Frau Müller informierte über folgenden Sachstand:

Ø  Regelmäßige gewerbliche Nutzung durch „Tanzimpuls“ mit derzeit                               19 – 20 h wöchentlich

-  Kostenaufstellung nach Berechnung der 

   gemieteten Stunden und Nebenkosten durch Kämmereiabteilung

-  Kostenaufstellung nach Berechnung der 

   gemieteten Stunden und Nebenkosten durch Ortsvorsteherin

-  entsprechende Gespräche mit Frau Katja Heil bezüglich 

   Berechnungsmodus und Nutzungsvereinbarung

-  Vereinbarungsunterzeichnung am 28.12.2016

-  Anwendung § 5 der Benutzungsentgelte/Kostenordnungen

 

Es erfolgte eine Diskussion. Frau Heil sollte nochmals darauf hingewiesen werden, dass sich das Entgelt auf die 20 Std. in der Woche bezieht. Sollte sich die Stundenzahl ändern, muss auch das Entgelt angepasst werden.

 

[ Abstimmung: Der Ortsbeirat stimmt der Nutzungsvereinbarung zwischen

    der Ortsverwaltung Mörzheim als Vermieter und Frau Katja Heil als 

    Mieterin mit einem Entgelt von 250,00 € und einer Nebenkostenpau-

    schale von 50,00 € monatlich im Nutzungsrahmen von 20 WoStd. 

    einstimmig zu.

Für den Musikunterricht muss eine entsprechende Vereinbarung mit der Musikschule Frau Ute Thomas für den Zeitraum Fr 15.30 – 17.30 Uhr EG links getroffen werden.

Für den Basar des Fördervereins Kindergarten wurde eine                               Nebenkostenpauschale  von 65,00 € erhoben.

Ø  Künftig muss für Veranstaltungen mit Bewirtung und Einnahmen eine Nebenkostenabrechnung gemacht werden.  Dies betrifft folgende Feste: 

o   Lampionfest

o   Dampfnudelfest

o   Kerwe

o   Herbstmaneever etc.

 

Die Vereine müssen entsprechend den Rahmenbedingungen der Benutzungsordnung § 5 Abs. 2 informiert werden.     

 

Erneut beschließt der Ortsbeirat, dass die unentgeltlichen Nutzungsrechte der Mörzheimer Vereine unberührt bleiben. Lediglich die entstandenen Nebenkosten sind zu tragen.                

 

Ø  Frau Müller teilte mit, dass sie erfahren habe, dass im Januar im Jugendtreff Kinder übernachtet haben. Die Nachbarschaft hatte dies bemerkt. Es sei zwar „angeblich“ ein Erziehungsberechtigter dabei gewesen, aber es gilt: „Jugendtreff“ Nutzungskonzept mit Übernachtung geht nie ohne Rücksprache mit der Ortsvorsteherin.

 

Herr Kopf bat darum, dass die Benutzungs- und Kostenordnung an die entsprechenden Vereine geschickt wird.