Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme zur dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV wird zugestimmt.

 

 


 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 08.12.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Kamplade erklärte die Grundzüge der Teilfortschreibung des LEP IV. Die landesplanerische Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird im Vergleich zur vorherigen Fassung des LEP IV deutlich restriktiver gehandhabt. Der Bau von Windenergieanlagen im Landauer Stadtwald (Taubensuhl) und im Naturpark Pfälzer Wald soll ausgeschlossen werden bzw. ist nicht mehr möglich. Es soll eine Bündelung an Standorten erfolgen und nicht Einzelwindkraftanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen. D.h. es sollen mindestens 3 Anlagen in einem Verbund zusammengefasst werden.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass mit der nun erfolgten Regelung im LEP IV der Stadt Landau und dem Vorhabenträger ein erheblicher Planungsschaden entstand ist. Diese Kosten belaufen sich beim Vorhabenträger auf ca. 600.000 € und bei der Stadt auf ca. 50.000 €. Es wird geprüft, ob diese Kosten an geeigneter Stelle geltend gemacht werden können.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth erklärte, dass das Land Rheinland-Pfalz mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms regenerative Energien geschwächt hat. Da die Energiewende gewollt ist, werden alternative Energieanlagen benötigt. Daher sollte die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV kritischer betrachtet werden. Wenn die Energiewende gewollt ist, komme man an der Windenergie nicht vorbei. 

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn erklärte, dass mit der nun erfolgten Regelung im LEP IV erhebliche Bedenken bestehen wie das Land die Energiewende schaffen will. Des Weiteren sind mittlerweile erhebliche Kosten für Planungsleistungen entstanden. Für die Stadt Landau wären Windkraftanlagen auf dem Taubensuhl die einzige Möglichkeit gewesen, sich an der Energiewende zu beteiligen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erklärte, dass er sich den Ausführungen seiner Vorredner anschließe. Er ergänzte, dass nach der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV die erneuerbaren Energien/Windenergie ausgebremst werden. Er verwies auf ein Schreiben von Herrn Decken, ehemaliger Mitarbeiter der Energieagentur, welches allen Fraktionen und der Presse zugeleitet wurde. Diesen Ausführungen sollte sich der Ausschuss anschließen und in den Beschlussvorschlag aufnehmen, dass sich das Land in der Teilfortschreibung widersprüchlich verhält.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man in der Stellungnahme an das Land die Inhalte des Schreibens von Herrn Decken aufnehmen könne.

 

Ratsmitglied Eisold erklärte, dass sich die Nutzung der Windkraft auf dem Taubensuhl durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms erledigt hat. Positiv ist festzuhalten, dass Erneuerung bestehender Windkraftanlagen vor dem Neubau von Windkraftanlagen steht. Er sprach sich für die Sitzungsvorlage/den Beschlussvorschlag aus.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl erklärte, dass der Taubensuhl und der Pfälzer Wald kein geeigneter Standort für die Nutzung von Windenergie sei. Sie sprach sich für die Klarstellung zum Thema Windkraft durch die dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV aus. Den Äußerungen von Herrn Decken könne sie sich nicht anschließen.

 

Aufgrund der geführten Diskussion machte der Vorsitzende den Vorschlag, dass das Schreiben/die Stellungnahme von Herrn Decken und die darin enthaltenen 4 Fragen, dem Beschlussvorschlag als er Ergänzung beigefügt werden.

Das Schreiben ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Bauausschuss stimmte mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Vorschlag des Vorsitzenden zu.

 

Der Bauausschuss beschloss in Ergänzung des o.g. Schreibens und der darin enthaltenen 4 Fragen zum Landesentwicklungsprogramm LEP IV, mehrheitlich bei einer Gegenstimme nachgenannten Beschlussvorschlag.