Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der
Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom
22.02.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die
Straßenverkehrsordnung wurde erst kürzlich, im Dezember 2016, geändert und es
gebe nun die Möglichkeit, Tempo 30 an schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen
und Kindergärten ohne größeren Aufwand auszuweisen. Der Vorsitzende erwähnte,
dass eine Tempo 30-Strecke in der Godramsteiner Straße vor der neuen
Kindertagesstätte „Am Fort“ eingerichtet werden soll. Er informierte, dass die
Geschwindigkeitsreduzierung werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr und somit während
der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte gelten sollte. Zusätzlich würde eine
Überquerungshilfe errichtet. Eine solche zeitliche Geschwindigkeitseingrenzung
gebe es hingegen in der Zweibrücker Straße nicht. Dort soll vor dem
katholischen Altenzentrum bis hin zum Friedhof dauerhaft Tempo 30 ausgewiesen
werden. Weitere Einrichtungen sollen dann im größeren Rahmen beleuchtet und
besprochen werden, da es davon noch etliche Bereiche im Stadtgebiet, wie zum Beispiel
das Otto-Hahn- und Max-Slevogt-Gymnasium oder die Kindertagesstätte Villa Mahla
am Marienring, gebe. Er bat schließlich Herrn Bernhard über Lärmmessungen und
-belastungen zu berichten.
Herr Bernhard betonte, dass die Stadt sich erst am
Anfang zur Ausweisung der Tempo-30-Gebiete befinde. Er verwies auf die
derzeitige Verkehrsuntersuchung in Form eines Lärmaktionsplanes. Die Ergebnisse
des Lärmaktionsplanes hinsichtlich Verkehrszählung und Lärmberechnung sowie
-messung sollen dann im Bauausschuss am 06.06.2017 vorgestellt und behandelt
werden. Dort wo die Messungen über den Grenzwerten liegen werden, würde man
Maßnahmen ableiten können, über die dann im Herbst im Bauausschuss zu beschließen
sei. Demnach müsste zum Beispiel die Lärmgrenze nachts 60 Dezibel und tagsüber
70 Dezibel betragen. Werden diese überschritten, sei die Stadt verpflichtet,
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen würden lärmmindernder
Asphalt, sogenannter Flüster-Asphalt, gehören oder
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Herr Bernhard betonte, dass es nicht zielführend
sei, jetzt beispielsweise vor der Kindertagesstätte Villa Mahla punktuell Tempo
30 auszuweisen und in einem halben Jahr würde sich herausstellen, dass eine
größere Strecke mit Tempo 30 anzuordnen sei. Er rät daher, bei den in der
Informationsvorlage aufgezählten Einrichtungen, die Ergebnisse des
Lärmaktionsplanes abzuwarten, bevor punktuelle oder streckenbezogene
Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden sollen. Zunächst würde eine
Ausweisung von Tempo 30 bei den zuvor von Herrn Dr. Ingenthron genannten beiden
Einrichtungen erfolgen.
Ratsmitglied Herr Scharhag wollte wissen,
ob auch die Stadtdörfer bei den Maßnahmen einbezogen seien. Dort gebe es auch
relevante Straßen, für die eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden müsste. Herr
Bernhard erläuterte, dass im Lärmaktionsplan alle Hauptverkehrsstraßen im
gesamten Stadtgebiet berücksichtigt werden. Herr Bernhard wies allerdings
darauf hin, dass es sich nicht um Tempo-30-Zonen handeln würde, sondern um
Tempo-30-Strecken. Dies sei ein großer Unterschied. Zonen seien fast
flächendeckend in jedem Stadtteil vorhanden. Hauptverkehrsstraßen würden jedoch
nicht zu diesen Zonen zählen.
Ratsmitglied Herr Lerch interessierte
sich dafür, ob auch der Bereich des Kindergartens in der Godramsteiner
Hauptstraße vom Lärmaktionsplan betroffen sei. Dies wurde bejaht. Weiterhin
wollte er wissen, ob überall, wo die Grenzwerte in der Verkehrsuntersuchung
überschritten werden, die Stadt gesetzlich verpflichtet sei, zu handeln. Dies
wurde ihm ebenfalls bestätigt. Die Lärmaktionsplanung gelte in jeder Stadt und
Ortschaft, so dass überall, wo die Grenzwerte überschritten worden sind,
Maßnahmen zu ergreifen wären. Herr Bernhard betonte allerdings, dass es kein
Gesetz hinsichtlich der Lärmgrenze von tagsüber 70 Dezibel gebe. Dies sei nur
aus der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Grenzwerte 70 Dezibel am Tag
/ 60 Dezibel in der Nacht hätten sich derart manifestiert, dass die Stadt oder
die Kommune handeln muss. Herr Lerch wollte zum Verständnis wissen, ob dies
auch für den Kiez in Hamburg oder den Kudamm in Berlin gelten würde, was ihm
ebenfalls bestätigt wurde. Die Grenzen würden für jede Art von Verkehr gelten,
sogar für Bahnlinien. Herr Bernhard erwähnte außerdem, dass es einen
Lärmaktionsplan bereits seit etlichen Jahren gebe und durch das Umweltamt
betreut wird. Hieraus ergibt sich, dass Temporeduzierungen ein adäquates Mittel
der Verkehrslärmreduzierung sind.
Ratsmitglied Frau Vogler begrüßte die
Ausweitung der Tempo-30-Bereiche. Ihr fehle jedoch eine logische Konsequenz
gerade im Bereich der Annweiler Straße. Viele Gehandicapte würden die Straßen
überqueren, so dass sie fragte, ob eventuell die Ampelschaltung verlängert
werden könnte. Auch hatte Frau Vogler Bedenken bei der Einhaltung der
Tempolimits. Es würde nichts bringen, Tempo-30-Schilder aufzustellen, wenn sich
kein Verkehrsteilnehmer daran halte und im Umkehrschluss auch keine Kontrollen
durch die Stadt erfolgen würden. Sie betonte nochmals, dass sie die Maßnahme
gut finde. Eine Überwachung der Geschwindigkeit fände sie zudem wünschenswert.
Herr Bernhard nahm Frau Voglers Wortmeldung zum
Anlass, auf die tatsächliche Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen einzugehen.
Prinzipiell sei richtig, dass sich Autofahrer nicht an Tempo 30 halten würden.
Bei Tempo 50 würden die Autofahrer jedoch durchschnittlich 55 bis 60 km/h
fahren. Würde eine Strecke mit Tempo 30 ausgewiesen, so würden die Autofahrer
maximal 35 bis 40 km/h fahren. Dies sei trotz allem eine deutliche Herabsetzung
der Geschwindigkeit, was als Fortschritt und Erfolg nur durch das einfache
Aufstellen eines Schildes zu werten wäre. Hierfür bedarf es bekanntlich keiner
baulichen Maßnahme.
Ratsmitglied Herr Eichhorn bezog sich auf
seinen Vorredner Herr Lerch und ging nochmals auf das Thema Godramsteiner
Hauptstraße ein. Er wurde vom Godramsteiner Ortsvorsteher angesprochen, wie
hoch die Wahrscheinlichkeit wäre, vor dem katholischen Kindergarten eine
Tempo-30-Strecke auszuweisen. Herr Bernhard wüsste von dem Thema. Der
Kindergarten grenze allerdings nicht direkt an die Godramsteiner Hauptstraße
an. Herr Bernhard äußerte sich, dass zunächst die dort vorherrschende
Parkregelung geändert werden sollte. Momentan gebe es in der Godramsteiner
Hauptstraße wechselseitig eingezeichnete Parkflächen, ohne Pflicht diese auch
so zu nutzen. Die eingezeichneten Parkflächen werden allerdings nicht genutzt,
wie ursprünglich vorgesehen, so dass ein sehr breiter Verkehrsraum vorläge.
Eine Fahrbahnschmälerung mittels wechselseitig parkenden Autos und eine
gleichzeitige Herabsetzung der Geschwindigkeit, seien daher momentan nicht
gegeben. Momentan werde zusammen mit der Verkehrsbehörde beratschlagt, wie die
Parkregelung durchgesetzt werden soll. Herr Bernhard wiederholte, dass für eine
weitere Planung das Ergebnis der Gutachten, also der Lärmaktionsplan,
abgewartet werden müsste.
Herr Eichhorn stellte eine weitere Frage hinsichtlich
punktueller Tempo-30-Bereiche vor den Schulen: Wäre es möglich, dass zum
Beispiel eine Tempo-30-Strecke zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und
Max-Slevogt-Gymnasium ausgewiesen werde? Die Strecke beträgt ca. 300 m. Herr
Bernhard hielt dies zwar offen, aber könnte es sich durchaus vorstellen.
Es folgten keine weiteren Wortmeldungen seitens der
Bauausschussmitglieder, so dass die Informationen zur Kenntnis genommen wurden.