Der Vorsitzende führte in das Thema der Sitzungsvorlage des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.01.2017 ein, auf welche verwiesen wird.

 

Herr Schlösser erläuterte, dass die vom Rechnungsprüfungsamt im Grunde wesentlichste Beanstandung für das Berichtsjahr die verspätete Vorlage des Jahresabschlusses war. Die Gründe hierfür wurden bereits mehrfach in den vorherigen Sitzungen erläutert. Die Rückstände werden aktuell zügig aufgearbeitet.

 

Herr Schlösser fasste außerdem die wesentlichen Punkte zum Jahresabschluss 2012 zusammen und stellte einige Eckpunkte, insbesondere im Vergleich zum Abschluss 2011, dar. In diesem Zusammenhang wurden auch die bereits im Vorfeld von der Arbeitsgruppe (welche sich vorab am 08.02.2017 getroffen und  sich intensiv mit dem Jahresabschluss befasst hatte) schriftlich eingereichten Fragen an die Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

1.        Was sind die Hauptursachen für die große Abweichung in Höhe von über 22 Mio. Euro zwischen dem Jahresfehlbedarf und dem Jahresfehlbetrag?

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung des 2012´er Haushaltes war noch kein einziger doppischer Jahresabschluss fertig gestellt. Man musste sich deshalb an den Ansätzen der Vorjahre orientieren. Wenn dann, wie im Jahre 2012, noch sehr positive Effekte bei Steuern und ähnlichen Abgaben den Erträgen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten eintreten und durch Steuerungsmaßnahmen der Verwaltung die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der sozialen Sicherung reduziert werden konnten, erhält man dieses Ergebnis.

 

2.        Position 2.2.1 (Anhang S. 29)

 

a)    Wieso wurde die Kostenbeteiligung des Landes an der Sozialhilfe in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro erst nach dem Bilanzstichtag gebucht?

 

Hier handelte es sich um ein Versäumnis des Fachamtes, durch welches die erforderliche Kassenanordnung nicht rechtzeitig erstellt wurde.

 

b)   Unter welcher Position der Verbindlichkeiten wurde die Zahlung ausgewiesen?

 

Die Ausweisung erfolgt bei den Verbindlichkeiten unter der Position 4.10 sonstige Verbindlichkeiten.

 

c)    Wieso wurde die Zahlung unter den Verbindlichkeiten und nicht als passiver Rechnungsposten umgebucht?

 

Da es ein Ertrag für das Jahr 2012 war. Als Rechnungsabgrenzungsposten hätten  sie nur verbucht werden dürfen, wenn sie ein Ertrag für das Jahr 2013 gewesen wäre.

 

 

3.        Position 2.2.7 (Anhang S. 33)

 

a)    Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die hohen Forderungen gegenüber dem inländischen Bereich schneller zu realisieren?

 

Generell hat das Rechnungsprüfungsamt schon seit Längerem eine Optimierung des Forderungsmanagements angeregt. Dies war unter dem Begriff „Binnenoptimierung der Vollstreckung“ mit der Beschaffung einer entsprechenden Software auch angelaufen. Aufgrund personeller Probleme und wohl auch technischer Schwierigkeiten wurden die angestrebten Ziele für das Jahr 2016 nicht erreicht. Man geht bei der Stadtkasse allerdings davon aus, dass man zukünftig verstärkt an der Lösung dieser Problematik arbeiten wird. Ein Zeitpunkt für die Zielerreichung konnte jedoch nicht genannt werden.

 

b)                            Wie setzen sich die niedergeschlagenen Forderungen zusammen?

 

Bei den niedergeschlagenen Forderungen unter dieser Position handelt es sich im Wesentlichen um Mieten und Pachten, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen (z. B. Erstattungen Feuerwehr) sowie einen Stellplatzablösebeitrag.

 

4.        EH-04 (Anhang S. 68); Warum wurden die Erträge aus Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte bei anderen Positionen geplant?

 

Auch hier liegt die Problematik -wie in Frage 1 bereits erläutert- bei den noch nicht vorliegenden Jahresabschlüssen, wonach man sich an den Ansätzen der Vorjahre orientieren musste.  Erst mit dem Jahresabschluss 2015 wird die Problematik wegen der noch nicht vorliegenden Jahresabschlüsse so nicht mehr bestehen.

 

5.        EH-09 (Anhang S. 73); Warum wurden die angeführten Punkte nicht bei den Planansätzen berücksichtigt?

 

Es ist zum Zeitpunkt der Planung nicht abzusehen, ob eine Rückstellung aufzulösen ist. Rückstellungen werden für mit gewissen Unsicherheiten belastete Vorgängen gebildet.

 

6.        EH-11 (Anhang S. 75)

 

a)                            Wir erklärt sich die hohe Abweichung bei den Dienstbezügen Beamte?

 

Bis zum Jahr 2012 wurde die Auflösung von Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) bei der Planung nicht berücksichtigt. Diese wirken sich jedoch aufwandsverringernd aus. Nach Auskunft der Personalabteilung gab es sehr viele Fälle, die zur Auflösung von Rückstellungen führten. 

 

b)   Bitte erläutern Sie die Position Zuführung Zurückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden (Beamte und Arbeitnehmer). Die Zuführung ist im Plan mit 274.000,00 € ausgewiesen. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Position realistischer darzustellen?

 

Hier werden neben den genannten Rückstellungen auch die Altersteilzeitrückstellungen gebucht. Geplant werden aktuell nur die Ansätze für Altersteilzeit, da der Jahresurlaub vom Grundsatz her zu nehmen und Überstunden abzubauen sind. Ausnahmen hiervon ergeben sich naturgemäß erst im Laufe des Jahres, so dass ein Ansatz eine fast willkürliche Schätzung wäre. Auf die Erläuterungen im Anhang der Schlussbilanz (Seite 48/49 und 77) wurde verwiesen.

 

7.        Eigenkapitel Ausstattung

 

a)                            Deckt das langfristige Kapital die langfristig gebundenen Anlagegüter?

 

An dieser Stelle wurde auf Seite 28 des Rechenschaftsberichts verweisen, wonach lediglich 29,13% des Anlagevermögens durch Fremdkapital finanziert sind.

 

b)                            Wie hoch ist die Eigenkapitalquote?

 

Die Eigenkapitalquote beträgt, wie auf Seite 35 des Rechenschaftsberichts dargestellt zum Bilanzstichtag 68,09 %.

 

 

8.        Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen laufend überwacht und systematisch untersucht?

 

Es erfolgt eine strikte Überwachung der Einhaltung der vom Rat durch den Haushaltsplan vorgegeben Haushaltsansätze. So wird schon vor den, in den allermeisten Fällen von Investitionen erforderlichen Ausschreibungen, die Finanzverwaltung eingebunden, so dass eine Einhaltung der HH-Ansätze sichergestellt ist. Notwendige Änderungen, die sich finanziell auswirken, erfordern in der Regel sogenannte Nachträge zu den Ursprungsaufträgen. Bei der Erteilung solcher Nachträge ist die Finanzverwaltung und meistens auch das RPA ebenfalls mit eingebunden. Würden diese zu über- oder außerplanmäßigen Ausgaben führen, hat letztendlich, abhängig von der Größenordnung, der Hauptausschuss oder der Stadtrat zu entscheiden. Bei Beträgen bis zu 10.000 Euro handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Im Anschluss an den Vortrag fragte Ratsmitglied Frau Dr. Migl, inwieweit sich der Schuldenstand von 2012 bis 2016 verändert hat.

 

Herr Degen informierte, dass die Stände ungefähr gleich sind und sich bis zum 31.12.2016 keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Im Vergleich zu anderen Kommunen steht die Stadt auch hier sehr gut da.

 

Auf Anfrage von Ratsmitglied Herr Schmitt, wo die Grundstücksverkaufserlöse verbucht werden, antworte Herr Degen, dass es sich im Jahr 2012 überwiegend um Grundstücksverkäufe des Gewerbegebietes D9 handelte und die Verkaufserlöse daraus zur Finanzierung von Investitionen verwandt werden. Mit der Genehmigung des Haushalts 2017 hat die ADD jedoch zwingend vorgeschrieben, dass mindestens 50 % der Erlöse für die Verminderung der Liquiditätskredite zu verwenden ist. Der Haushaltsaugleich ist einer der wichtigsten Grundsätze des § 93 GemO.

 

Nach Beantwortung aller Fragen stellte  der Vorsitzende fest, dass alle Mitglieder die Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt zur Kenntnis genommen haben und dass der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.01.2017 unter Beachtung der geltenden Bestimmungen erstellt worden ist.

 

Er sprach sich zudem dafür aus, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes anschließen sollte. Einwände dagegen wurden nicht erhoben.

 

Im Anschluss daran ließ er den Beschlussvorschlag, getrennt von den Ziffern a und b, abstimmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sowohl bei Ziffer a, als auch bei Ziffer b, einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: