Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt einstimmig einer grundsätzlichen Beteiligung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau an einer „Klärschlammverwertung Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts“ zu.

 

 


Herr Eck erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Nach aktuellen Überlegungen sollen die Schadstoffe aus dem Klärschlamm durch Verwertung in einer Monoverbrennungsanlage mit anschließender Aufbereitung der Asche entfernt werden. Die Betreiber von Kläranlagen mit geringeren Einwohnergleichwerten müssen damit rechnen, ihren Klärschlamm nicht mehr, zumindest vollständig, in der Landwirtschaft verwerten zu können. Dabei werden die Grenzwerte verschärft, eine Hygienisierung gefordert und auch die Zeitfenster zur Ausbringung der Schlämme reduziert.

 

In der Vergangenheit konnten in Landau fast 100 % des angefallenen entwässerten Schlamms der Landwirtschaft oder in Vegetationspausen dem Landbau zur Rekultivierung als Düngemittel zugeführt werden. Relativ hohe Werte in den Bereichen Zink, Kupfer und bei adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen liegen bei der Kläranlage Landau vor. Daher ist derzeit eine thermische Verwertung notwendig. Im Jahre 2016 wurden die aktuell geltenden Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber aus unbekannten Gründen nicht mehr eingehalten. Ein Verursacher hierfür wurde, trotz regelmäßigen Beprobungen im Kanalsystem, noch nicht gefunden.

 

Aufgrund der gesetzten Anforderungen der neuen Klärschlammverordnung, die bis spätestens zum Jahre 2029 umgesetzt werden muss, ist es absolut unwirtschaftlich eigene Kapazitäten hierfür vorzuhalten, da das eigene Mengenaufkommen zu gering ist.

 

Für die zukünftige Verbrennung des Klärschlamms kommen in Zukunft nur Anlagen in den Städten Mainz oder Karlsruhe in Betracht.

 

Im Land Rheinland-Pfalz wurde die Notwendigkeit gesehen, eine sichere und wirtschaftliche Klärschlammentsorgung zu organisieren. Aufgrund dieser Veränderungen ist auf Landesebene eine neue Gesellschafterstruktur der Thermischen Verwertung geplant (Thermische Verwertung Mainz GmbH). Daran beteiligt wären alle Abwasserbetriebe in Rheinland-Pfalz.

 

Der heutige Grundsatzbeschluss soll weitere Grundsatzgespräche ermöglichen.

 

Der Vorsitzende betont, dass es richtig ist, jetzt schon die Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

Herr Knapp begrüßt das neue Konstrukt. Er fragt nach, ob es nach dem Brand bei der Firma Wickert zu Problemen mit dem Klärschlamm gekommen ist bzw. ob innerhalb der letzten 6 Monate Klärschlamm in der Landwirtschaft ausgebracht wurde. Herr Eck verweist auf die vorherigen Ausführungen bzgl. der aktuell bestehenden Probleme mit den einzuhaltenden Grenzwerten. Eine Verwertung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde innerhalb der letzten 6 Monate nicht vorgenommen.

 

Die Nachfrage von Herrn Scheid, ob die zukünftige Anlieferung des Klärschlamms nach Mainz auch mit der Bahn erfolgen könnte, wird von Herrn Eck  mangels der notwendigen Infrastruktur verneint.