, dass der Stadt nicht ständig jemand auf der Nase herumtanze. Man habe sich vorher gute Gedanken gemacht, wie etwas gestaltet werden solle und dann würde „einfach mal gemacht“.

 

Der Vorsitzende erwiderte, in der Summe bleibe es bei den Ausnahmen, erst Recht in dieser Größenordnung. In der Regel arbeiteten die Unternehmen sehr genau und sehr korrekt. Dennoch verstünde man den Unmut. Gleichwohl habe man es als Aufgabe der Stadt gesehen einen Lösungsweg aufzuzeigen.

 

Ratsmitglied Herr Demmerle gab abschließend zu bedenken, dass die Ausnahmen, die man zugelassen habe, der Stadt immer wieder auf die Füße fielen.

 

Der Bauausschuss beschloss einstimmig, bei zwei Enthaltungen nachgenannten Beschlussvorschlag: