Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 24.11.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Anschließend erteilte er Herrn Kamplade das Wort für weitere Erläuterungen.
Herr Kamplade erklärte, es handele sich zweifellos um eines der prägenden Bestandsgebäude auf dem Areal der ehemaligen Kaserne, das nun von der Universität genutzt werden solle. Er merke immer wieder bei Führungen oder in Gesprächen, dass auch ein hoher Informationswunsch der Öffentlichkeit zu diesem Gebäude bestünde. Dass das Grundstück für die Universität vorgesehen sei, sei allgemein bekannt. Hierzu liege dem Stadtbauamt ein Bauantrag mit einem Bebauungskonzept vor, das weitgehend genehmigungsfähig sei. Die Baugenehmigung sei quasi fertig; es gebe jedoch noch ein ungelöstes Problem, das zwar in der Vorlage nicht erwähnt werde- über das aber in der Presse bereits berichtet worden sei und zu dem man in enger Abstimmung mit der Universität und dem Antragsteller stehe: Den Lärmschutz Richtung Süden mit einer vorgesehenen Lärmschutzwand südlich des Gebäudes. Herr Kamplade zeigte anhand des Lageplans den geplanten Standort der Lärmschutzwand.
Dies sei ein Punkt, den das Stadtbauamt aus denkmalrechtlichen Gründen nicht genehmigen könne. Hintergrund für die Wand seien vermutlich Lärmschutzanforderungen; dem Stadtbauamt läge jedoch noch kein Lärmschutzgutachten vor. Es müsse daher noch eine Lärmschutzlösung gefunden werden ohne diese Wand. Ansonsten sei die Nutzung sehr zu begrüßen. Es sei eine weitere universitäre Nutzung im Wohnpark Am Ebenberg, die die Wohnnutzung ergänze und damit gut in die Planung des Gebietes passe, das nicht als reines Wohngebiet gewünscht sei, sondern als Gebiet in dem die Menschen leben, arbeiten und sich bilden könnten. Es gäbe lediglich eine Informationsvorlage, da es keiner Beschlussfassung bedürfe. Wenn der Bauantrag etwas später eingereicht worden wäre, gäbe es eine Abweichung von der Gestaltungssatzung, was die Zufahrt zu den Stellplätzen angehe. Die Gestaltungssatzung gäbe eine maximale Zufahrtsbreite von 3,00 bis 4,00 m vor. Hier gäbe es eine städtebauliche Sondersituation durch einen sich auf der Südseite öffnenden Parkplatz. Die Verwaltung hätte normalerweise die Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung empfohlen, was hier aber obsolet sei, da die Gestaltungssatzung nicht greife. Ein Teil der baurechtlich erforderlichen Parkplätze sei am Gebäude vorgesehen, die übrigen Parkplätze würden laut Ankündigung des Antragstellers in fußläufiger Entfernung zum Lehrgebäude von rund 300 m auf einer gesonderten Fläche nachgewiesen.
Ratsmitglied Herr Lerch fragte, ob es bereits Vorstellungen bezüglich der Zahl der Studenten und Professoren gebe als Grundlage für die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl und erkundigte sich ergänzend nach der Zufahrts-sowie Abfahrtsfrequenz.
Herr Kamplade erklärte, solche Zahlen gäbe es, da sie aber nicht Gegenstand der Vorlage seien, habe er diese nicht im Kopf. Er wisse jedoch, dass es mehr als 13 Stellplätze seien, die nachgewiesen werden müssten. Sie würden berechnet nach der Nutzfläche. Es handele sich um sog. Lehrgebäude, in denen verschiedene Kunstberufe erlernt würden. Lärmtechnisch kritisch seien z.B. Schreiner- oder Steinmetzarbeiten, die mit lärmerzeugenden Maschinen durchgeführt würden. Über die Fläche und den genauen Schlüssel für die Stellplatzermittlung könne er spontan jedoch keine Auskunft geben.
Der Vorsitzende sagte, diese Informationen könne man bei Bedarf nachreichen.
Ratsmitglied Herr Scharhag äußerte, die Lärmschutzmauer werde hoffentlich nicht realisiert.
Herr Kamplade antwortete, die Lärmschutzwand werde nicht Bestandteil der Baugenehmigung sein und dürfe daher auch nicht realisiert werden.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler wollte wissen, warum die Lärmschutzwand überhaupt erforderlich sein sollte.
Außerdem merkte er an, dass ihm die Fahrradabstellanlage recht klein erscheine. Man gehe wohl davon aus, dass der Campus zukünftig vor allem mit dem Auto angefahren werden solle.
Der Vorsitzende wies zum Thema Lärm nochmals darauf hin, dass noch kein Lärmschutzgutachten vorläge.
Er erteilte Herrn Kamplade das Wort zur Beantwortung der Frage zur Fahrradabstellanlage.
Herr Kamplade erklärte, baurechtlich gäbe es keine Vorgaben, eine bestimmte Anzahl von Fahrradstellplätzen zu errichten. Er nehme die Anregung jedoch gerne mit. Es gäbe durchaus noch Flächen auf dem Grundstück auf denen man sich weitere Fahrradabstellplätze vorstellen könne. Vielleicht sei es auch einfach eine Darstellungsfrage.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler meinte, hier solle man auch in die Zukunft denken.
Ratsmitglied Herr Heuberger erkundigte sich, ob nur eine künstlerische Nutzung im Gebäude geplant sei oder es auch einen Werkhof geben solle.
Herr Kamplade antwortete, die Idee eines Werkhofes habe im Raum gestanden, sei letztendlich aber verworfen worden, weil sie baurechtlich bzw. lärmschutztechnisch nicht umsetzbar sei. Es seien daher keine Außenwerkbereiche vorgesehen.
Ratsmitglied Herr Lerch hinterfragte, ob das Thema nochmal im Bauausschuss behandelt würde, wenn die Baugenehmigung erteilt wird.
Herr Kamplade informierte, dass die Baugenehmigung laufendes Geschäft der Verwaltung sei und auch unmittelbar bevorstehe. Daher sei über sie nicht noch einmal im Gremium zu entscheiden.
Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, ob es Einschränkungen zur Wochenendnutzung gäbe.
Herr Kamplade erklärte, lärmschutzrechtlich gäbe es unterschiedliche Vorgaben für Tag- und Nachtnutzung sowie für Werktags- und Sonntagsnutzung.
Ratsmitglied Herr Wagner antwortete, daraus könne er zumindest schon einmal entnehmen, dass Montag bis Samstag gleich behandelt würden.
Dies wurde von Herrn Kamplade bestätigt.
Ratsmitglied Herr Löffel schloss aus der Tatsache, dass der Bauantrag noch vor In-Kraft-Treten der Gestaltungssatzung gestellt wurde- der Vorgang also rund ein Jahr alt sei, dass es ein gewisses Konfliktpotenzial gäbe. Vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Lärmimmissionen durch das Universitätsvorhaben bat er darum auch die hochwertige Wohnbebauung im Blick zu behalten, um hier zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Herr Kamplade erwiderte, dass das Stadtbauamt hierauf besonders achten werde und dies mit ein Grund sei, warum man im Bauausschuss so ausführlich informiere. Die Baugenehmigung werde, wenn sie zeitnah erteilt werde, mit der auflösenden Bedingung versehen, dass die Lärmschutzvorgaben eingehalten werden. So sei es auch mit dem Antragsteller vereinbart. Dieser hätte das Lärmschutzgutachten nicht im Vorfeld vorlegen, sondern zunächst einmal Planungssicherheit erlangen wollen. Vor diesem Hintergrund sei der Lärmschutz zunächst ausgeklammert worden. Wenn der Lärmschutz nicht eingehalten würde, wäre die Baugenehmigung hinfällig.
Die lange Prüfungszeit von rund neun Monaten sei dem Umstand geschuldet, dass erst Mitte Oktober 2016 die Bauunterlagen vollständig eingereicht worden wären. Dementsprechend hätten auch eine Reihe von Fachbehörden erst Mitte Oktober beteiligt werden können.
Der Bauausschuss nahm die Informationsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis.