Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

1.                   Der Nutzungsänderung des geplanten Neubaus nördlich des denkmalgeschützten ehemaligen Schlachthofturms von dem ursprünglich geplanten Ayurveda- und Yoga-Studio und der Heilpraktikerpraxis in barrierefreie Ferienwohnungen und bei Bedarf in rein privates barrierefreies Dauerwohnen wird zugestimmt.

 

2.                   Die künftige Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Anwesens „Ehemaliger Schlachthofturm“ zu einem Künstleratelier mit Ausstellungsraum und Appartement wird weiterhin aus den Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Der gem. Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vertraglich festgelegte maximale Förderbetrag in Höhe von 30.000,- € wird weiterhin in Aussicht gestellt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Februar 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der ehemalige Schlachthofturm sei eine „Never-ending-Story“. Die jetzt gefundene Lösung sei sicher nicht optimal, aber im Sinne einer geordneten Situation dort durchaus vertretbar.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass die FWG-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen werde. Man werde hier seiner Meinung nach vorgeführt. Das was hier geplant sei, widerspreche dem Willen, den Heinrich-Heine-Platz zu beleben.

 

Ratsmitglied Lerch unterstrich, dass man eine Entscheidung treffen müsse auf der jetzt vorhandenen Faktenlage. Daher müsse man die Rahmenbedingungen akzeptieren. Die CDU-Stadtratsfraktion tue sich damit auch schwer und werde daher differenziert abstimmen.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler teilte mit, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion zustimmen werde. Was jetzt nochmal geändert werde, sei letztlich doch ein Sachzwang dem man sich stellen müsse.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fragte nach, ob es möglich sei die Wohnungen tatsächlich nur als Ferienwohnungen zu genehmigen. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion werde zustimmen.

 

Herr Kamplade entgegnete, dass man Dauerwohnen baurechtlich nicht verhindern könne.

 

Ratsmitglied Marquardt wollte wissen, wie hoch der qm-Preis des Grundstücksverkaufs dort gewesen sei.

 

Der Vorsitzende sicherte zu, die Antwort schriftlich nachzureichen.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 29 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen: