Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.12.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Vorsitzenden der Energie Südwest AG, Herr Dr. Waßmuth, begrüßt.

 

Herr Dr. Waßmuth erläuterte die Grundstücksentwicklung auf dem Grundstück Nordring 47 - Ecke Industriestraße.

 

Herr Kamplade erklärte, dass das Grundstück eine hohe stadtgeschichtliche und industriegeschichtliche Bedeutung hat und hob hervor, dass es sich um das letzte große Grundstück in der Landauer Kernstadt, welches brach liegt und zur Entwicklung ansteht, handelt. Mit diesem Grundstück und dem Industriegleis haben sich die Verwaltung und auch der Bauausschuss schon vor 2 Jahren befasst. Da es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, wurde die Planung in mehreren Bauberatungsgesprächen mit dem Bauherrn und seinem Architekten nach den heutigen städtebaulichen und historischen Anforderungen abgestimmt. Die vorgestellte Planung fügt sich in das Stadtbild ein. Es wird noch angestrebt, dass das neue Kundencenter noch deutlicher an der Fassade zur Industriestraße hervorgehoben und sichtbar gemacht wird. Bzgl. der Grundstücksdaten wird auf den Inhalt der Informationsvorlage verwiesen. Die Bebauung dieses Grundstücks mit unterschiedlichen Größen von Eigentumswohnungen wird ein kleiner Baustein sein, den hohen Wohnraumbedarf in der Stadt Landau zu decken.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass er sich mit der vorgestellten Planung nicht recht anfreunden kann, insbesondere deshalb nicht, weil keine neuen Sozialwohnungen geschaffen werden. Auch bei einer guten und höherwertigen Architektur kann sozialer Wohnungsbau integriert/mit eingebunden werden. Da die Stadt Landau Anteilseigner/mittelbarer Miteigentümer des Grundstücks der Energie Südwest AG ist, sollte auf die Schaffung von Sozialwohnungen hingewirkt bzw. bei den weiteren Gesprächen Einfluss genommen werden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass durch den Bauträger Ruppert derzeit am Dörrenberg viele Sozialwohnungen gebaut werden. Die Anregung werde aber für die weiteren Gespräche mit dem Investor aufgenommen.

 

Ratsmitglied Frau Vogler bemängelte ebenso die fehlenden Sozialwohnungen. Sie fragte, wo das neue Kundencenter der ESW entstehen soll.

 

Anhand der Planunterlagen stellte Herr Dr. Waßmuth das vorgesehene neue Kundencenter im Erdgeschoss des Gebäudes dem Bauausschuss vor.

 

Ratsmitglied Frau Vogler fragte weiter, ob die Balkone und Terrassen, wie in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage dargestellt, eine große Verschattung mit sich bringen.

 

Herr Kamplade bestätigte dies.

 

Ratsmitglied Scharhag fragte, ob durch die angrenzende Druckerei die Lärmwerte/der Lärmschutz eingehalten werden kann und ob von dem Bauvorhaben auch das Grundstück des ehemaligen „Narrenstübchen“ betroffen/tangiert werde.

 

Herr Dr. Waßmuth erklärte, dass das Grundstück des ehemaligen „Narrenstübchen“ von der Planung nicht betroffen sei.

 

Zum Lärmschutz/zu der Einhaltung von Lärmwerten erklärte Herr Burkhart, dass die PVA-Druckerei Bestandsschutz genieße und daher die Lärmwerte durch den Investor der Wohnanlage mit entsprechenden baulichen Vorkehrungen nachweislich einzuhalten sind.

 

Ratsmitglied Heuberger verwies auf die Anlage 2 und 3 zur Sitzungsvorlage. Nach seiner Auffassung stellt die dargestellte Fassadenseite entlang der Industriestraße mit ihren vielen Öffnungen und Fenstern keine optimale Lösung bzw. Abgrenzung dar.

 

Herr Kamplade erklärte, dass möglichst ein geschlossenes Bild zur Industriestraße entstehen soll. Die Fassadenöffnungen sollen einen ausreichenden Lichtdurchlass gewährleisten.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Anregung von Ratsmitglied Heuberger in die weiteren Gespräche mit dem Investor/Bauherrn Beachtung finden werden und die Fassadenflächen zwischen den Öffnungen größer ausfallen werden.

 

Ratsmitglied Eichhorn sprach sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, als beste Lösung zur Absicherung von Grundstückszugängen, aus. Als Beispiel wurde das Bauvorhaben auf dem Grundstück der ehemaligen Schreinerei Kraft in der Innenstadt angeführt.

 

Herr Kamplade erklärte, dass über § 34 BauGB keine Regelungen mit dem Bauherrn getroffen werden können. Bau- und planungsrechtliche Forderungen/Festlegungen können am besten über einen Bebauungsplan durchgesetzt werden. Das Bauvorhaben kann aber nicht mit dem Bauprojekt auf dem ehemaligen Grundstück der Schreinerei Kraft verglichen werden. Da für das Bauvorhaben bereits ein Bauvorbescheid erteilt wurde, können hier nachträglich keine anteiligen Sozialwohnungen gefordert werden. Durch die nachträgliche Forderung von anteiligen Sozialwohnungen würde sich die Stadt Landau angreifbar und entschädigungspflichtig machen. Ansonsten werde kein Planerfordernis gesehen, weshalb ein Bebauungsplan verzichtbar ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth bat ebenso wie Ratsmitglied Heuberger um eine bessere Gestaltung der Fassade/Mauer zur Industriestraße. Er fragte, ob genügend Parkplätze für das Kundencenter vorgehalten werden.

 

Herr Dr. Waßmuth verwies auf die geplante Tiefgarage auf dem Grundstück. Des Weiteren werden durch den Vorhabenträger Überlegungen angestellt, Parkflächen entlang der Industriestraße von der Stadt zu erwerben.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Parkplätze für das Kundencenter in räumlicher Nähe auf dem Grundstück nachzuweisen sind. Ein Ankauf von öffentlichen Parkflächen entlang der Industriestraße wird sicherlich nicht möglich sein.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl äußerte sich aufgrund des hochpreisigen Wohnungsbaus kritisch zum Projekt. Sie bat um Überarbeitung der Planung.

 

Ratsmitglied Eisold fragte, ob die Schienenverbindung erhalten bzw. erlebbar bleibt und ob ein Weg entstehen wird, welcher die Schienentrasse nachbildet.

 

Herr Kamplade verwies auf Anlage 6 zur Sitzungsvorlage. Hier wird ein Wegeverlauf des Industriegleises dargestellt, welcher öffentlich zugänglich gemacht werden soll.

 

Der Vorsitzende erklärte nochmals, dass aufgrund der geführten Diskussion um das Bauvorhaben die Anregungen und Bedenken des Bauausschusses in die weiteren Gespräche mit dem Bauherrn einfließen und wenn möglich ihre Berücksichtigung finden werden.

 

Der Bauausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.