Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Nach einigen einleitenden Sätzen des Vorsitzenden begann Herr Seitz mit seinem Vortrag zum Zeitablaufplan der nächsten Monate.

 

Die Festung ist seit dem 06.02.2017 in ihrer Gesamtheit ein Denkmal. Den Umgang mit diesem Denkmal und die Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen wird die Stadt gemeinsam mit der GDKE erarbeiten. Die ersten Gespräche seien bereits positiv und konstruktiv verlaufen. Die Festung Landau sei dann das größte Denkmal in Rheinland-Pfalz (auch unterirdisch).

 

Demnach soll der erste Schritt sein, dass die Festung als bauliche Gesamtanlage in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen wird. Dies könnte noch im Frühjahr 2017 erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass zuvor die Gemeinde gehört wird, was für den Bauausschuss am 02.05.2017 geplant ist. Zur Klarstellung und Sicherung des Denkmals rät die GDKE zum Erlass einer „Umfang und Umgang beschreibenden“ Rechtsverordnung „Festung Landau“ sowie zur Ausweisung eines gleichnamigen „Grabungsschutzgebiets“. Grundlage hierfür ist die Ermittlung aller Bereiche, in denen mit Festungsresten im Boden zu rechnen wäre. Über das genaue Vorgehen soll die Bürgerschaft weiter informiert werden. Zuletzt gilt es für die Stadt, einen Zielplan zu erstellen, in dem die Schutzziele, das Denkmal Festung betreffend, festgehalten werden. Etliche bürokratische Hürden sind noch zu bewältigen. Herr Seitz betonte, dass die Rechtsverordnungen besonders für Bauherren, die Projekte im Bereich der Festung planen, eine gewisse Planungssicherheit gewährleisten sollen. In den geplanten Verordnungen soll zum Beispiel genau festgehalten werden, wo mit Festungsresten zu rechnen ist. Dies sei eine wichtige Planungsgrundlage für jeden Bauherrn / Architekten.

 

Herr Seitz erläuterte die Möglichkeiten eines Zielplans anhand eines Spektrums verschiedener Schutzziele auf, die vom Aufstellen von Hinweisschildern, über das Freischneiden und die Sanierung sowie Inszenierung der Festungsmauern, bis hin zur Grabung reichen.

 

Der Vorsitzende hielt fest, dass es nicht darum ginge, die Festung so weit wie möglich wieder auszugraben, sondern die Chancen, die sich durch die Unterschutzstellung ergeben, entsprechend zu nutzen. Dies wird in die Stadtplanung und Stadtentwicklung einfließen. Er betonte zudem, dass mit dem Denkmal „Festung“ auch die Stadtpolitik gefragt sei, etwas daraus zu machen. Vergangenheit und Zukunft der Stadtentwicklung müssen in Einklang gebracht werden.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth berief sich auf eine Bemerkung des Herrn Seitz bezüglich einer geplanten Spülleitung der Energie-Südwest und fragte bezugnehmend nach den Auswirkungen auf das Bauen Landau.

Fakt sei, so Herr Seitz, dass die Festung überall unter der heutigen Stadt liege. Man müsse erfahrungsgemäß an manchen Stellen von einer Gründung von minus 17 m ausgehen. Aufgrund der Mächtigkeit mancher Mauern ist es wichtig, beim Bauen über vorhandene Festungsreste möglichst viele Informationen zu haben, um dann keine „bösen Überraschungen“ zu erleben.

 

Ratsmitglied Herr Lerch betonte, dass er momentan noch Fakten sammle und sich die Frage stelle, ob denn eine Rechtsverordnung zwingend notwendig sei. Herr Seitz empfahl die Verabschiedung einer Rechtsverordnung, da sie den Kurzeintrag in der Liste erläutere und erlaube, ggf. auch bereits eine Vorgehensweise bei bestimmten Bauvorhaben zu erläutern. Dies sei wichtig für die frühe Information der Bauherrschaft und eine zügige Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn griff ebenfalls das Thema „Rechtsverordnung“ auf. Er ist der Meinung, dass Rechtsverordnungen durch das Land zu erlassen sind und die Stadt lediglich Satzungen erlassen könne. Herr Seitz entgegnete, dass dies beim Denkmalschutz umgekehrt geregelt sei. Herr Kamplade unterbreitete daraufhin den Vorschlag, dass zunächst ein Jurist die Rechtsverordnung prüfen sollte, was auf breite Zustimmung der anwesenden Bauausschussmitglieder stieß.

 

Ratsmitglied Herr Löffel regte den Austausch mit anderen Städten wie Trier und Mainz an. Herr Seitz erklärte, dass bereits ein solcher Austausch bestünde. Am Beispiel Trier verdeutlichte Herr Seitz, dass es bei insgesamt 17 Bauvorhaben eine archäologische Beteiligung gab. Auch in Saarlouis wird ein ähnliches Vorgehen mit der Festungsvergangenheit praktiziert.

 

 

Nachdem keine weiteren Nachfragen mehr bestanden, schloss der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt.