Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Bauordnung vom 12.01.2017, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Hier ging es um die fachliche Mitbeteiligung des Bauausschusses hinsichtlich zweier gewerblicher Ansiedlungen bzw. Unternehmenserweiterungen. Die baurechtliche Bewertung sei bereits erfolgt – mit dem Ergebnis, dass es seitens der Verwaltung keine Einwände gab. Der Vorsitzende verwies hierzu auch auf den Tagesordnungspunkt 10.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine Einwände gegen die Vorlage. Allerdings hinterfragte Ratsmitglied Herr Scheid kritisch die derzeitige Lagerung von Wertstoffsäcken („gelbe Säcke“) auf dem Gelände. Die Angelegenheit sei auch schon im Ortsbeirat Queichheim zur Sprache gekommen. Die Säcke werden in ca. 60 m Entfernung zur Queich, also einem Wasserschutzgebiet, gelagert. Hier stellt sich die Frage, wie das Unternehmen eine pflegliche Behandlung des Geländes gewährleisten will. Herr Scheid empfiehlt den Anwesenden an dem Gelände vorbeizufahren und sich selbst ein Bild von der Ist-Situation zu machen. Gleichzeitig bat er um eine kritische Beleuchtung durch das städtische Umweltamt. Der Vorsitzende sicherte Herrn Scheid zu, dass das Umweltamt zusammen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) die Angelegenheit bezüglich einer Gefährdung prüfen wird.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold erwähnte, dass an ihn schon verschiedene Äußerungen aus dem Umfeld hinsichtlich des Geruches herangetragen wurden. Auch wurden Ratten gesichtet. Hierzu stellte sich Ratsmitglied Herr Wagner die Frage, ob der Bauausschuss überhaupt etwas bewirken könne. Dies wurde verneint, da das Umweltamt für diese Angelegenheit zuständig ist.

 

Ratsmitglied Herr Lerch betonte, dass das Thema „Mülllagerung“ alle Bürger etwas anginge. Er schlug vor, einen Ortstermin für eine Bestandsaufnahme zu vereinbaren. Dies sei, seiner Meinung nach, schließlich auch im städtischen Interesse.

 

Der Bauausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.