Sitzung: 14.02.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 2
Vorlage: 610/442/2017
1. Das Angebot des Bieters 2006, im
Einzelnen bestehend aus der Bietererklärung, dem Kaufpreisangebot und dem
Bebauungskonzept, für die Baufelder 28/28a wird angenommen. (Bietererklärung wird im Stadtrat bekannt
gegeben)
2. Die Baufelder 28/28a mit einer Größe
von ca. 7.257 m² werden zum Kaufpreis in Höhe von 1.600.000,00 EURO (ca. 220
Euro/qm) an den Bieter 2006 veräußert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit
dem Bieter eine höhere Übereinstimmung des vorgelegten Baukonzepts mit dem
städtebaulichen Rahmenplan „Wohnpark Am Ebenberg“ und der dazugehörigen
Gestaltungsfibel „Wohnpark Am Ebenberg“ abzustimmen.
4. Die Verwaltung/ DSK wird beauftragt
den Kaufvertrag vorzubereiten und abzuschließen.
5. Die Verwaltung wird im Falle eines
Scheiterns des Projekts des erstplatzierten Bieters beauftragt, in Verhandlung
mit dem Zweitplatzierten, Bieter 2007, einzutreten und den Gremien einen
Vergabevorschlag vorzulegen.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.02.2017
ein, auf welche verwiesen wird, und merkte an, dass die Tagesordnungspunkte 6
und 7 zusammen behandelt werden. Die Beschlussfassung wird jedoch getrennt
erfolgen.
Der Vorsitzende begrüßte Frau Vollmann vom
Architekturbüro Post & Welters und richtete seinen Dank an die Einreicher
der verschiedenen Konzepte für die Gestaltung der Baufelder. Die Konzepte seien
mit viel Engagement und Hingabe erstellt worden, was deutlich zu erkennen sei.
Ihm sei wichtig, die Konzeptvergaben breitgefächert zu gestalten, was unter
anderem auch mithilfe einer Jury möglich war. Viele Kritikpunkte aus
vergangenen Sitzungen wurden aufgenommen und Blickwinkel geschärft. Transparenz
in den Beratungen spielte eine wichtige Rolle. Er dankte an dieser Stelle den
Ratsmitgliedern, die sich an zwei Tagen Zeit für die Jurysitzungen und
anschließenden „fruchtbaren Diskussionen“ genommen hatten. Die vielen
fachlichen Beiträge der Jury seien ein „Glücksfall“ für die
Entscheidungsfindung gewesen, die zum Teil wichtige Impulse für die
Fachpreisrichter darstellten. Es sollte zu keiner Zeit der Eindruck bestehen,
die Vergaben seien vorherbestimmt gewesen. Dies sei mitunter auch der Grund
gewesen, weshalb keine Angebotssummen oder Namen zu den Konzepten genannt
wurden. Die Umschläge mit den Namen der Bieter, werden letztendlich in der
Stadtratssitzung am 07.03.2017 geöffnet. Erst dann stehe der Sieger fest.
Im Anschluss erklärte Herr Dr. Ingenthron, dass er zu
diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste
Ratsmitglied, Herrn Scharhag, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem.
§ 22 Gemeindeordnung wegen verwandtschaftlichen Verhältnissen vorliegen könnte.
Er erklärte, dass er auch während der Jurysitzung nur als Zuhörer fungierte.
Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des
Sitzungsraums.
Auch für Ratsmitglied Frau Heß gab es einen Ausschließungsgrund
gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb sie sich ebenfalls in den für Zuhörer
bestimmten Teil des Sitzungsraums begab.
Der Vorsitzende, Herr Scharhag, übergab das Wort an
Frau Letz, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung. Frau Letz präsentierte
anhand von Visualisierungen und Beurteilungsmatrizen der Bewerber wie es zur
Entscheidungsfindung kam. Dies sei natürlich nur in einer gekürzten Form in der
Präsentation möglich, um wenigstens einen Einblick zu erhalten. Sie zitierte
die Bewertungen der Jurysitzungen. Insgesamt gab es 13 Angebote, verteilt auf
zwei Baufelder, welche während zwei Jurysitzungen im Januar 2017 bewertet
wurden. Die Bewertungskriterien bezogen sich zu 60 % auf fachliche Aspekte und
40 % auf das Kaufpreisgebot. Bei der Bewertung wurde unter anderem auf
architektonische und städtebauliche Qualität, denkmalpflegerische Belange,
Nachhaltigkeit, Image und Innovation geachtet. Hervorzuheben für das Baufeld
30a/31 war die 20 %ige Gewichtung von sozialen Aspekten (Wohnqualität, betreute
Wohnformen).
Frau Letz ging anschließend auf die einzelnen anonymen
Bieter ein. Sie stellte zunächst den bestplatzierten Bieter Nr. 2006 für das
Baufeld 28/28a vor. Vorteile bei dem vorgelegten Konzept waren die gut gelöste
Gestaltung der Freibereiche im Innenhof und die wenigen Eingriffe in das
Bestandsgebäude. Insgesamt überzeugte die Architektur bei vollem
Kaufpreisgebot. Hier lag der Mindestverkaufswert bei 1.277.232,00 EUR, geboten
wurde von Bieter 2006 ein Betrag in Höhe von 1.600.000,00 EUR und war somit das
zweithöchste Gebot der insgesamt sieben Bieter.
Die Bewertung des Baufeldes 30a/31 hatte eine ähnliche
Gewichtung der einzelnen Kriterien. Hier gab es allerdings eine 20 %ige
Bewertung von sozialen Kriterien in Bezug auf betreute Wohnformen und die
Wohnqualität. Des Weiteren gab es für dieses Baufeld spezielle Nutzungsvorgaben
wie z.B., dass 40 % der Bruttogeschoßfläche (BGF) altersgerecht und
barrierefrei konzipiert sowie weitere 30 % BGF als Mietwohnungen ausgewiesen
sein müssen. Weiterhin sollte ein Anteil von 25 % der Erdgeschossfläche für
Dienstleistungen und Gewerbe vorgesehen sein.
Frau Letz erläuterte anhand der Konzepte die Bewertung
der einzelnen Bieter des Baufeldes 30a/31. Jeder der 6 Bewerber lag mit dem
Kaufpreisgebot über der veranschlagten Summe von 2.111.802,00 EUR. Die beste
Bewertung der zuvor erläuterten Kriterien erhielt Bieter Nr.: 3002.
Ausschlaggebend hierfür waren die moderne Bebauungsstruktur, die Gestaltung von
verschiedenen öffentlichen sowie gemeinschaftlichen Freibereichen, die wenigen
Eingriffe in den Bestand, die Wohnqualität und die gute Durchmischung des
vorgelegten Konzeptes. Kritik wurde ebenfalls geäußert, da die Kopfbauten des
Bestandsobjekts starke Eingriffe in die Fassadengliederung erfahren. Dennoch überzeugte
das Projekt bei einem guten Kaufpreisgebot von 2.700.000,00 EUR – obwohl dieses
nur das dritthöchste war. Es wurde betont, dass nicht immer der Höchstbietende
den Zuschlag bekäme.
Herr Kamplade ergänzte Frau Letz‘ Vortrag und betonte
die Schwierigkeit aus der Vielzahl der Entwürfe in der Kürze der Zeit eine
Bewertung vorzunehmen. Während den Jurysitzungen mit Fachpreisrichtern, die
bundesweit tätig sind, ergaben sich zwei grundsätzliche Feststellungen:
1. Die besten Preisgebote gehörten zu den besten
Konzepten.
2. Es gab keine Abhängigkeit von Dichte und dem Preis,
d.h. für Konzepte mit weniger zu realisierenden Wohneinheiten wurde nicht
unbedingt ein geringeres Preisangebot abgegeben.
Herr Kamplade ging weiterhin auf die fachlichen
Kriterien der Sieger ein und erklärte, dass sich die Jurybewertung zunächst
ausschließlich auf fachlichen Kriterien bezogen hätte. Die hieraus entstandene
Rangfolge musste nach Öffnung der Kaufpreisangebote nicht mehr korrigiert
werden, weil Qualität und Preisgebote zusammenpassten.
Der Sieger von Baufeld 28/28a erzielte ein
Bewertungsergebnis in Höhe von 500 von 600 möglichen Punkten. Der
Zweitplatzierte lag mit 370 von 600 Punkten davon deutlich entfernt. Herr
Kamplade betonte, dass die Bewertung des Baufeldes 30/30a deutlich komplexer
war. Dies hing mit den vielschichtigen Anforderungen, wie in Frau Letz‘ Vortrag
festgehalten, zusammen. Insgesamt fiel die Bewertung (Punktzahl) geringer aus,
was allerdings nicht bedeute, dass es schlechtere Konzepte seien. Der Sieger
des Baufeldes 30/30a erhielt 436 von 600 Punkten, der Zweitplatzierte 385 von
600.
Die Kaufpreisgebote seien zudem in Bezug auf den
Mindestverkaufswert auf einem sehr hohen Niveau gewesen.
Herr Kamplade betonte, dass das beste Konzept bei dem
fast besten Kaufpreis gesiegt hätte und empfahl den Bauausschussmitgliedern den
beiden Beschlussvorschlägen (TOP 6+7) zuzustimmen.
Der Vorsitzende dankte Frau Letz, Herrn Kamplade sowie
den fünf in der Jury tätigen Ratsmitgliedern und übergab das Wort an die
Ratsmitglieder.
Ratsmitglied Herr Löffel betonte, dass
in der Kürze der Zeit die intensive Beschäftigung mit den Konzepten nicht
dargestellt werden konnte. Er fand erstaunlich, dass insgesamt 13 Angebote
abgegeben wurden, was die Werthaltigkeit der Baufelder unterstreiche. Herr
Löffel merkte ebenfalls an, dass ein höherer Preis nicht unbedingt zum Zuschlag
führe, viel mehr ein starkes Einvernehmen mit den Fachplanern. Alle seien im
Vorfeld bzw. nach der fachlichen Bewertung sehr gespannt gewesen, welche
Kaufpreisangebote hinter den jeweiligen Konzepten steckten. Herr Löffel war der
Meinung, dass das Bewertungsschema sehr gut ist und betonte, sich an den
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu halten. Hervorzuheben sei, dass bei der
Bewertung alle Stadtratsfraktionen vertreten und auch weitestgehend gleicher
Meinung waren sowie generell ein starkes Einvernehmen vorlag.
Herr Schmitt, in Vertretung von Ratsmitglied Herr Eisold, stellte
eine fachliche Frage. Der Vortrag und die Art der Bewertung seien sehr
transparent gewesen. Er wollte deshalb wissen, ob es eine Vorgabe gab, weshalb
der Neubau höher als das Bestandsgebäude geplant wurde. Herr Kamplade erklärte,
dass dies ein Ergebnis des Bebauungsplans und des städtebaulichen Rahmenplans
ist und somit kein Zufall sei. Das Neubaugebäude wirke aufgrund der
Flachdachplanung höher als das Bestandsgebäude mit den Spitzdächern. Von der
Gebäudehöhe seien diese durchaus vergleichbar – aber nicht von der Wirkung.
Alle Bieter hätten sich diesbezüglich an die Vorgaben gehalten.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler schloss sich
seinem Vorredner, Herrn Löffel, an. Er fand gut, dass zunächst die fachliche
Bewertung stattfand und empfand das Vorgehen als völlig korrekt. Herr
Lichtenthäler ging davon aus, dass wenn die Jury den Kaufpreis gewusst hätte,
vielleicht andere Bewertungen zustande gekommen wären. Herr Lichtenthäler
erwähnte noch einige Anmerkungen zu den einzelnen Konzepten, die es Laien
leider schwer machten zu bewerten, da keine Rückfragen an die Planer möglich
waren – z.B. im Hinblick auf die unterschiedlichen Darstellungen und/oder
Gestaltungen. Zudem teilte Herr Lichtenthäler mit, dass ihm die Nachhaltigkeit
der Projekte fehle und es in den beiden Jurysitzungen zum Teil subjektive
Momente, die das Ergebnis und den Diskussionsprozess beeinflussen, gab.
Letztendlich erklärte sich Herr Lichtenthäler mit dem Ergebnis der Jurysitzung
einig – auch wenn z.B. für Baufeld 30a/31 zunächst Abweichungen von den vorgeschriebenen
Baufluchten in dem vorgelegten Entwurf gab, die dann beim zweiten Rundgang der
Jury durch das Gebiet positiv gesehen wurden.
Ratsmitglied Herr Dürphold skizzierte das
Auswahlverfahren als interessanten Prozess und schloss sich seinen Vorrednern, Herrn
Löffel und Herrn Lichtenthäler, an. Die Ausarbeitung war zeitintensiv, damit
eine Bewertung so gut wie möglich getroffen werden konnte. Auch er betonte die
Schwierigkeit, anhand einer Legende die Umsetzung der Entwürfe sich vorstellen
zu können. Er appellierte daher an die Architekturbüros, Entwürfe noch
übersichtlicher zu gestalten. Ihm war bewusst, wie viel Zeit bereits in der
Ausarbeitung steckte und sprach hierfür sein Lob aus. Die Entscheidung erfolgte
nach bestem Gewissen – auch wenn Preisunterschiede von 450.000,00 EUR vorlagen.
Herr Dürphold sprach sich für den Beschlussvorschlag aus.
Ratsmitglied Herr Wagner erklärte, dass
das Auswahlverfahren gut und transparent war. An der Art des Verfahrens könnte
seiner Meinung nach auch in Zukunft festgehalten werden.
Ratsmitglied Herr Freiermuth stellte fest, dass die Bekanntgabe der bewerteten Konzepte nicht mehr anonym sei, da der jeweilige Bieter im Publikum sitzen könnte und nun wüsste, ob er den Zuschlag bekäme.
Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die nachgenannten Beschlussvorschläge.