Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 10. Januar 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Mit diesem Beschluss folge man der Rechtsprechung. Bei der Höhe der Abgabe bewege man sich im Vergleich auf dem Niveau anderer Städte in unserer Größenordnung.

 

Ratsmitglied Dr. Migl betonte, dass man sich mit den Argumenten der Dehoga auseinander gesetzt habe. Man habe dies sehr wohl abgewogen, sei aber der Meinung dass die Satzungsänderung sinnvoll sei. Ein Argument dabei sei, dass man den Betrieb solcher Spielgeräte nicht fördern sollte.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die Umstellung aufgrund gerichtlicher Vorgaben erfolge. Die CDU-Stadtratsfraktion sehe keine Alternative zu diesem Beschluss.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler teilte mit, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde. Man habe zweifellos diese Suchtproblematik. Zudem bestehe aus rechtlicher Sicht ein Handlungszwang. Gerade bei der Suchtproblematik sollte man sich aber auch immer wieder selbst in die Pflicht nehmen und nicht selbst wie im D 9 Gewerbeansiedlungen in dieser Richtung zulassen.      


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 43 Ja- und 1 Nein-Stimme: