Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Der Hauptausschuss stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 22.400,00 Euro für den Ab- und Wiederaufbau der durch den Sturm „Egon“ im Januar 2017 zerstörten Werbeanlage an der Autobahn A65 für die Gewerbeflächen im Gewerbepark „Am Messegelände“, zu. Die Refinanzierung ist gesichert.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zahlungsbedingungen und die Rahmenbedingungen des Wiederaufbaus festzulegen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 7. Februar 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Hartmann verdeutlichte seine Ablehnung. Er habe für die Mittelverwendung andere Ideen und sei bereits gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes gewesen. Aufgrund der guten Vermarktung sei die Werbeanlage nicht erforderlich.

 

Ratsmitglied Freiermuth erkundigte sich, ob das Schild sinnvoll und für den Kundenerwerb erforderlich sei.

 

Herr Messemer erwiderte, dass die Anlage gemietet sei und die Stadt der Firma bei Beschädigung Ersatz leisten muss. Es handele sich um eine große Werbeanlage, aufgrund dieser mehrfach im Monat direkten Erstkontakt mit Interessenten hergestellt werde. Die Anlage sei deshalb sinnvoll und sollte bestehen bleiben. Einmalige Werbeanzeigen seien alternativ ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Die Mietkosten der Anlage seien in den Vermarktungskosten kalkuliert und berücksichtigt und werden deshalb im Zuge der Grundstücksvermarktung refinanziert.


Der Hauptausschuss stimmte mehrheitlich mit 13-Ja und 2-Nein-Stimmen nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: