Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.02.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Straßenverkehrsordnung wurde erst kürzlich, im Dezember 2016, geändert und es gebe nun die Möglichkeit, Tempo 30 an schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten ohne größeren Aufwand auszuweisen. Der Vorsitzende erwähnte, dass eine Tempo 30-Strecke in der Godramsteiner Straße vor der neuen Kindertagesstätte „Am Fort“ eingerichtet werden soll. Er informierte, dass die Geschwindigkeitsreduzierung werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr und somit während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte gelten sollte. Zusätzlich würde eine Überquerungshilfe errichtet. Eine solche zeitliche Geschwindigkeitseingrenzung gebe es hingegen in der Zweibrücker Straße nicht. Dort soll vor dem katholischen Altenzentrum bis hin zum Friedhof dauerhaft Tempo 30 ausgewiesen werden. Weitere Einrichtungen sollen dann im größeren Rahmen beleuchtet und besprochen werden, da es davon noch etliche Bereiche im Stadtgebiet, wie zum Beispiel das Otto-Hahn- und Max-Slevogt-Gymnasium oder die Kindertagesstätte Villa Mahla am Marienring, gebe. Er bat schließlich Herrn Bernhard über Lärmmessungen und -belastungen zu berichten.

 

Herr Bernhard betonte, dass die Stadt sich erst am Anfang zur Ausweisung der Tempo-30-Gebiete befinde. Er verwies auf die derzeitige Verkehrsuntersuchung in Form eines Lärmaktionsplanes. Die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes hinsichtlich Verkehrszählung und Lärmberechnung sowie -messung sollen dann im Bauausschuss am 06.06.2017 vorgestellt und behandelt werden. Dort wo die Messungen über den Grenzwerten liegen werden, würde man Maßnahmen ableiten können, über die dann im Herbst im Bauausschuss zu beschließen sei. Demnach müsste zum Beispiel die Lärmgrenze nachts 60 Dezibel und tagsüber 70 Dezibel betragen. Werden diese überschritten, sei die Stadt verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen würden lärmmindernder Asphalt, sogenannter Flüster-Asphalt, gehören oder Geschwindigkeitsbegrenzungen. Herr Bernhard betonte, dass es nicht zielführend sei, jetzt beispielsweise vor der Kindertagesstätte Villa Mahla punktuell Tempo 30 auszuweisen und in einem halben Jahr würde sich herausstellen, dass eine größere Strecke mit Tempo 30 anzuordnen sei. Er rät daher, bei den in der Informationsvorlage aufgezählten Einrichtungen, die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes abzuwarten, bevor punktuelle oder streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden sollen. Zunächst würde eine Ausweisung von Tempo 30 bei den zuvor von Herrn Dr. Ingenthron genannten beiden Einrichtungen erfolgen.

Ratsmitglied Herr Scharhag wollte wissen, ob auch die Stadtdörfer bei den Maßnahmen einbezogen seien. Dort gebe es auch relevante Straßen, für die eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden müsste. Herr Bernhard erläuterte, dass im Lärmaktionsplan alle Hauptverkehrsstraßen im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt werden. Herr Bernhard wies allerdings darauf hin, dass es sich nicht um Tempo-30-Zonen handeln würde, sondern um Tempo-30-Strecken. Dies sei ein großer Unterschied. Zonen seien fast flächendeckend in jedem Stadtteil vorhanden. Hauptverkehrsstraßen würden jedoch nicht zu diesen Zonen zählen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch interessierte sich dafür, ob auch der Bereich des Kindergartens in der Godramsteiner Hauptstraße vom Lärmaktionsplan betroffen sei. Dies wurde bejaht. Weiterhin wollte er wissen, ob überall, wo die Grenzwerte in der Verkehrsuntersuchung überschritten werden, die Stadt gesetzlich verpflichtet sei, zu handeln. Dies wurde ihm ebenfalls bestätigt. Die Lärmaktionsplanung gelte in jeder Stadt und Ortschaft, so dass überall, wo die Grenzwerte überschritten worden sind, Maßnahmen zu ergreifen wären. Herr Bernhard betonte allerdings, dass es kein Gesetz hinsichtlich der Lärmgrenze von tagsüber 70 Dezibel gebe. Dies sei nur aus der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Grenzwerte 70 Dezibel am Tag / 60 Dezibel in der Nacht hätten sich derart manifestiert, dass die Stadt oder die Kommune handeln muss. Herr Lerch wollte zum Verständnis wissen, ob dies auch für den Kiez in Hamburg oder den Kudamm in Berlin gelten würde, was ihm ebenfalls bestätigt wurde. Die Grenzen würden für jede Art von Verkehr gelten, sogar für Bahnlinien. Herr Bernhard erwähnte außerdem, dass es einen Lärmaktionsplan bereits seit etlichen Jahren gebe und durch das Umweltamt betreut wird. Hieraus ergibt sich, dass Temporeduzierungen ein adäquates Mittel der Verkehrslärmreduzierung sind.

