Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschl. der nachfolgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 10 zu:

 

a)         Trauf- bzw. Gebäudehöhe im nördlichen Teilbereich 7,70 m, statt 9,00 m

b)         Überschreitung der nördlichen Baulinie um 2 m

c)         Nichtbebauung der über Eck geführten Baulinie im nordwestlichen Bereich

d)         Zurückbleiben von der nördlichen Baulinie um ca. 3 m, zulässig 2 m (II. BA)

e)         Überschreiten der südlichen Baugrenze um 2,99 m, zulässig 1 m (II. BA)

f)         Überschreiten der südlichen Baugrenze um 3,18 m, zulässig 1 m (PV-Carport)

g)         Herstellung von 7 Stellplätzen teilweise im Pflanzgebotsstreifen (Westen)

h)         Wegfall von 3 öffentlichen Stellplätzen zur Herstellung der Zufahrt 2 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 23.01.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und regte zur Zustimmung des Beschlussvorschlages an. Die Ansiedlung des renommierten Autohauses sei ein Zugewinn für die Stadt Landau und die Region.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth teilte seine Zustimmung mit. Kritisch äußerte er sich allerdings zur Gestaltung der Autohäuser, die von den Automobilfirmen in der Regel vorgeschrieben werden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass in Landau viel für die „Autoaffinität“ getan werde und dies nicht seine Zustimmung finden würde. Ein Autohaus verkörpere unter anderem nicht das Prinzip der Nachhaltigkeit und er könne sich eine andere Nutzung des Geländes vorstellen. Schließlich sei die Ressource „Fläche“ endlich.

 

Ratsmitglied Herr Scheid sprach die geplante Traufhöhe an. Auch geht er von einer intensiven Beleuchtung, wie dies bei der ARAL-Tankstelle der Fall sei, aus. Er merkte an, dass es durch die Beleuchtung im neuen Wohngebiet sehr hell werden würde. Deshalb findet er im Falle des Autohauses eine Traufhöhe von „nur“ 7,50 m nicht schlecht – gerade im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung. Zum Vergleich: Die Traufhöhe der ARAL-Tankstelle beträgt ca. 12 m.

 

Ratsmitglied Herr Wagner erklärte seine Zustimmung zu dem geplanten Bauvorhaben. Er erwähnte allerdings, dass in Landau viel für „Besserbetuchte“ gemacht werde, die sich letztendlich selbst zu helfen wüssten.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth fasste die Kritik zur fehlenden Nachhaltigkeit des Herrn Lichtenthäler auf und widersprach den Bedenken, da der neue Standort spezialisiert auf Fahrzeuge mit E-Motoren sei, wovon wiederum die Stadt profitieren könne.

 


Der Bauausschuss beschloss diesen mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.