Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


 

Der Vorsitzende erklärte, dass für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung vorliegt. Herr Dr. Ingenthron begab sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums.

 

Ratsmitglied Frau Heß, Bündnis 90/Die Grünen, erklärte, dass auch für sie wiederum ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung vorliegt. Frau Heß begab sich ebenso in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums.

 

Den Vorsitz im Bauausschuss übernahm zu diesem Tagesordnungspunkt gem. § 36 Abs. 1 Gemeindeordnung Herr Scharhag, das älteste anwesende Ratsmitglied.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 05.12.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Hierzu gab Herr Kamplade weitere Informationen. Das Baugrundstück des Hauptbetriebes liegt im Außenbereich, sodass das beantragte Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da bei dem geplanten Vorhaben die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BauGB vorliegen, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Der Ortsbeirat Nußdorf hat in seiner Sitzung vom 16.12.2016 die Informationsvorlage ohne Diskussionsbedarf zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Ratsmitglied Eichhorn fragte, ob die vorhandene Stützmauer wegfällt und/oder überbaut wird.

 

Herr Kamplade erklärte, dass das geplante Gebäude hinter der Stützmauer errichtet werden soll.

 

Herr Burkhart gab hierzu weitere Informationen. Er erklärte, dass in den Planunterlagen der Terrassenbereich dargestellt ist.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl und Ratsmitglied Freiermuth sprachen sich für das Bauvorhaben aus.

 

Ratsmitglied Eisold fragte, ob die Anzahl von Stellplätzen ausreichend bemessen sei.

 

Herr Burkhart erklärte, dass die Anzahl der notwendigen Stellplätze nicht Gegenstand einer Bauvoranfrage ist. Erst der endgültige Bauantrag wird dieses Thema aufgreifen.

 

Ratsmitglied Frau Vogler fragte, ob Fahrradabstellplätze vorgesehen sind.

 

Herr Burkhart erklärte, dass nach der Novellierung der Landesbauordnung bei Bedarf auch Fahrradabstellplätze gefordert werden können.

 

Der Bauausschuss nahm die Informationsvorlage zustimmend zur Kenntnis.