Sitzung: 14.02.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/439/2017
Der
Stadtrat stimmt dem Erlass der Richtlinie zur Festsetzung von gefördertem
Mietwohnungsbau nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der
Baulandbereitstellung in der Stadt Landau (Quotierungsrichtlinie) durch private
wohnbauliche Maßnahmen der Innenentwicklung mit Planungserfordernis zu.
Der Vorsitzende leitete in das Thema der
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27.01.2017
ein, auf welche verwiesen wird. In dieser geht es konkret um die Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum – basierend auf den Anträgen der Fraktionen CDU, SPD und
FWG. Der Vorsitzende verwies auf den vorgestellten Zwischenbericht vom Herbst
2016 und die nun daraus resultierende Beschlussvorlage. Ihm sei wichtig, dass
in Gebieten mit Entwicklungsflächen eine Balance zwischen bezahlbarem und
höherpreisigem Wohnraum angestrebt wird. Der Vorsitzende erteilte daraufhin das
Wort an Frau Schmidt-Sercander von der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung.
Die Richtlinie sei ein erster und besonders wichtiger
Baustein, welcher allerdings nicht den Gesamtbedarf an sozialem Wohnungsbau in
Landau abdecken könne, so Frau Schmidt-Sercander. Als eines der wichtigsten
Ziele der Stadtentwicklung nannte sie die bedarfsgerechte Versorgung mit
Wohnraum. Auch sei die Versorgungssicherheit im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus ein zu nennendes Ziel. Der Handlungsbedarf sei anhand von Prognosen
hinsichtlich des Bevölkerungswachstums, der zunehmenden Wohnungsknappheit und
den deutlich steigenden Mieten abgeleitet, wie bereits in den vorherigen
Tagesordnungspunkten erwähnt wurde. Frau Schmidt-Sercander merkte an, dass
soziale Wohnbauflächen mittels Konzeptvergaben oder über die in Gründung
befindliche städtische Wohnungsbaugesellschaft, aber auch über private
Investoren, entwickelt werden können.
Frau Schmidt-Sercander erläuterte den Aufbau der
Richtlinie und erklärte zunächst den Anwendungsbereich der Richtlinie
hinsichtlich privater Wohnbauflächen, Bautypologien und Geltungsbereichen. Es
war wichtig, die Richtlinie klar zu formulieren und auf wenige wesentliche
Punkte zu beschränken. Gleichzeitig sollte eine gewisse Flexibilität gegeben sein,
da oftmals Bauprojekte eine flexible Handhabe benötigen. Hauptaugenmerk liegt
auf den Brachflächen bzw. untergenutzten Flächen für wohnbauliche Entwicklungen
im Innenbereich. Die Höhe der Quote sollte 25 % bei neu geschaffenen
Wohnflächen ab einer Bebauung von vier Wohneinheiten und ab einer Gesamtfläche
von 400 m² Wohnfläche je Plangebiet betragen. Als Bautypologie wurde der
Geschosswohnungsbau festgelegt, in der anteilig geförderte Wohnungen entstehen
bzw. ausgewiesen werden sollen. Frau Schmidt-Sercander erklärte wie die
Sicherung sowie die Umsetzung der Quote erfolgen könne. Weiterhin berichtete
sie von Ausnahmeregelungen und Abweichungen vor allem in Bezug auf vermietete
Einfamilienhausbebauungen oder es könne zum Beispiel die Bindung eines geförderten
Wohnraums auf eine beliebige Bestandswohnung der jeweiligen
Bauherren/Investoren im Landauer Stadtgebiet übertragen werden. Geltungsbereich
der Maßnahme ist die Gesamtstadt von Landau, einschließlich der Stadtteile. Die
Höhe der Quote wurde ebenfalls nochmals überprüft. Sie würde im guten Mittel im
Vergleich zu anderen Städten mit ähnlichen Herausforderungen liegen. Des
Weiteren sei die Höhe für die im Moment zur Verfügung stehenden Flächen als
angemessen zu betrachten. Als Bezugsgröße nannte Frau Schmidt-Sercander die
Wohnfläche, da diese ebenfalls eine Bezugsgröße für die Fördermaßnahmen sei.
Die Sicherung würde über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 bzw. Vorhaben-
und Erschließungsplan nach § 12 BauGB und ggf. darüber hinaus in Form von
grundbuchrechtlichen Eintragungen erfolgen.
Frau Schmidt-Sercander berichtete über die Umsetzung
der Maßnahme, welche in der Regel mit der Inanspruchnahme der Fördermittel des
Landes Rheinland-Pfalz über entsprechende Wohnungsbauprogramme durchzuführen
sei. Frau Schmidt-Sercander betonte, dass jede Abweichung oder Ausnahme als
Einzelfallfeststellung zu betrachten sei und stets vom Bauträger oder Bauherrn
begründet werden müsste. Ziel sei jedoch, eine „Aufweichung“ der Richtlinie zu
vermeiden.
Zum Ende ihres Vortrages verwies Frau
Schmidt-Sercander auf die gesetzlichen Grundlagen nach § 11 BauGB
(„Städtebaulicher Vertrag“), das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) und die
Förderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die vorgestellte Quotierungsrichtlinie soll nach der
Zustimmung im Stadtrat zum 08.03.2017 in Kraft treten.
Bereits während der Bauausschusssitzung vom 15.11.2016
wurde das Thema „Schaffung einer Quotierungsrichtlinie“ behandelt und
vorbesprochen. Zwei Fragen waren aus dieser Sitzung offen geblieben, zu denen
Frau Schmidt-Sercander nun Stellung nehmen konnte:
1) Flexible Quote der Stadt Mainz:
Hier ging es darum, auf welcher Grundlage die Stadt
Mainz die Quote von 10 – 20 % festlegte und wie sie mit der flexiblen Quote im Allgemeinen
umgeht. Auf eine Anfrage hin, gab es von der Stadt Mainz eine Rückmeldung, dass
es ebenfalls eine Grundsatzentscheidung gebe, die ähnlich wie die zuvor
vorgestellte Richtlinie der Stadt Landau aufgebaut sei. Jeder Private, der
Bauland entwickelt, müsse demnach an der „partnerschaftlichen
Baulandbereitstellung“ (Anm. Name der Maßnahme) teilnehmen. Der derzeitige
politische Ansatz läge bei 25 %, auch im Hinblick auf den hohen Druck auf dem
Wohnungsmarkt, und werde regelmäßig angewendet. Jeder eingehende Antrag werde
auf Verwaltungsebene geprüft und weiche nur in wenigen Ausnahmefällen zur
Vermeidung von „unbeabsichtigten Härten“ von der Vorgabe ab.
2) Anzahl Sozialwohnungen in Landau:
In Bezug auf die Anzahl der geförderten Wohnungen der
Stadt Landau gab es Differenzen zur Auskunft der ISB. Die Zahlen wurden in der
Zwischenzeit überprüft, so dass die damals genannte Zahl von 419 Wohnungen im
Bestand der Stadt Landau von Mitte 2015 bestätigt werden konnte. Die Differenz
resultierte aus Doppelnennungen, da für diverse Liegenschaften verschiedene
Förderwege beschritten wurden. Auch wurde das Jugendwerk St. Josef oder das
städtische Klinikum in der Liste der ISB geführt. Die Belegung dieser Wohnungen
ist jedoch Pflegepersonal oder Angestellten der Einrichtung vorenthalten. Somit
mussten diese Wohnungen auch aus dem für Bürger mit Wohnberechtigungsschein
zugänglichen Bestand genommen werden. Seit November 2016 endeten weitere
Zweckbindungen, so dass zum Stichtag 28.02.2017 noch 365 Wohnungen im Stadtgebiet
Landau zweckgebunden sind. Diese zuletzt genannte Zahl zeige, dass ein sehr
hoher Bedarf an sozialen Wohnungen vorhanden ist und Handlungsbedarf an den
unterschiedlichsten Stellen besteht.
Der Vorsitzende dankte Frau Schmidt-Sercander und
betonte, dass die Wirkung sowie Entfaltung einer solchen Richtlinie positiv zu
betrachten sei. Es sei allerdings auch klar, dass der Beschluss keineswegs die
herrschenden Probleme auf dem sozialen Wohnungsmarkt komplett lösen werde. Der
Vorsitzende merkte an, dass die Richtlinie nicht starr sei und
Ausnahmeregelungen getroffen werden könnten. Er bat daher um Zustimmung der
Bauausschussmitglieder und übergab das Wort an diese.
Ratsmitglied Herr Lerch war der
Überzeugung, dass die Richtlinie ein guter Schritt und betriebswirtschaftlich
machbar sei. Für „alteingesessene Normalverdiener“ (Anm. Zitat der Zeitung „Die
Rheinpfalz“) sei dies auch ein schönes Beispiel, dass nicht nur für Bürger mit
gehobenem Einkommen Wohnraum geschaffen werde. Es sei unstrittig, dass ein Mangel
an bezahlbarem Wohnraum in Landau vorliege und dass etwas getan werden müsse.
Seiner Ansicht nach, sei es richtig, den Beschluss zu fassen. Auch die im
Einzelfall betrachteten Abweichungen finden seine Zustimmung, da es nicht
überall aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen machbar sei, die Quote
einzuhalten. Er dankte zu guter Letzt Frau Schmidt-Sercander für die gute
Ausarbeitung.
Ratsmitglied Frau Vogler dankte
ebenfalls für die gute Ausarbeitung und merkte an, dass die zu beschließende
Richtlinie nur ein Anfang für mehr bezahlbaren Wohnraum sein könne. Frau Vogler
wollte zudem wissen, wie die Bemessungsgrundlage für eine 3-köpfige Familie
zustande käme. Generell betonte Frau Vogler, dass die Richtlinie das richtige
Signal sei und sie keine Schlupflöcher für Ausnahmeregelungen befürworte. Sie
fand die Richtlinie hierzu gut ausgearbeitet. Frau Schmidt-Sercander erklärte,
dass die vorgegebene Einkommensgrenze um bis zu plus 60 % gem. LWoFG
überschritten werden kann, um noch zu dem berechtigten Personenkreis zu
gehören. Frau Schmidt-Sercander erwähnte außerdem, dass Landau seit Bekanntgabe
durch das Finanzministerium am 06.02.2017 zur Fördermietenstufe 5 gehört und
sich deshalb auch die Mietobergrenzen nach oben korrigieren. Demnach liegt nun
die Mietgrenze bei Haushalten mit geringem Einkommen bei 6,00 EUR/m². Herr
Kamplade ergriff ebenfalls das Wort und betonte, dass das Land mit den
entsprechenden Förderprogrammen besonders Familien begünstigt.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler bekundete
seine Zustimmung zur Richtlinie. Für ihn sei nicht entscheidend, ob es in der
Richtlinie um 25 oder 30 % ginge – darüber könne man sich streiten. Es sei nun
ein entscheidender Moment gekommen und zwar, dass etwas gemacht werde. Eine
Richtlinie hätte eigentlich schon viel früher umgesetzt werden müssen – auch im
Hinblick auf die wenigen Wohnungen, die sich momentan noch in der Zweckbindung
befinden. Herr Lichtenthäler erwähnte kritisch, dass nicht sehr viele Flächen
für die Entwicklung von sozialem Wohnraum zur Verfügung stünden und die
Richtlinie nur ein begrenztes Spektrum darstelle. In der Vergangenheit gab es
etliche Bauvorhaben, bei denen eine Umsetzung der Richtlinie gepasst hätte.
Immerhin seien die lukrativer werdenden Fördermittel durch das Land positiv zu
betrachten - dies sei leider in den vergangenen Jahren nicht der Fall gewesen.
Für Herrn Lichtenthäler waren die genannten Ausnahme-
und Abweichungsregelungen schlüssig und logisch, so dass dem nichts mehr
hinzuzufügen sei.
Herr Lichtenthäler verwies zudem auf den Antrag seiner
Fraktion, welcher im folgenden Tagesordnungspunkt 5 weiter behandelt werden
soll.
Ratsmitglied Herr Freiermuth erklärte, dass
er die Schaffung von sozialem Wohnraum gut findet und gleichzeitig nicht hofft,
Investoren zu vergraulen bzw. von Bauvorhaben abzubringen. Herr Freiermuth
begrüßte, dass endlich eine übersichtliche und gut strukturierte Richtlinie
geschaffen wurde.
Ratsmitglied Herr Wagner signalisierte
seine Zustimmung zur Absegnung der vorgestellten Richtlinie. Herr Wagner fragte
noch nach, welche Flächen im Stadtgebiet für die Bauvorhaben des sozialen
Wohnungsbaus in Frage kämen, die ihm direkt anhand einer Karte während der
Bauausschusssitzung gezeigt wurden.
Des Weiteren interessierte ihn, wie die Ausnahme- und
Abweichungsregelungen bewertet werden und wer hierüber entscheidet. Herr
Kamplade erwiderte, dass alle Regelungen klar in der Richtlinie genannt wurden
und der Stadtrat über die einzelnen Abweichungen dann entscheiden wird. Konkret
benannte Ausnahmen könnten hingegen direkt auf der Verwaltungsebene bearbeitet
werden.
Bevor es zur Abstimmung kam, wurde noch eine Übersichtskarte des Stadtgebiets Landau eingeblendet, welche verschiedene neue Wohnflächenentwicklungen zeigte.
Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag.