Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2012 sowie

 

  1. die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


Aufgrund der Befangenheit von Herrn Beigeordneten Rudi Klemm verließ dieser den Beratungstisch. Herr Oberbürgermeister Hirsch war nicht anwesend. Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron war im Jahr 2012 noch nicht im Amt und war daher nicht befangen.

 

Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Rechnungsprüfungsamtes vom                 23. Januar 2017, auf die hingewiesen wird. Er übergab das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Morio.

 

Herr Morio informierte, dass es seitens des Rechnungsprüfungsamtes und Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der verspäteten Einreichung des Jahresabschlusses lediglich zu dieser Beanstandung geführt habe. Die Gründe dafür seien bekannt. Ansonsten seien bis auf zwei Auffälligkeiten keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen: Zum einen sei dies der genannte Planansatz in Höhe von -12,6 Mio. Euro, der sich tatsächlich zu einem Ist von +10,0 Mio. entwickelte und einem Delta von 22,6 Mio. Euro entspreche. Die Gründe hierfür liegen darin, dass beim Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes 2012 noch kein doppischer Jahresabschluss vorlag und man sich so an keinem Ist-Ergebnis orientieren konnte, sondern lediglich an den Planansätzen der Vorjahre. Die Steuereinnahmen und Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten führten jedoch zu positiven Entgelte, beispielsweise in dem Aufwendungen im Rahmen der Steuerungsmaßnahmen der Verwaltung für Sach-, Dienstleistungen und der sozialen Sicherung reduziert werden konnten.

Bei der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie den –ausschuss wurde die Rechtmäßigkeit der Rechnungslegung festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes in einem eigenen Prüfvermerk angeschlossen und empfehle dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2012 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.

 

Herr Messemer ergänzte, dass das deutlich verbesserte Ergebnis im Jahr 2012 aufgrund der Finanzmarktkrise aus den Jahren 2008—2010 zu begründen sei, da im Jahr 2012 die Krise im Wesentlichen überwunden war und eine deutlich bessere Ertragssituation stattfand. Beispielsweise sei hier auf der Ertragsseite ein jeweiliges Plus bei den Gewerbesteuereinnahmen von 2 Mio. Euro, Erträgen aus der sozialen Sicherung von    3,2 Mio. Euro, aufgelöste Rückstellungen in Höhe von über 2 Mio. Euro, usw. Auf der Aufwandsseite seien drei wesentliche Positionen zu erwähnen: der personelle Versorgungsaufwand in Höhe von 1,7 Mio. Euro, der durch die Auflösung von Rückstellungen besser abschließen konnte, im Bereich Sach-  und Dienstaufwand in Höhe eines Minus von 4,3 Mio. Euro und der Aufwand der sozialen Sicherung in Höhe von -2,9 Mio. Euro. Die gesamte Ergebnisverbesserung komme dem Eigenkapital der Stadt Landau zu Gute.

 

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: