Sitzung: 22.02.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 060/040/2016
Der Vorsitzende führte in das Thema der Sitzungsvorlage des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.01.2017 ein, auf welche verwiesen wird.
Herr Schlösser erläuterte, dass die vom Rechnungsprüfungsamt im Grunde wesentlichste Beanstandung für das Berichtsjahr die verspätete Vorlage des Jahresabschlusses war. Die Gründe hierfür wurden bereits mehrfach in den vorherigen Sitzungen erläutert. Die Rückstände werden aktuell zügig aufgearbeitet.
Herr Schlösser fasste außerdem die wesentlichen Punkte zum Jahresabschluss 2012 zusammen und stellte einige Eckpunkte, insbesondere im Vergleich zum Abschluss 2011, dar. In diesem Zusammenhang wurden auch die bereits im Vorfeld von der Arbeitsgruppe (welche sich vorab am 08.02.2017 getroffen und sich intensiv mit dem Jahresabschluss befasst hatte) schriftlich eingereichten Fragen an die Verwaltung wie folgt beantwortet:
1.
Was sind die Hauptursachen für die große Abweichung in Höhe von über 22
Mio. Euro zwischen dem Jahresfehlbedarf und dem Jahresfehlbetrag?
Zum Zeitpunkt der Erstellung des 2012´er Haushaltes war noch kein einziger
doppischer Jahresabschluss fertig gestellt. Man musste sich deshalb an den
Ansätzen der Vorjahre orientieren. Wenn dann, wie im Jahre 2012, noch sehr
positive Effekte bei Steuern und ähnlichen Abgaben den Erträgen aus
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten eintreten und durch
Steuerungsmaßnahmen der Verwaltung die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und der sozialen Sicherung reduziert werden konnten, erhält
man dieses Ergebnis.
2.
Position 2.2.1 (Anhang S. 29)
a)
Wieso wurde die Kostenbeteiligung des Landes an der Sozialhilfe in Höhe von
rund 2,5 Mio. Euro erst nach dem Bilanzstichtag gebucht?
Hier handelte es sich um ein Versäumnis des Fachamtes, durch welches die
erforderliche Kassenanordnung nicht rechtzeitig erstellt wurde.
b)
Unter welcher Position der Verbindlichkeiten wurde die Zahlung ausgewiesen?
Die Ausweisung
erfolgt bei den Verbindlichkeiten unter der Position 4.10 sonstige
Verbindlichkeiten.
c)
Wieso wurde die Zahlung unter den Verbindlichkeiten und nicht als passiver
Rechnungsposten umgebucht?
Da es ein Ertrag für das Jahr 2012 war. Als Rechnungsabgrenzungsposten
hätten sie nur verbucht werden dürfen,
wenn sie ein Ertrag für das Jahr 2013 gewesen wäre.
3.
Position 2.2.7 (Anhang S. 33)
a)
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die hohen Forderungen gegenüber dem
inländischen Bereich schneller zu realisieren?
Generell hat das Rechnungsprüfungsamt schon seit Längerem eine Optimierung
des Forderungsmanagements angeregt. Dies war unter dem Begriff
„Binnenoptimierung der Vollstreckung“ mit der Beschaffung einer entsprechenden
Software auch angelaufen. Aufgrund personeller Probleme und wohl auch
technischer Schwierigkeiten wurden die angestrebten Ziele für das Jahr 2016
nicht erreicht. Man geht bei der Stadtkasse allerdings davon aus, dass man zukünftig
verstärkt an der Lösung dieser Problematik arbeiten wird. Ein Zeitpunkt für die
Zielerreichung konnte jedoch nicht genannt werden.
b)
Wie setzen sich die niedergeschlagenen Forderungen zusammen?
Bei den
niedergeschlagenen Forderungen unter dieser Position handelt es sich im
Wesentlichen um Mieten und Pachten, sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen (z. B. Erstattungen
Feuerwehr) sowie einen Stellplatzablösebeitrag.
4.
EH-04 (Anhang S. 68); Warum wurden die Erträge aus Auflösung
von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte bei anderen Positionen
geplant?
Auch hier liegt die Problematik -wie in Frage 1 bereits
erläutert- bei den noch nicht vorliegenden Jahresabschlüssen, wonach man sich an den Ansätzen der Vorjahre orientieren musste. Erst mit dem Jahresabschluss 2015 wird die
Problematik wegen der noch nicht vorliegenden Jahresabschlüsse so nicht mehr
bestehen.
5.
EH-09 (Anhang S. 73); Warum wurden die angeführten Punkte nicht bei den
Planansätzen berücksichtigt?
