Sitzung: 14.03.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1
Vorlage: 630/295/2017
1.
Der Bauausschuss stimmt dem Ausbau des Daches mit zwei unterschiedlichen
Gaubenformen (Spitzgauben und Schleppgauben) unter Abweichung von der
Gestaltungssatzung "Wohnpark Am Ebenberg" zu, wenn diese gemäß der
vorgelegten Planung nicht zusammen bzw. nebeneinander sichtbar sind.
2.
Der Bauausschuss stimmt dem Einbau von Dachflächenfenstern unter Abweichung der
Gestaltungssatzung "Wohnpark Am Ebenberg" zu, wenn die
Dachflächenfenster in einer einheitlichen Größe von 0,78 m x 1,14 m ausgeführt
werden.
3.
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung von Fenstern in liegendem Format unter
Abweichung der Gestaltungssatzung "Wohnpark am Ebenberg" zu, wenn
diese eine vertikale Unterteilung aufweisen.
4.
Der Bauausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C25 sowie einer Abweichung von der Gestaltungssatzung
"Wohnpark Am Ebenberg" hinsichtlich der Errichtung von auskragenden
Balkonen im einsehbaren Bereich und mit Überschreitung der Baugrenzen zu.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der
Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 21.02.2017 ein, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr Dr. Ingenthron erklärte, dass er
zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Scharhag,
übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung wegen
der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliegt. Herr Dr.
Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des
Sitzungsraums.
Der Vorsitzende, Herr Scharhag, übergab nach einer
kurzen Einleitung für weitere Erläuterungen das Wort an Herrn Kamplade, der
betonte, dass heute ein weiterer Baustein der Erfolgsgeschichte des Wohnparks
Am Ebenberg behandelt werde– nämlich das Projekt einer weiteren Baugruppe. Bei
dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1022/74 handle es sich um ein Baufeld,
das bei der vorletzten Vermarktungstranche an den Markt gegangen sei. Es würde
sich nördlich der Reithalle und westlich des Südparks befinden. Das Bauvorhaben
würde zudem das Quartier der Baugruppen vervollständigen, was von Herrn
Kamplade besonders herausgestellt wurde. Die Baugruppe selbst sei schon seit
ca. einem Jahr dabei, intensiv zu planen und reichte kürzlich einen Bauantrag
bei der Verwaltung ein. Im hiesigen Bauausschuss ginge es bei den zu fassenden
Beschlüssen um vier Befreiungen. Hiervon würden sich drei Befreiungen auf die
Gestaltungssatzung und eine auf Abweichungen vom Bebauungsplan beziehen. Im
Hauptausschuss am 21.03.2017 werde über den Grundstückserwerb durch die
Baugruppe beraten und beschlossen.
Herr Kamplade erklärte, dass von der Baugemeinschaft
geplant werde, Dachflächenfenster sowie Spitz- und Schleppgauben in Ergänzung
zu den vorhandenen Zwerchhäusern einzubauen. Herr Kamplade verdeutlichte, dass
die genannten Elemente nicht „wild gemischt“ werden dürften, da zum Beispiel
auf einer Dachseite nur eine Art von Gauben erlaubt bzw. zulässig sei.
Zudem beantragte die Baugruppe den Einbau zusätzlicher
Fenster in der vorhandenen Form, was Herr Kamplade für sinnvoll erachtete. Der
Einbau von Dachflächenfenster würde für zusätzlichen Lichteinfall und demnach
für mehr natürliche Beleuchtung sorgen. Durch die individuelle Gestaltung der
Häuser, seien – anders als bei Reihenhäusern – verschiedenste
Wohnungsgrundrisse vorhanden, die letztendlich unterschiedliche Anforderungen
an die Belichtungsverhältnisse stellen. Allgemein würde zwar ein unruhigeres
Bild entstehen, dennoch empfahl Herr Kamplade, den Dachflächenfenstern
zuzustimmen, wenn sie einem einheitlichen Maß von 0,78 x 1,40 m eingebaut
werden (Anm. zur Sitzungsvorlage: Während in der Begründung das korrekte Maß
erwähnt ist, lautet das Maß im Beschlussvorschlag fälschlicherweise 1,14 x 0,78
m).
Zu guter Letzt plante die Baugemeinschaft mit
Balkonen, die stellenweise die Baugrenzen überschreiten. Hierbei handele es
sich jedoch um die Vergrößerung bereits vorhandener Austritte des Gebäudes. Ein
Anbau von Balkonen auf der Gebäuderückseite oder einer Loggia auf der
Vorderseite seien als Alternative nicht umsetzbar. Ziel sei, jeder Wohnung eine
„Außenfläche“ in Form eines Balkons zuzuschreiben. Der besagte auskragende
Balkon im einsehbaren Bereich sei für diese eine Wohnung jedoch die einzige
Möglichkeit, eine Außenfläche zu erhalten, weil sonst kein Zugang zum Garten
gegeben sei.
Seitens der Ratsmitglieder gab es keine Wortmeldungen oder Ergänzungen zur Sitzungsvorlage.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannte Beschlussvorschläge.