Die anwesenden Vertreter des Sozialamtes, Jugendamtes und des Amtes für Schulen, Kultur und Sport berichteten über die aktuelle Flüchtlingssituation in den Landauer Schulen.

 

Im Einzelnen:

Für das Schulamt bestehen keine größeren Belastungen mit den Flüchtlingskindern. Bei den Grundschulen wurde ein Taxidienst eingerichtet, um Kindern ohne Deutschkenntnisse zu den Intensivsprachkursen an anderen Grundschulen zu fahren. Dies klappt reibungslos.

 

Das Sozialamt berichtete, das das BAMF angekündigt hat, bis März 2017 alle Asylanträge bearbeitet zu haben. Dies bedeutet, dass alle Asylbewerber sowie Flüchtlinge, deren Antrag stattgegeben wird bzw. die Subsidiären Schutz erhalten, in die Obhut des Job-Centers wechseln werden. Dies werden ca. 1000 Menschen sein. Die abgelehnten Asylbewerber verbleiben beim Sozialamt. Es wird derzeit von ca. 300 Personen ausgegangen die in der Zuständigkeit des Sozialamtes verbleiben. Bei abgelehnten Asylbewerbern droht auch eine Abschiebung.

Der Wechsel zum Job-Center bedeutet jedoch, dass grundsätzlich keine Betreuung durch das Sozialamt erfolgen kann, so wie es in der Vergangenheit durch Frau Berlin und Frau Rätzel der Fall war. Dies könnte bei einem Schulwechsel daher etwas problematischer werden. Das Job-Center hat die Aufgabe, die arbeitsfähigen Personen in Arbeit zu bringen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Übergang von Schule zum Beruf noch nicht geregelt ist. Vordringliches Problem ist der Spracherwerb, ohne ausreichende Sprachkenntnisse wird eine Ausbildung bzw. eine Tätigkeit schwierig.

Teilweise werden auch Umzüge notwendig werden, diese sollen jedoch verträglich gestaltet werden.

Die Mitarbeiterinnen Frau Rätzel, Frau Kemmler und Frau Schwahn berichteten aus ihren Arbeitsbereichen.

 

Das Jugendamt berichtete, dass derzeit 31 unbegleitete minderjährige Jugendliche, wobei noch zwei weitere erwartet werden, betreut werden. 22 Kinder sind in Heimerziehung, davon 11 im betreuten Wohnen. 27 Personen sind männlich, 4 weiblich. Einige junge Menschen haben bereits eine Anerkennung, einige warten noch auf die Entscheidungen des BAMFs.

Viele werden in der BBS des Jugendwerks beschult, oft in Verbindung mit der Jugendhilfemaßnahme ZAQ (Berufsorientierung) im Jugendwerk. Viele Jugendliche besuchen auch die öffentlichen Schulen wie die BBS, das ESG, MWS, u. a. Schulen. Einige Jugendliche sind mit Erreichen der Volljährigkeit bereits in berufliche Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit gewechselt. Die meisten der unbegleiteten minderjährigen jungen Menschen lernen schnell deutsch und sind sehr motiviert sich hier in Deutschland zu integrieren. Eine intensive Begleitung und Förderung von Anfang an ist hier hilfreich und zielführend. 

 

Inzwischen melden sich auch Kindertagesstätten bzw. Schulen beim Jugendamt wegen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, auch melden sich Nachbarn oder Familienmitglieder selber um auf Erziehungsprobleme bzw. Probleme in der Partnerschaft hinzuweisen. Diese Meldungen steigen inzwischen kontinuierlich an.

 

Das Jugendamt mit der Mobilen Schulsozialarbeit hat in diesem Jahr ein Fortbildungsangebot für Lehrkräfte der Landauer Schulen zum Thema Traumapädagogik angeboten. Bei Bedarf könne dies ggf. in 2017 wiederholt werden.

 

Für jugendliche Flüchtlinge sollte frühzeitig eine Perspektivenklärung erfolgen. Zu Beginn steht der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund. Sobald eine Einschätzung zum schulischen Werdegang eines Jugendlichen durch die Schule möglich ist, sollte eine realistische Klärung der Beschulung oder der beruflichen Orientierung erfolgen. Dazu sollten die Berater der Agentur für Arbeit hinzugezogen werden.