1. Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Neufassung der Grün-, Spiel- und Sportanlagensatzung der Stadt Landau in der Pfalz.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Widmung und Ausweisung von aus dem anliegenden Plan ersichtlichen Teilflächen des Ostparks und des Heinrich – Heine -  Platzes als Familienbereiche im Sinne des § 5 der Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 31. Januar 2017 sowie die Informationsvorlage des Hauptamtes (TOP 6.1) vom 14. Februar 2017, auf die hingewiesen wird.

Im vergangenen Jahr habe sich die Verwaltung intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Sicherheit im Ostpark verbessert werden könne. In diesem Rahmen wurde auch über das Thema Videoüberwachung diskutiert. Nach den neuesten Erkenntnissen handelt es sich um Holkriminalität, d.h. es bestehe ein erhöhter Kontrolldruck. Ein Kriminalitätsschwerpunkt sei nicht zu verzeichnen. Dennoch müsse die Stadt sicherstellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Ostpark wieder wohlfühlen. Deswegen wurde in einer dezernatsübergreifenden Initiative nach Möglichkeiten gesucht, die Situation zu verbessern. Dies sei der Infovorlage (TOP 6.1) zu entnehmen. Der   Alkoholkonsum sei in der Öffentlichkeit nicht verboten und sei generell nicht zu verbieten. Die Stadt Ludwigshafen habe aufgrund ähnlicher Situation im Rahmen eines landesweiten Modellprojekts die Lage mit einer Gefahrenabwehrsatzung geregelt; allerdings sei hier ein Kriminalitätsschwerpunkt gegeben. Die Stadt Landau habe sich in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde dazu entschlossen, die Satzung der  Spiel-, Grün- und Sportanlagensatzung neu zu fassen. Hierbei werden Teilbereiche des Ostparks und des Heinrich-Heine-Platz als sogenannte Familienbereiche ausgewiesen, in denen der Konsum von Alkohol verboten wird. Damit werde den Ordnungskräften die Möglichkeit eingeräumt, Platzverweise zu erteilen, den Alkohol zu konfiszieren und Verwarnungsgelder auszusprechen. Mit einem reinen Verdrängungsmechanismus sei es nicht getan, weshalb zusätzlich ein Streetworker eingesetzt werde. Innerhalb des Ostparks (Richtung Mahlastraße/Rheinstraße) soll ein Bereich ausgewiesen werden, in dem der Konsum von Alkohol erlaubt wird. In Absprache mit der Polizei und den Fachämtern halte die Verwaltung dies als ein tragfähiges Konzept. In der Praxis müsse beobachtet werden, wie dieses greift.

 

Ratsmitglied Lerch bekräftigte, dass das Problem im Ostpark nicht zu unterschätzen sei. Die Initiative, die Vorlage mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die geprüften rechtlichen Möglichkeiten seien richtig. Der Folgeschritt seien verstärkte Kontrollen. Über den Streetworker hinaus sollten auch Einwirkungsmaßnahmen erfolgen. Er bat nach einer entsprechenden Erfahrungszeit um Berichterstattung und Sachstandsinformation.

 

Ratsmitglied Vogler erläuterte ihre positive Haltung. Die Maßnahmen führen zur Verdrängung. Allerdings seien diese der erste Schritt, auch um Erfahrungen zu sammeln. Wichtig sei der Einsatz des Streetworkers. Dem Personenkreis sollte des Weiteren eine Perspektive geboten werden.

 

Ratsmitglied Hartmann hält die Maßnahmen für das Bekämpfen der Situation als ungeeignet, da der Alkoholkonsum in einer freien Gesellschaft nicht zu verbieten sei. Ein richtiger Schritt seien die flankierenden Maßnahmen, die von seiner Fraktion unterstützt werden. Vor einem Verbot sollten offene Gespräche geführt werden, denn der Alkoholkonsum werde sich in andere Parks, das ehemalige LGS-Gelände, etc. verlagern. Die Arbeit des Streetworkers werde durch die Repressalien von vornherein erschwert. Die Vorlage werde seine Fraktion deshalb ablehnen.

 

Ratsmitglied Freiermuth werde der Vorlage zustimmen, er sehe die Maßnahmen auch aus der „Hilflosigkeit“ begründet. Es sei fraglich, in wieweit der Streetworker effektiv arbeiten kann. Er fragte nach Erfahrungswerten anderer Städte und äußerte Bedenken im Rahmen der Umsetzung. Ein Versuch sei es allerdings wert.

 

Ratsmitglied Dr. Migl betonte, dass die Alkoholsucht eine Krankheit ist. Auch sie äußerte Bedenken zum Maßnahmenkatalog, sehe allerdings Handlungsbedarf. Der alleinige Einsatz des Streetworkers sei zu wenig. Die Vorlage sei mit einer gewissen Skepsis zustimmungsfähig. Der Personenkreis sei sozial desintegriert und teilweise obdachlos; es handele sich um eine schwierige Personengruppe. Eine ideale Vorgehensweise gäbe es daher nicht. Sie stimmte der Vorlage zu

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass eine gewisse Skepsis auch bei der Verwaltung vorhanden sei. Es sei nicht garantiert, dass die Herangehensweise zum Erfolg führe. Dies werde die Zeit zeigen. Nach der Sommersaison werde ein Sachstandsbericht erfolgen. Derzeit habe die Stadt noch keine Erfahrungen mit einem Streetworker. Die Hinweise von Herrn Hartmann seien berechtigt und wurden in den Planungen berücksichtigt. Deshalb wurden innerhalb des Ostparks entsprechende Möglichkeiten zum Alkoholkonsum eingeräumt. Der Streetworker werde auch in anderen Parkanlagen eingesetzt.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 14-Ja und 2-Nein-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: