Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 3

1.                   Der Nutzungsänderung des geplanten Neubaus nördlich des denkmalgeschützten ehemaligen Schlachthofturms von dem ursprünglich geplanten Ayurveda- und Yoga-Studio und der Heilpraktikerpraxis in barrierefreie Ferienwohnungen und bei Bedarf in rein privates barrierefreies Dauerwohnen wird zugestimmt.

 

2.                   Die künftige Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Anwesens „Ehemaliger Schlachthofturm“ zu einem Künstleratelier mit Ausstellungsraum und Appartement wird weiterhin aus den Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Der gem. Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vertraglich festgelegte maximale Förderbetrag in Höhe von 30.000,- € wird weiterhin in Aussicht gestellt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 8. Februar 2017, auf die hingewiesen wird.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse könne das bisherige Konzept nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Deshalb sei eine Anpassung mit der Möglichkeit des dauerhaften Wohnens bzw. der Errichtung von Ferienwohnungen notwendig. Nach Prüfung habe dieses Vorhaben keine förderrechtlichen Auswirkungen, da sich die Modernisierungsvereinbarung lediglich auf den Turm beziehe.

 

Ratsmitglied Dr. Bals erklärte, dass die CDU-Fraktion große Schwierigkeiten sehe, da der Stadtrat vor einigen Jahren eine Wohnbebauung an dieser Stelle ablehnte. Danach wurde das Objekt an einen Investor verkauft. Nun seien rund 4 Jahre ohne Bebauung vergangen und von dem Ursprungskonzept sei nichts mehr übrig. Bei anderen Projekten erfolgte bei Nichtrealisierung eine Vertragskündigung und Neuausschreibung. Er fragte nach, ob hier nicht entsprechend verfahren werden könnte. Er könne den Weg nicht nachvollziehen und betonte, dass die Meinung des damaligen Stadtrates respektiert werden sollte.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass eine komplette Rückabwicklung aus rechtlicher Sicht schwer zu verwirklichen sei und aller Voraussicht nicht ohne Rechtsstreit erfolgen würde. Deshalb empfehle er, der Vorlage zuzustimmen.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass es sich um einen schwierigen Abwägungsprozess handelt. Die Verwaltung habe sich viele Gedanken gemacht. Eine mögliche Rückabwicklung gegen den Willen des Vertragspartners sei mit hohen Kosten für die Stadt verbunden, da bereits einige Investitionen getätigt wurden. Auch sei bei einer Neuausschreibung mit einem großen Zeitverlust zu rechnen. Der Turm benötige eine dringende Sanierung, deshalb solle der Vorlage zugestimmt werden.

 

Ratsmitglied Vogler betonte, dass bei eindeutiger Rechtslage keine großen Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden seien. Es sei allerdings fraglich, ob eine Yoga- und eine Heilpraktikerpraxis entsprechende Frequenzbringer seien.

 

Ratsmitglied Hartmann schließt sich der Skepsis an. Es sollte bei der Realisierung anderer Projekte aufmerksam beobachtet werden, ob mit den Vorhaben der Errichtung von Ferienwohnungen oder Dauerwohnen, die 25% Quote des sozialen Wohnungsbaus umgangen und der Stadtrat so in die Irre geführt werde.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Hartmann für den berechtigten Hinweis und sagte eine entsprechende Berücksichtigung zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth lehnt die Vorlage aufgrund der genannten Gründe ab. Es sei ein zu hoher Kostenfaktor und der Heinrich-Heine-Platz sei ein wichtiger Platz für die Stadtentwicklung. Man solle das Risiko einer Klage eingehen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass es sich um einen Abwägungsprozess handelt.

 

Ratsmitglied Dr. Migl tue sich schwer und schloss sich den Vorrednern an. Da sie allerdings ein Vorankommen befürworte, stimme sie der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Lerch bat, künftige Vertragsabwicklungen juristisch sicherer zu machen, damit die Durchsetzbarkeit sichergestellt werde. Auch sollte im Voraus erkennbar sein, ob das Vorhaben offen für die Wohnbebauung ist.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass der Stadtvorstand mit den Gegebenheiten arbeiten. Das Areal sei mit seinem besonderen Bauwerk eine spezielle Herausforderung, insbesondere im Rahmen der Rentabilität des Konzeptes und der Integration in das Landschaftsbild.

 

Ratsmitglied Dr. Bals betonte, dass das Gesamtprojekt bereits seit 10 Jahren bestehe. Er fragte deshalb nach, ob bei einem Neubeginn kein schnelleres Ergebnis erzielt werden könnte.

 

Herr Joritz erwiderte, dass das Problem in den Regelungen des Kaufvertrages liege, da es sich teilweise um „Soll-Formulierungen“ handelt. Bei diesen Regelungen könne man nicht davon ausgehen, dass sie für eine Rückabwicklung zwingend ausreichend sind, was möglicherweise den damaligen Absprachen geschuldet sei. Lediglich bei dem Turm wurden zwingende Formulierungen gewählt. Sofern kein gegenseitiges Einvernehmen vorliegt, könne es zu einem teuren, langwierigen und ungewissen Rechtsstreitigkeit kommen. Es sei aus den Unterlagen nicht klar erkennbar, wie damals verhandelt wurde. Mittlerweile habe sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt stark verändert.

 

Ratsmitglied Freiermuth bekräftigte, dass sich in Landau vieles verändert habe und das Risiko eingegangen werden sollte.

 

Herr Messemer ergänzte, dass eine starke öffentliche Nutzung mit Anwohnerinteressen kollidiere und dies deshalb in der praktischen Umsetzung zu berücksichtigen sei.

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 11-Ja, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschlussvorschlag: