Sitzung: 14.03.2017 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zu Beginn der Bauausschusssitzung erhielt der
Vorsitzende die Anfrage, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Nach erfolgter
Zustimmung seitens der Bauausschussmitglieder, wurde die erste
Sachstandsinformation zur Horstbrücke direkt nach der Einwohnerfragestunde als
TOP 2 (anstatt TOP 14.1) behandelt.
Der Vorsitzende erklärte, dass die
Bauausschussmitglieder einen Beschlussentwurf bis zur nächsten
Bauausschusssitzung am 02.05.2017 erwarten können. Dann gebe es Gelegenheit
tiefer in die Materie einzusteigen. In der hiesigen Bauausschusssitzung sollten
zunächst Informationen ausgetauscht werden. Er übergab daher das Wort an Herrn
Bernhard von der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur für weitere
Ausführungen.
Herr Bernhard betonte, dass das Thema „Sanierung der
Horstbrücke“ immer aktueller werde. Sie solle im Bestand an Ort und Stelle
erneuert bzw. ersetzt werden, was letztendlich bedeute, einen Neubau an
gleicher Stelle zu errichten. Da die Brücke seit mehreren Jahren baufällig sei,
wurde der nördliche Teil für den Lkw-Verkehr gesperrt – diese Maßnahme, in Form
eines Lkw-Überfahrverbots mittels Fahrbahnverengung und Installation von
Hilfsstützen, funktioniere auch gut. Nichtsdestotrotz sei ein Neubau
erforderlich, damit auch alle Verkehrsfunktionen wiederhergestellt werden
können. Im Stadtrat wurde vor einiger Zeit bereits beschlossen, dass die
Horstbrücke „an Ort und Stelle“ gebaut werden sollte. Alternativvorschläge zur
Versetzung der Brücke kamen nicht zum Tragen.
Die neue Brücke soll die gleiche Linienführung wie die
jetzige erhalten und etwas schmäler gebaut werden. Die Horstbrücke wurde
seinerzeit für einen zweispurigen Verkehr ausgeführt, ohne den derzeitigen
Radfahrstreifen. Herr Bernhard erwähnte, dass deshalb im Vorfeld etliche
Diskussionen mit dem Rechnungshof aufgrund der notwendigen Brückenbreiten
geführt wurden. Momentan sei die Fahrbahn für den Pkw-Verkehr 4,5 m breit.
Hinzu komme ein Gehweg mit einer Breite von ca. 2,5 m. Zukünftig, so Herr
Bernhard, solle die Fahrbahn nur noch 3,5 m, der Radfahrstreifen 2,3 m und der
Gehweg, wie im Bestand, breit sein. Mit einer Breite von 3,5 m sei die Fahrbahn
für eine Fahrtrichtung letztendlich breiter als jede andere in der Stadt.
Anhand eines Querschnittes erklärte Herr Bernhard die
Verkehrsführung während der Bauzeit, auch im Hinblick auf Baumaßnahmen der
Südbrücke. Dies bedeute, dass die Horstbrücke so dimensioniert sein müsse, dass
auch im Gegenverkehr sich die Fahrzeuge begegnen können. Herr Bernhard
berichtete hierzu, dass die Gespräche mit dem Rechnungshof zu dem jetzigen
Kompromiss geführt haben. Bei Baumaßnahmen in dieser Größenordnung prüfe der
Rechnungshof stets im Rahmen des Förderverfahrens.
Des Weiteren erklärte Herr Bernhard, dass die
Vorplanung der Baumaßnahme abgeschlossen und der Förderantrag gestellt sei. Die
genaue Vorplanung solle dann im nächsten Bauausschuss im Mai 2017 vorgestellt
werden. Die Bewilligung der Fördergelder werde bis Ende des Jahres 2017
erwartet, so dass unter Berücksichtigung der Verkehrsumleitungsplanung, der
Ausschreibung und der Vergabe der Leistungen im Herbst 2018 mit dem Abbruch der
Brücke begonnen werden könnte. Das Ende der Baumaßnahme sollte dann für Herbst
2020 zu erwarten sein.
Die Umleitung des Pkw-Verkehrs würde über die
Südbrücke, dem südlichen Teil der Horstbrücke, erfolgen. Der dort vorhandene
Radfahrstreifen müsse dann von den Pkw mitgenutzt werden. Insbesondere müsse
die Verkehrssicherheit gegeben sowie gewährleistet sein und im Allgemeinen über
die verkehrssicherste Lösung für Fußgänger und Radfahrer beratschlagt werden.
Herr Bernhard schätzte die Dauer der Maßnahme (Abbruch
und Neubau) auf insgesamt zwei Jahre. Die städtische Beteiligung hinsichtlich
der Finanzierung sei geklärt. Die Gelder seien demnach im Haushalt bereits
veranschlagt und reserviert. Dennoch müsse zunächst die Bewilligung der
Fördergelder, wie anfangs von Herrn Bernhard erwähnt, abgewartet werden.
Ratsmitglied Herr Lerch hakte wegen
der Breite und der geplanten Linienführung der Brücke nach, die sich ihm nicht
richtig erschloss. Herr Bernhard verdeutlichte daraufhin anhand eines
Querschnittplans, dass die Asphaltbreite 5,8 m (Fahrbahn 3,5 m plus Radweg 2,3
m) betragen werde. Hierbei handele es sich nur um eine Spur Richtung
stadteinwärts. Die Aufteilung Richtung Dammühlstraße bleibe gleich. Somit könne
auch später, beispielsweise bei Erneuerungsarbeiten, die Fahrbahn auf eine
Breite von 2,9 m reduziert bzw. verengt werden.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler fragte nach,
wie es sich mit dem Radstreifen in Bezug auf die Breite und der Spurführung
verhalte. Herr Bernhard antwortete, dass sich die Breite des Radstreifens nur
geringfügig verändern werde. Probleme könnten sich nach Herrn Lichtenthälers
Auffassung bei den Abbiegebeziehungen auf der Westseite der Brücke für
Radfahrer ergeben. Als Radfahrer gebe es z.B. keine Möglichkeit, links
abzubiegen. Herr Bernhard verdeutlichte, dass bereits verschiedene Ideen zur
genannten Problematik gesammelt und überdacht wurden und diese in der
Bauausschusssitzung im Mai diskutiert werden können.
Ratsmitglied Herr Scheid wollte wissen,
ob sich die derzeitige Breite der Fahrbahn und des Bürgersteigs zum Radweg dann
im Verhältnis 1:1 wie bei der jetzigen Situation verhalten würde, was von Herrn
Bernhard verneint wurde. Herr Scheid fragte im Anschluss, ob die Breiten
festgelegt seien. Die Breiten wurden, so Herr Bernhard, auf Basis der
maßgebenden Richtlinien festgelegt.
Ratsmitglied Frau Vogler stellte die
Frage, ob sich der Radweg beim Brückenneubau auf der Fahrbahnhöhe befinden
würde oder ob ein Bordstein zur Abgrenzung geplant werde. Hier nahm sie Bezug
auf die Annweiler Straße, wo es sich als schwierig gestalte, wenn ein Bus an
den Radfahrern vorbeifahren müsse. Herr Bernhard erklärte, dass im Falle der
Annweiler Straße der Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,25 m bemessen
wurde. Der geplante Radweg auf der Horstbrücke soll jedoch fast doppelt so
breit werden. Diese Einigung auf die Radwegbreite von 2,3 m wurde auch mit dem
Rechnungshof erzielt, da dort mehrere Schulwege kreuzen oder entlang führen.
Grundlage für die Einigung auf eine Breite von 2,3 m war, unter anderem, eine
Verkehrszählung der Radfahrer.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sagte, dass er
das Problem mit dem Gegenverkehr nicht erkennen könne. Der Verkehr werde nur in
eine Richtung geleitet und in der Mitte der Brücke würde sich ja nichts ändern.
Herr Bernhard bestätigte ihm dies. Der Verkehr verlaufe, wie zuvor auch, nur in
eine Richtung.
Ratsmitglied Herr Heuberger fragte nach,
ob die Südbrücke während der Baumaßnahme der nördlichen Horstbrücke auch für
Busse gesperrt werde. Herr Bernhard bestätigte dies und erklärte, dass der
Öffentliche Personennahverkehr, kurz ÖPNV, über die Queichheimer Brücke
geleitet werden könne. Derzeit werde vom VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
eine Ausweich-Strecke erarbeitet.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte in
Erfahrung bringen, wie sich der finanzielle Effekt bzgl. Anregung des
Rechnungshofes auswirke. Herr Bernhard antwortete, dass die Einsparung
gegenüber der ersten Planung 300.000,00 EUR betragen werde, da die
Planungskosten und viele andere Aspekte in gleichem Ausmaß bestehen bleiben.
Die Einsparpotentiale sind deshalb nicht so hoch wie zunächst angenommen.
Der Vorsitzende dankte Herrn Bernhard für die ersten
Sachstandsinformationen und den Bauausschussmitgliedern für ihre Wortmeldungen.
Für den nächsten Bauausschuss am 2. Mai 2017 werden weitere Informationen und
ein entsprechender Beschlussentwurf erwartet.