Es ist zum Zeitpunkt der Planung nicht abzusehen, ob eine Rückstellung
aufzulösen ist. Rückstellungen werden für mit gewissen Unsicherheiten belastete
Vorgängen gebildet.
6.
EH-11 (Anhang S. 75)
a)
Wir erklärt sich die hohe Abweichung bei den Dienstbezügen Beamte?
Bis zum Jahr 2012 wurde die Auflösung von Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen) bei der Planung nicht berücksichtigt. Diese wirken sich
jedoch aufwandsverringernd aus. Nach Auskunft der Personalabteilung gab es sehr
viele Fälle, die zur Auflösung von Rückstellungen führten.
b)
Bitte erläutern Sie die Position Zuführung Zurückstellungen für nicht
genommenen Urlaub und Überstunden (Beamte und Arbeitnehmer). Die Zuführung ist
im Plan mit 274.000,00 € ausgewiesen. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um
diese Position realistischer darzustellen?
Hier werden neben den genannten Rückstellungen auch die
Altersteilzeitrückstellungen gebucht. Geplant werden aktuell nur die Ansätze
für Altersteilzeit, da der Jahresurlaub vom Grundsatz her zu nehmen und
Überstunden abzubauen sind. Ausnahmen hiervon ergeben sich naturgemäß erst im
Laufe des Jahres, so dass ein Ansatz eine fast willkürliche Schätzung wäre. Auf
die Erläuterungen im Anhang der Schlussbilanz (Seite 48/49 und 77) wurde
verwiesen.
7.
Eigenkapitel Ausstattung
a)
Deckt das langfristige Kapital die langfristig gebundenen Anlagegüter?
An dieser Stelle wurde auf Seite 28 des Rechenschaftsberichts verweisen,
wonach lediglich 29,13% des Anlagevermögens durch Fremdkapital finanziert sind.
b)
Wie hoch ist die Eigenkapitalquote?
Die Eigenkapitalquote beträgt, wie auf Seite 35 des Rechenschaftsberichts
dargestellt zum Bilanzstichtag 68,09 %.
8.
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen laufend
überwacht und systematisch untersucht?
Es erfolgt eine strikte Überwachung der Einhaltung der vom Rat durch den
Haushaltsplan vorgegeben Haushaltsansätze. So wird schon vor den, in den
allermeisten Fällen von Investitionen erforderlichen Ausschreibungen, die
Finanzverwaltung eingebunden, so dass eine Einhaltung der HH-Ansätze
sichergestellt ist. Notwendige Änderungen, die sich finanziell auswirken,
erfordern in der Regel sogenannte Nachträge zu den Ursprungsaufträgen. Bei der
Erteilung solcher Nachträge ist die Finanzverwaltung und meistens auch das RPA
ebenfalls mit eingebunden. Würden diese zu über- oder außerplanmäßigen Ausgaben
führen, hat letztendlich, abhängig von der Größenordnung, der Hauptausschuss
oder der Stadtrat zu entscheiden. Bei Beträgen bis zu 10.000 Euro handelt es
sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Im Anschluss an den Vortrag
fragte Ratsmitglied Frau Dr. Migl, inwieweit sich der Schuldenstand von 2012
bis 2016 verändert hat.
Herr Degen informierte, dass die Stände ungefähr gleich sind und sich bis zum 31.12.2016 keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Im Vergleich zu anderen Kommunen steht die Stadt auch hier sehr gut da.
Auf Anfrage von Ratsmitglied Herr Schmitt, wo die Grundstücksverkaufserlöse verbucht werden, antworte Herr Degen, dass es sich im Jahr 2012 überwiegend um Grundstücksverkäufe des Gewerbegebietes D9 handelte und die Verkaufserlöse daraus zur Finanzierung von Investitionen verwandt werden. Mit der Genehmigung des Haushalts 2017 hat die ADD jedoch zwingend vorgeschrieben, dass mindestens 50 % der Erlöse für die Verminderung der Liquiditätskredite zu verwenden ist. Der Haushaltsaugleich ist einer der wichtigsten Grundsätze des § 93 GemO.
Nach Beantwortung aller Fragen stellte der Vorsitzende fest, dass alle Mitglieder die Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt zur Kenntnis genommen haben und dass der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.01.2017 unter Beachtung der geltenden Bestimmungen erstellt worden ist.
Er sprach sich zudem dafür aus, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes anschließen sollte. Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
Im Anschluss daran ließ er den Beschlussvorschlag, getrennt von den Ziffern a und b, abstimmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sowohl bei Ziffer a, als auch bei Ziffer b, einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: