Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1

1. Der Bauausschuss stimmt dem Ausbau des Daches mit zwei unterschiedlichen Gaubenformen (Spitzgauben und Schleppgauben) unter Abweichung von der Gestaltungssatzung "Wohnpark Am Ebenberg" zu, wenn diese gemäß der vorgelegten Planung nicht zusammen bzw. nebeneinander sichtbar sind.

 

2. Der Bauausschuss stimmt dem Einbau von Dachflächenfenstern unter Abweichung der Gestaltungssatzung "Wohnpark Am Ebenberg" zu, wenn die Dachflächenfenster in einer einheitlichen Größe von 0,78 m x 1,14 m ausgeführt werden.

 

3. Der Bauausschuss stimmt der Errichtung von Fenstern in liegendem Format unter Abweichung der Gestaltungssatzung "Wohnpark am Ebenberg" zu, wenn diese eine vertikale Unterteilung aufweisen.

 

4. Der Bauausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C25 sowie einer Abweichung von der Gestaltungssatzung "Wohnpark Am Ebenberg" hinsichtlich der Errichtung von auskragenden Balkonen im einsehbaren Bereich und mit Überschreitung der Baugrenzen zu.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 21.02.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr Dr. Ingenthron erklärte, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Scharhag, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung wegen der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliegt. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums.

 

Der Vorsitzende, Herr Scharhag, übergab nach einer kurzen Einleitung für weitere Erläuterungen das Wort an Herrn Kamplade, der betonte, dass heute ein weiterer Baustein der Erfolgsgeschichte des Wohnparks Am Ebenberg behandelt werde– nämlich das Projekt einer weiteren Baugruppe. Bei dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1022/74 handle es sich um ein Baufeld, das bei der vorletzten Vermarktungstranche an den Markt gegangen sei. Es würde sich nördlich der Reithalle und westlich des Südparks befinden. Das Bauvorhaben würde zudem das Quartier der Baugruppen vervollständigen, was von Herrn Kamplade besonders herausgestellt wurde. Die Baugruppe selbst sei schon seit ca. einem Jahr dabei, intensiv zu planen und reichte kürzlich einen Bauantrag bei der Verwaltung ein. Im hiesigen Bauausschuss ginge es bei den zu fassenden Beschlüssen um vier Befreiungen. Hiervon würden sich drei Befreiungen auf die Gestaltungssatzung und eine auf Abweichungen vom Bebauungsplan beziehen. Im Hauptausschuss am 21.03.2017 werde über den Grundstückserwerb durch die Baugruppe beraten und beschlossen.

Herr Kamplade erklärte, dass von der Baugemeinschaft geplant werde, Dachflächenfenster sowie Spitz- und Schleppgauben in Ergänzung zu den vorhandenen Zwerchhäusern einzubauen. Herr Kamplade verdeutlichte, dass die genannten Elemente nicht „wild gemischt“ werden dürften, da zum Beispiel auf einer Dachseite nur eine Art von Gauben erlaubt bzw. zulässig sei.

Zudem beantragte die Baugruppe den Einbau zusätzlicher Fenster in der vorhandenen Form, was Herr Kamplade für sinnvoll erachtete. Der Einbau von Dachflächenfenster würde für zusätzlichen Lichteinfall und demnach für mehr natürliche Beleuchtung sorgen. Durch die individuelle Gestaltung der Häuser, seien – anders als bei Reihenhäusern – verschiedenste Wohnungsgrundrisse vorhanden, die letztendlich unterschiedliche Anforderungen an die Belichtungsverhältnisse stellen. Allgemein würde zwar ein unruhigeres Bild entstehen, dennoch empfahl Herr Kamplade, den Dachflächenfenstern zuzustimmen, wenn sie einem einheitlichen Maß von 0,78 x 1,40 m eingebaut werden (Anm. zur Sitzungsvorlage: Während in der Begründung das korrekte Maß erwähnt ist, lautet das Maß im Beschlussvorschlag fälschlicherweise 1,14 x 0,78 m).

Zu guter Letzt plante die Baugemeinschaft mit Balkonen, die stellenweise die Baugrenzen überschreiten. Hierbei handele es sich jedoch um die Vergrößerung bereits vorhandener Austritte des Gebäudes. Ein Anbau von Balkonen auf der Gebäuderückseite oder einer Loggia auf der Vorderseite seien als Alternative nicht umsetzbar. Ziel sei, jeder Wohnung eine „Außenfläche“ in Form eines Balkons zuzuschreiben. Der besagte auskragende Balkon im einsehbaren Bereich sei für diese eine Wohnung jedoch die einzige Möglichkeit, eine Außenfläche zu erhalten, weil sonst kein Zugang zum Garten gegeben sei.

 

 

Seitens der Ratsmitglieder gab es keine Wortmeldungen oder Ergänzungen zur Sitzungsvorlage.


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannte Beschlussvorschläge.