Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

 

1.         Der Planung zum erstmaligen Ausbau der Bornbachstraße und dem Neubau einer Querspange zur Lotschstraße auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung in Abweichung vom Bebauungsplan C 17 wird zugestimmt.

 

2.         Den Abweichungen vom Bebauungsplan C 17 in Bezug auf die Größe der Wendeanlage, der Anzahl der zu pflanzenden Bäume und der Ersatzbaumpflanzungen auf externen Flächen wird zugestimmt

 

3.         Der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 200.000 € im PK 5410 096341 „Bornbachstraße“ wird zugestimmt.

 

4.         Der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 35.000 € im PK 5410 0481 „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ wird zugestimmt.

 

5.     Das Stadtbauamt wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 


Der Vorsitzende leitete in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.02.2017 ein, auf welche verwiesen wird. Die Bornbachstraße, welche im Gewerbegebiet Nord liegt, sei bislang nur als Wirtschaftsweg geführt und im eigentlichen Sinne keine Straße. Die Straße solle nun derart ausgebaut werden, dass sie ihren Ansprüchen in einem Gewerbegebiet entspricht. Herr Bernhard wurde gebeten, weitere Erläuterung zu geben. Der Vorsitzende verwies zudem noch auf den weiteren Gremienlauf.

 

Herr Bernhard beschrieb zunächst den Ist-Zustand der Bornbachstraße, die den Namen „Straße“ eigentlich nicht verdiene. So seien beispielsweise keine Gehwege befestigt und es gebe lediglich eine Entwässerungsmulde. Sie hätte zudem in keiner Weise den Charakter einer Gewerbegebietsstraße, worüber sich auch die Gewerbetreibenden ständig beschweren würden.

Jahrelang konnte der Wirtschaftsweg nicht zu einer Straße ausgebaut werden, weil kein Bebauungsplan bestand. Da sich dies nun geändert hat, könne die Herstellung der Bornbachstraße im Jahr 2017 erfolgen. Die Kosten sind im Haushalt 2017 / 2018 bereits eingestellt.

Mit einer Asphaltfahrbahn von 6,50 m Breite, würde die Straße im klassischen Stil einer Gewerbegebietsstraße errichtet werden. Somit wäre es beidseitigem Lkw-Verkehr möglich, aneinander vorbeizufahren. Rechts und links der Fahrbahn werden zudem Gehwege angelegt.

Durch Grünstreifen solle eine zusätzliche Auflockerung der Straße erreicht werden. Gleichzeitig dienen die Grünstreifen, in regelmäßigen Abständen, zur Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs.

Weiterhin soll der Nußdorfer Weg entlastet werden, weshalb ein Wendehammer in der Bornbachstraße direkt vor dem Holzfachhandel Wickert entstehen solle. Somit müssten die Lkw‘s nicht mehr über den Nußdorfer Weg fahren, sondern könnten mithilfe des Wendehammers die gleiche Strecke wieder zurückfahren. Die Weiterführung hin zum Nußdorfer Weg werde ebenfalls ausgebaut und derart gestaltet, dass Lkw‘s nicht mehr ohne weiteres passieren könnten. Ergänzt werde das Projekt durch eine Verbindung zwischen Bornbach- und Lotschstraße, so dass ein Querverkehr zwischen beiden Straßen möglich wäre. Die Verbindung solle an der Ecke des Möbelhauses Ehrmann errichtet werden. Herr Bernhard erklärte, dass eine Abstimmung mit Herrn Ehrmann erfolgt sei. Dieser würde eine Erweiterung seines Möbelhauses zu einer Art Forum planen, weshalb der Inhaber, Herr Ehrmann, für den Ausbau zu gewinnen war. Zukünftig würden auch die Parkplätze des Möbelhauses ordentlich erschlossen werden und über die Verbindungsstraße erreichbar sein. Hierfür würde auch Fläche vom Grundstück des Möbelhauses benötigt, über die gerade Verhandlungen geführt werden.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung, so dass die Kosten zu ca. 90 % von angrenzenden Gewerbebetrieben oder Anliegern getragen werden. Herr Bernhard erwähnte, dass dies der Grund war, weshalb im Ortsbeirat Nußdorf die Mehrheit nur knapp gewesen sei. Ursächlich hierfür war, dass viele Winzer mit ihren Anbaugebieten an das Gebiet angrenzen würden und ebenfalls die Erschließungsbeiträge zu leisten hätten, hierfür bekämen sie aber erschlossene Gewerbegrundstücke.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob ein Lkw mit Anhänger oder langem Auflieger den Wendehammer passieren könnte. Dies wurde ihm von Herrn Bernhard direkt bestätigt. Im Bebauungsplan sei der Wendehammer etwas kleiner dargestellt. Eine verkehrstechnische Bemessung wurde seinerzeit nicht eingeholt, was nun nachgeholt wurde. Aufgrund von Optimierungen der Verkehrsplanung, wurde schließlich der Wendehammer größer geplant, insbesondere auch deshalb, weil mit der Neuerrichtung der Wickert-Halle der benötigte Platz für einen größeren Wendehammer vorhanden war.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold wollte wissen, ob die schraffierte Fläche in der gezeigten Darstellung gepflastert werden würde. Dies wurde von Herrn Bernhard bejaht. Die Fläche werde so ausgelegt, dass diese befahrbar sei. Vergleichbar sei die Baumaßnahme mit dem kürzlich fertiggestellten Kreisel in der Königstraße.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen zeigten, stellte der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig nachgenannte Beschlussvorschläge.