Sitzung: 14.02.2017 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Nach einigen einleitenden Sätzen des Vorsitzenden
begann Herr Seitz mit seinem Vortrag zum Zeitablaufplan der nächsten Monate.
Die Festung ist seit dem 06.02.2017 in ihrer
Gesamtheit ein Denkmal. Den Umgang mit diesem Denkmal und die Prüfung
rechtlicher Rahmenbedingungen wird die Stadt gemeinsam mit der GDKE erarbeiten.
Die ersten Gespräche seien bereits positiv und konstruktiv verlaufen. Die
Festung Landau sei dann das größte Denkmal in Rheinland-Pfalz (auch
unterirdisch).
Demnach soll der erste Schritt sein, dass die Festung
als bauliche Gesamtanlage in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz
eingetragen wird. Dies könnte noch im Frühjahr 2017 erfolgen. Das Gesetz sieht
vor, dass zuvor die Gemeinde gehört wird, was für den Bauausschuss am
02.05.2017 geplant ist. Zur Klarstellung und Sicherung des Denkmals rät die
GDKE zum Erlass einer „Umfang und Umgang beschreibenden“ Rechtsverordnung
„Festung Landau“ sowie zur Ausweisung eines gleichnamigen
„Grabungsschutzgebiets“. Grundlage hierfür ist die Ermittlung aller Bereiche,
in denen mit Festungsresten im Boden zu rechnen wäre. Über das genaue Vorgehen
soll die Bürgerschaft weiter informiert werden. Zuletzt gilt es für die Stadt,
einen Zielplan zu erstellen, in dem die Schutzziele, das Denkmal Festung
betreffend, festgehalten werden. Etliche bürokratische Hürden sind noch zu
bewältigen. Herr Seitz betonte, dass die Rechtsverordnungen besonders für
Bauherren, die Projekte im Bereich der Festung planen, eine gewisse
Planungssicherheit gewährleisten sollen. In den geplanten Verordnungen soll zum
Beispiel genau festgehalten werden, wo mit Festungsresten zu rechnen ist. Dies
sei eine wichtige Planungsgrundlage für jeden Bauherrn / Architekten.
Herr Seitz erläuterte die Möglichkeiten eines
Zielplans anhand eines Spektrums verschiedener Schutzziele auf, die vom
Aufstellen von Hinweisschildern, über das Freischneiden und die Sanierung sowie
Inszenierung der Festungsmauern, bis hin zur Grabung reichen.
Der Vorsitzende hielt fest, dass es nicht darum ginge,
die Festung so weit wie möglich wieder auszugraben, sondern die Chancen, die
sich durch die Unterschutzstellung ergeben, entsprechend zu nutzen. Dies wird
in die Stadtplanung und Stadtentwicklung einfließen. Er betonte zudem, dass mit
dem Denkmal „Festung“ auch die Stadtpolitik gefragt sei, etwas daraus zu
machen. Vergangenheit und Zukunft der Stadtentwicklung müssen in Einklang
gebracht werden.
Ratsmitglied Herr Freiermuth berief sich
auf eine Bemerkung des Herrn Seitz bezüglich einer geplanten Spülleitung der
Energie-Südwest und fragte bezugnehmend nach den Auswirkungen auf das Bauen
Landau.
Fakt sei, so Herr Seitz, dass die Festung überall
unter der heutigen Stadt liege. Man müsse erfahrungsgemäß an manchen Stellen
von einer Gründung von minus 17 m ausgehen. Aufgrund der Mächtigkeit mancher
Mauern ist es wichtig, beim Bauen über vorhandene Festungsreste möglichst viele
Informationen zu haben, um dann keine „bösen Überraschungen“ zu erleben.
Ratsmitglied Herr Lerch betonte, dass
er momentan noch Fakten sammle und sich die Frage stelle, ob denn eine
Rechtsverordnung zwingend notwendig sei. Herr Seitz empfahl die Verabschiedung
einer Rechtsverordnung, da sie den Kurzeintrag in der Liste erläutere und
erlaube, ggf. auch bereits eine Vorgehensweise bei bestimmten Bauvorhaben zu
erläutern. Dies sei wichtig für die frühe Information der Bauherrschaft und
eine zügige Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben.
Ratsmitglied Herr Eichhorn griff
ebenfalls das Thema „Rechtsverordnung“ auf. Er ist der Meinung, dass
Rechtsverordnungen durch das Land zu erlassen sind und die Stadt lediglich
Satzungen erlassen könne. Herr Seitz entgegnete, dass dies beim Denkmalschutz
umgekehrt geregelt sei. Herr Kamplade unterbreitete daraufhin den Vorschlag,
dass zunächst ein Jurist die Rechtsverordnung prüfen sollte, was auf breite
Zustimmung der anwesenden Bauausschussmitglieder stieß.
Ratsmitglied Herr Löffel regte den
Austausch mit anderen Städten wie Trier und Mainz an. Herr Seitz erklärte, dass
bereits ein solcher Austausch bestünde. Am Beispiel Trier verdeutlichte Herr
Seitz, dass es bei insgesamt 17 Bauvorhaben eine archäologische Beteiligung
gab. Auch in Saarlouis wird ein ähnliches Vorgehen mit der
Festungsvergangenheit praktiziert.
Nachdem keine weiteren Nachfragen mehr bestanden, schloss der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt.