Zu
Beginn der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5 verteilten die CDU und Bündnis
90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen einen gemeinsamen Antrag an die
Bauausschussmitglieder, welcher den ursprünglichen Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion vom 04.06.2016 ersetzt.
Nach
einigen Worten des Vorsitzenden, übernahm Ratsmitglied Herr Lichtenthäler das
Wort und erklärte, wie die Kontaktaufnahme zur CDU-Stadtratsfraktion zustande
kam. Ergebnis des überparteilichen Dialogs war der modifizierte Antrag mit
etwas abweichenden Inhalten zum ursprünglichen Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion vom 04.06.2016.
Herr
Lichtenthäler erwähnte, dass im ursprünglichen Antrag seiner Stadtratsfraktion
eine Quote von 30 % genannt wurde. Er betonte, dass aufgrund der weit
fortgeschrittenen Entwicklung einzelner Baufelder dort nicht mehr eingegriffen
werden sollte. In dem Antrag ginge es viel mehr um die verbliebenen
Konversionsflächen im Bereich des Ebenbergs, für die noch keine Entscheidung
hinsichtlich Vergaben erfolgte. Weiterhin sollten die 30 % im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus nicht akribisch für jedes Baufeld gelten. Ziel sei, eine gewisse
Flexibilität zu wahren. Es sei zudem für seine Fraktion erträglich, dass eine
Einigung auf 25 % erfolgte. Eine Quote von 20 % wäre hingegen nicht befürwortet
worden. Er erklärte, dass er die Entwicklung des Wohnparks Am Ebenberg gut
finde. Zugleich bedauerte er jedoch, dass die Entwicklung der
Konversionsflächen sehr weit fortgeschritten sei und bisher wenig für den
sozialen Wohnungsbau getan wurde, obwohl eine Bereitschaft einzelner Bauträger
vorhanden gewesen sei. Letztendlich zeigte er sich erfreut, dass die
Förderkulisse für den sozialen (Miet-)Wohnungsbau attraktiver wurde
Der Bauausschuss empfahl dem Hauptausschuss daraufhin einstimmig unter TOP 5.2. den erwähnten Antrag der beiden Stadtratsfraktionen.