Sitzung: 21.03.2017 Hauptausschuss
- Vergnügungssteuer:
Ein Einwohner brachte zum Ausdruck, dass die Abgabe der Vergnügungssteuer von 18 % für Gaststättenbesitzer nur schwer verkraftbar sei. Alternativ schlug er vor, die Erhöhung pro Spielgerät vorzunehmen, beispielsweise auf 30,00 Euro pro Gerät. Er appellierte, den Vergnügungssteuersatz herabzusenken, beispielsweise auf 12 %, da Kneipenbesitzer neben anderen Aufwendungen auch noch andere Steuern entrichtet werden müssen.
Der Vorsitzende erwiderte, dass der Stadtrat eindeutig darüber abgestimmt habe. Er übergab das Wort an Herrn Messemer.
Herr Messemer bestätigte, dass der Stadtrat die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf 18 % beschloss. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatungen würde ein entsprechender Bericht erfolgen. Die Höhe orientiere sich an den Vergleichssätzen der anderen Städte in Rheinland-Pfalz und war auch die Vorgabe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Anwendung des Stückzahlmaßstabes sei nicht mehr rechtmäßig, da die Steuer entsprechend dem Aufwand zu besteuern ist und nicht das Vorhandensein eines Gerätes.
Herr Joritz ergänzte, dass lediglich die Ausnahmeregelung abgeschafft wurde und keine Steuersatzerhöhung stattfand. Die Problematik sei bei allen vergleichbaren Städten in gleicher Form vorhanden. Bisher habe lediglich noch die Stadt Landau die Ausnahme eingeräumt. In Landau sei keine übermäßige Belastung festzustellen.
Der Vorsitzende schlug vor, dem Einwohner eine schriftliche Begründung zukommen zu lassen.
- Bürgerinformationsveranstaltung:
Ein weiterer Einwohner fragte nach der anwesenden Mitarbeiteranzahl bei der Bürgerinformationsveranstaltung vergangener Woche und ob es eine offizielle Anweisung dazu gab.
Der Vorsitzende antwortete, dass ihm die genaue Zahl nicht bekannt sei, allerdings keine Anweisung an die Mitarbeiter erfolgte. Eine Einladung ging an alle Stadtratsmitglieder sowie auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.