Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 12, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Die Stadt Landau lehnt eine Eigentumsübertragung städtischer Grundstücke an den Bund, die zur Verwirklichung des vierspurigen Ausbaus der B 10 auf dem Teilstück „Anschlussstelle Landau Nord“ (A65) – Godramstein benötigt werden, ab.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Januar 2017, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Die ablehnende Haltung des Rates gegen den Ausbau der B 10 sei unbestritten und stehe. Der Stadtrat könne diese Salamitaktik nicht gutheißen. Dies sei auch der Grund, dass man den BUND beim Klageverfahren unterstützt habe. Es gebe aber auch bereits einen Beschluss aus dem Jahr 2011, dass man die benötigten Grundstücke veräußern werde, wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig sei. Man sollte sich hier nicht auf Scharmützel einlassen, die das Ganze nur um wenige Wochen verzögere. Der Planfeststellungsbeschluss habe eine enteignungsgleiche Vorwirkung. 

 

Ratsmitglied Vogler begründete den Antrag. Der Antrag solle die ablehnende Haltung der Stadt bekräftigen. Es sei wichtig, nochmal ein deutliches Signal zu setzen. Hinzu komme, dass wesentliche Fragen der Vertragsbedingungen noch offen seien.  

 

Ratsmitglied Lerch stellte klar, dass dieser Stadtrat und natürlich auch die CDU-Fraktion gegen den Ausbau der B 10 zu einer vierspurigen Fernstraße auf Landauer Gebiet sei. Man sei jetzt an dem Punkt, dass alle politischen, juristischen und administrativen Möglichkeiten erschöpft sind. Die Wirkung des Antrages, die Grundstücke nicht zu veräußern, sei eher rudimentär. Daher sei dir Frage nicht mehr, ob der Ausbau komme, sondern was könne man noch optimieren. Genau darum gehe es mit dem Antrag der CDU-Fraktion. Es sollte ein Vertreter des LBM eingeladen werden, um bei einem Ausbau das Optimale für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt herauszuholen.

 

Ratsmitglied Hartmann unterstrich, dass dieser Ausbau falsch und nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt sei. Der Ausbau werde letztlich nicht verkehrsentlastend sein.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass der Rat eine eindeutige Meinung zum Ausbau der B 10 habe. Darüber werde ja hier wohl nicht gestritten. Es gehe um die Frage, ob man sich auf ein unnötiges Verwaltungsprocedere einlasse.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Meinung, dass dieser Antrag nur sinnlos Ressourcen verplembere.  Die FWG habe zum Ausbau der B 10 schon immer eine andere Meinung gehabt. Aus seiner Sicht sei die dreispurige B 10 ein Horror. Die FWG-Stadtratsfraktion werde den Antrag ablehnen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion dem Antrag zustimmen werde. Der Antrag mache Sinn und habe natürlich Symbolcharakter. Sie halte es für wichtig, Kante zu zeigen.

 

Ratsmitglied Marquardt sah in dem Antrag von SPD und Grünen keinen großen Sinn, da die Sache ja schon ziemlich durch sei. Man sollte die Eigentumsübertragung dennoch zurückstellen und erst den CDU-Antrag beschließen.       


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 26 Ja,- 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen: