Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschl. der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 9 hinsichtlich der Verlegung des im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünstreifens an die östliche Grundstücksgrenze und dessen Verschmälerung um 2 Meter, der teilweisen Überschreitung der südlichen Baugrenze, der geringfügigen Überbauung des privaten Grünstreifens im südlichen Bereich, der Errichtung eines Imbissbetriebes im Gewerbegebiet GE 1.4, der Nichtauffüllung der Baugrundstücke sowie der Unterschreitung der Mindesttraufhöhe des Veranstaltungsgebäudes zu.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 24.01.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Thema der Sitzungsvorlage wurde bereits in der Presse behandelt und war daher der Öffentlichkeit bekannt. Letztendlich ging es in der Vorlage um Befreiungen vom Bebauungsplan D9 im Bereich der Grünstreifen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erachtete die Befreiungen als nachvollziehbar und berichtete über das Diskussionsergebnis innerhalb seiner Fraktion. Die geplante Veranstaltungshalle stünde in Widerspruch zum Grundsatz der Konkurrenzvermeidung zur Innenstadt. Er äußerte Bedenken und sieht die Innenstadt im Nachteil, weshalb er auch gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird – auch wenn es nur um Befreiungen gemäß Bebauungsplan ginge und nicht um die Nutzung an sich.

 

Der Vorsitzende erteilte Herrn Kamplade das Wort, der daraufhin erklärte, dass die beabsichtigten Befreiungen (= planungsrechtliche Zulässigkeit) nicht auf die Nutzungsform zu beziehen seien. Es ginge lediglich um den Grundriss. Die Nutzung sei zulässig. Zu entscheiden wäre, ob dem Antragsteller ein „vernünftiger“ Grundriss für die beabsichtigte Halle gewährt wird. Wichtig sei, dass durch die Beschlussfassung keine „Härten“ verursacht werden. Daher empfiehlt er den anwesenden Ratsmitgliedern, dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold merkte an, dass in dem Gewerbepark „Am Messegelände“ viele Freizeitaktivitäten angeboten werden, eine Busverbindung jedoch fehlen würde. Er bat daher um Überprüfung, ob eine Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) und somit eine Anbindung an das Gebiet möglich sei.

Herr Bernhard entgegnete, dass bereits zwei Haltestellen für Buslinien bestehen und sich in ca. 300 m Fußweg zur Veranstaltungshalle befänden. Er sicherte jedoch eine weitere Prüfung für eine (dritte) Haltestelle zu. Dies sei letztendlich auch von der zukünftigen Nutzungsentwicklung des Gebietes abhängig.


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, nachgenannten Beschlussvorschlag.