Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

  1. Mit Wirkung ab 01.04.2017 wird die Gewährung von Preisnachlässen im Zuge der vorzeitigen Ablösung von Erbbaurechtsgrundstücken der Stadt Landau in der Pfalz wie in der Begründung dargestellt angepasst.

 

  1. Mit Wirkung ab 01.04.2017 wird die Gewährung von Preisnachlässen im Zuge der vorzeitigen Ablösung von Erbbaurechtsgrundstücken der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz nicht mehr gewährt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 21. Dezember 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.

 


Der Hauptausschuss stimmte einstimmig mit 16-Ja-Stimmen nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: