Gendergerechte Sprache:

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass er den Verzicht auf die Verwendung der gendergerechten Sprache bei Satzungen nicht für sinnvoll erachte und forderte, beide Schreibweisen wieder zu benutzen.

 

Der Vorsitzende begründete die Anwendung auf der Empfehlung der Landesregierung sowie des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung erfolge.

 

Herr Joritz ergänzte, dass man sich der Handhabung der Gemeindeordnung orientiert habe. Bei einigen Satzungen erschwere die Dopplung die Lesbarkeit enorm.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstützt die Auffassung von Herrn Hartmann.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass der Vorschlag auf landespolitischer Ebene eingebracht werden könne.

 

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Information zur Kenntnis.