 

Ratsmitglied Frau Vogler begrüßte die Ausweitung der Tempo-30-Bereiche. Ihr fehle jedoch eine logische Konsequenz gerade im Bereich der Annweiler Straße. Viele Gehandicapte würden die Straßen überqueren, so dass sie fragte, ob eventuell die Ampelschaltung verlängert werden könnte. Auch hatte Frau Vogler Bedenken bei der Einhaltung der Tempolimits. Es würde nichts bringen, Tempo-30-Schilder aufzustellen, wenn sich kein Verkehrsteilnehmer daran halte und im Umkehrschluss auch keine Kontrollen durch die Stadt erfolgen würden. Sie betonte nochmals, dass sie die Maßnahme gut finde. Eine Überwachung der Geschwindigkeit fände sie zudem wünschenswert.

 

Herr Bernhard nahm Frau Voglers Wortmeldung zum Anlass, auf die tatsächliche Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen einzugehen. Prinzipiell sei richtig, dass sich Autofahrer nicht an Tempo 30 halten würden. Bei Tempo 50 würden die Autofahrer jedoch durchschnittlich 55 bis 60 km/h fahren. Würde eine Strecke mit Tempo 30 ausgewiesen, so würden die Autofahrer maximal 35 bis 40 km/h fahren. Dies sei trotz allem eine deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit, was als Fortschritt und Erfolg nur durch das einfache Aufstellen eines Schildes zu werten wäre. Hierfür bedarf es bekanntlich keiner baulichen Maßnahme.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn bezog sich auf seinen Vorredner Herr Lerch und ging nochmals auf das Thema Godramsteiner Hauptstraße ein. Er wurde vom Godramsteiner Ortsvorsteher angesprochen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit wäre, vor dem katholischen Kindergarten eine Tempo-30-Strecke auszuweisen. Herr Bernhard wüsste von dem Thema. Der Kindergarten grenze allerdings nicht direkt an die Godramsteiner Hauptstraße an. Herr Bernhard äußerte sich, dass zunächst die dort vorherrschende Parkregelung geändert werden sollte. Momentan gebe es in der Godramsteiner Hauptstraße wechselseitig eingezeichnete Parkflächen, ohne Pflicht diese auch so zu nutzen. Die eingezeichneten Parkflächen werden allerdings nicht genutzt, wie ursprünglich vorgesehen, so dass ein sehr breiter Verkehrsraum vorläge. Eine Fahrbahnschmälerung mittels wechselseitig parkenden Autos und eine gleichzeitige Herabsetzung der Geschwindigkeit, seien daher momentan nicht gegeben. Momentan werde zusammen mit der Verkehrsbehörde beratschlagt, wie die Parkregelung durchgesetzt werden soll. Herr Bernhard wiederholte, dass für eine weitere Planung das Ergebnis der Gutachten, also der Lärmaktionsplan, abgewartet werden müsste.

Herr Eichhorn stellte eine weitere Frage hinsichtlich punktueller Tempo-30-Bereiche vor den Schulen: Wäre es möglich, dass zum Beispiel eine Tempo-30-Strecke zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und Max-Slevogt-Gymnasium ausgewiesen werde? Die Strecke beträgt ca. 300 m. Herr Bernhard hielt dies zwar offen, aber könnte es sich durchaus vorstellen.

 

Es folgten keine weiteren Wortmeldungen seitens der Bauausschussmitglieder, so dass die Informationen zur Kenntnis genommen wurden.