Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Bei allen noch anstehenden Vergabeverfahren im Bereich des Wohnparks „Am Ebenberg“ stellt die Stadtverwaltung sicher, dass mindestens 25 % der insgesamt noch entstehenden Wohneinheiten als geförderter sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Diese Mindestquote für sozialen Mietwohnungsbau bezieht sich auf die Gesamtzahl der noch zu bauenden Wohneinheiten, nicht auf jedes einzelne Baufeld.

 


Auf den in der Bauausschusssitzung verteilten Antrag der beiden Stadtratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde seitens der Antragsteller eingegangen

 

Ratsmitglied Herr Lerch betonte, dass er lösungsorientierte Kompromisse im Sinne der Gesamtbürgerschaft gut findet und es auch wichtig sei, dass jeder ein Stückchen aufeinander zugeht oder sich annähert. Herr Lerch erwähnte, dass seine Fraktion frühzeitig schon entsprechende Anträge stellte und auch das Baufeld 10 - trotz großer Zweifel - mitgetragen wurde. Ihm sei wichtig, dass in den Wohngebieten eine „Durchmischung“ stattfindet und vertraut hier auf die gute Vermarktung der restlichen Baufelder durch die Stadtverwaltung. Letztendlich sprach er sich für einen gewissen Handlungsspielraum hinsichtlich der Höhe der Quote aus – sollten 30 % oder mehr erzielt werden, so würde er dies natürlich begrüßen.

 

Ratsmitglied Frau Vogler lobte den gemeinsamen Antrag und regte zum Weitermachen - gerade in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau - an.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth erklärte, dass er eine Quote von 25 % als sinnvoll erachte und verwies kurz auf die Korrektur der Einkommensgrenze für eine fünfköpfige Familie, vgl. TOP 4. Der Vorsitzende griff die Thematik der missverständlichen Einkommensgrenzen auf und sicherte zu, dass die Verwaltung hierzu ein Informationsschreiben verfassen und an alle Ratsmitglieder verschicken werde.

 

Ratsmitglied Herr Wagner begrüßte ebenfalls den gemeinsamen Antrag der beiden Stadtratsfraktionen. Er fand es jedoch schade, dass es sehr lange dauerte, bis der Beschluss zur Entscheidung den Bauausschussmitgliedern vorgelegt wurde. Es sei dennoch der Auffassung „besser spät als nie“ und freute sich über den Antrag.

 

Der Vorsitzende vergewisserte sich zu guter Letzt, ob der gemeinsame Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktionen den Antrag der Grünen vom 04.06.2016 ersetzen soll. Dies wurde ihm bestätigt.


Der Bauausschuss empfahl dem Hauptausschuss einstimmig den nachfolgenden Antrag der beiden Stadtratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.