Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt einer Gebäudehöhe von 12 m unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 9 zu.


 

Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron übernahm wieder den Vorsitz des Bauausschusses.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 12.12.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Hierzu gab er weitere Informationen. Im Rahmen einer modernen Lagerlogistik beantragt der Bauherr ein Gebäude mit einer Höhe von 13,50 m. Der Bauherr erklärte, dass eine Unterschreitung dieser Höhe die Logistik erheblich einschränken würde. Aufgrund der in der Sitzungsvorlage der Verwaltung genannten Gründe schlägt die Verwaltung vor, einer visuell sichtbaren Gebäudehöhe von maximal 12,00 m zuzustimmen. Die restliche Höhe, soweit zwingend benötigt, müsste konstruktiv im Rahmen der Detailplanung gewonnen werden.

 

Herr Kamplade erklärte, dass in Abstimmungsgesprächen mit dem Bauherrn zu erkennen war, dass auch eine Gebäudehöhe anstelle von 13,50 m auf 12,50 bis 13,00 m ausreichen würde. Das Baugrundstück, auf dem die neue Logistikhalle errichtet werden soll, liegt am südlichen Rand des Gewerbegebietes in unmittelbarer Umgebung zum Naturschutzgebiet Ebenberg. Bauliche Anlagen auf diesem Grundstück wirken daher in die Landschaft, wodurch ihnen eine besondere Bedeutung zukommt. Ein Grundzug der Planung ist eine Abstaffelung der Gebäudehöhe in Richtung Süden, um den Eingriff in den Landschaftsraum verträglich zu gestalten.

 

Ratsmitglied Freiermuth äußerte sich kritisch zur Sitzungsvorlage, da Hochregallager gewissen logistischen und wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Des Weiteren sehe er sich nicht imstande, anhand der zeichnerisch dargestellten Höhenstudie einen Unterschied zu erkennen.

 

Ratsmitglied Scheid fragte, wie die fehlende restliche Höhe, soweit diese zwingend benötigt wird, im Rahmen der Detailplanung zu gewinnen sei.

 

Herr Kamplade erklärte, dass durch „Tieferlegung“ des Gebäudes und einer dünneren Decke, diese Höhe erreicht werden kann. Dadurch wird ein Ausgleich gefunden, den wirtschaftlichen und technischen Aufwand für die Errichtung des Gebäudes einerseits, wie auch die landschaftsräumlichen Auswirkungen auf die Umgebung andererseits in einem für beide Seiten vertretbaren Rahmen zu halten.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die Sitzungsvorlage für beide Seiten ein Konsens mit Bedenken beinhalte. Daher stellt sich hier grundsätzlich die Frage, ob die Höhenfestlegungen im Bebauungsplan noch zeitgemäß und angemessen sind.

 

Herr Kamplade erklärte, dass dieser Grundgedanke berechtigt sei. In zukünftigen Bebauungsplänen muss geprüft und abgewogen werden, wieviel Bauhöhe die Stadt Landau vertragen kann. Gerade vor dem Hintergrund, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden muss.

 

Ratsmitglied Heuberger erklärte, dass die Sitzungsvorlage Widersprüche beinhalte. Vielmehr müsste dargestellt werden, welche Nutzungseinschränkungen der Investor bei einer Gebäudehöhe von 12,00 m hat. Ist der Standort im Gewerbegebiet D9 der geeignete und sind Überlegungen berechtigt, den Forderungen des Investors entgegenzukommen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass hier ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Verwaltung und dem Bauherrn entstanden ist. Ob letztendlich der Investor sein Gebäude tiefer legen wird, hat der Bauherr zu entscheiden.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass er sich dem Vorschlag der Verwaltung von 12,00 m Gebäudehöhe anschließe. Da das Gebiet vorgeprägt ist, sollte eine höhere Gebäudehöhe zum Bahngelände hin nicht zugelassen werden.

 

Ratsmitglied Eisold fügte hinzu, dass sich das Gewerbegebiet D9 gut entwickelt habe. Er werde den Kompromiss mit dem Investor mittragen, auch wenn er persönlich eine Gebäudehöhe von 10,50 m noch besser erachtet hätte.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl sprach sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag.