Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

1.              Der Abweichung von der Festsetzung § 6 (6) der „Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Landauer Altstadt (Altstadtsatzung)“ hinsichtlich des Fassadenbekleidungsmaterials zu Gunsten von Kalksandstein mit geschliffener Oberfläche für die Hauptfassade und Metallpaneelen für die Bekleidung der geschlossenen Teile der Sonderbauteile über der Queich wird zugestimmt.

 

2.              Die Fassadenmaterialien sind in der Farbgebung entsprechend den Vorgaben nach § 6 der „Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Landauer Altstadt (Altstadtsatzung)“ auszuführen und die Metallpaneele erhalten eine matte Oberflächenoptik.

 

 


 

Herr Oberbürgermeister Hirsch erklärte, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz übernehme, da für Herrn Dr. Ingenthron ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung wegen verwandtschaftlichen Verhältnissen zum bauausführenden Planer vorliegt.

 

Herr Dr. Ingenthron begab sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums.

 

Frau Andrea Heß, Bündnis 90/Die Grünen, erklärte, dass sie im für die Planung verantwortlichen Architekturbüro beschäftigt sei und daher auch für sie ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung vorliegt.

 

Frau Heß begab sich ebenso in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.12.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt worden ist.

 

Herr Kamplade gab anhand von Visualisierungen weitere Informationen zur Gestaltung des Gebäudes. Abweichend zur Altstadtsatzung sind folgende Gestaltungselemente vorgesehen:

a) Bekleidung der Hauptfassade: Dietfurder Kalksandstein mit geschliffener Oberfläche

b) Bekleidung der geschlossenen Flächen der über die Queich auskragenden Baukörper; Metallpaneele

Es wurde von der Bauherrschaft ein entsprechender Abweichungsantrag gestellt, worüber der Bauausschuss zu entscheiden hat.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl erklärte, dass sie der Sitzungsvorlage nicht zustimmen werde, da sie keine Notwendigkeit sehe, abweichend von der Gestaltungssatzung zu bauen. Vielmehr sollte die Gestaltungssatzung eingehalten und nicht zu viele Ausnahmen zugelassen werden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass das Bauvorhaben sich trotz der Abweichungen gut in die Altstadt eingefügt und ein bisschen Flexibilität angezeigt erscheint.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler bestätigte dies. Das Bauvorhaben passe sich aufgrund strenger Vorgaben/Maßstäbe in das Umfeld ein und wirke nicht störend.

 

Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag.