Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Zu Beginn der Bauausschusssitzung erhielt der Vorsitzende die Anfrage, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Nach erfolgter Zustimmung seitens der Bauausschussmitglieder, wurde die erste Sachstandsinformation zur Horstbrücke direkt nach der Einwohnerfragestunde als TOP 2 (anstatt TOP 14.1) behandelt.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Bauausschussmitglieder einen Beschlussentwurf bis zur nächsten Bauausschusssitzung am 02.05.2017 erwarten können. Dann gebe es Gelegenheit tiefer in die Materie einzusteigen. In der hiesigen Bauausschusssitzung sollten zunächst Informationen ausgetauscht werden. Er übergab daher das Wort an Herrn Bernhard von der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur für weitere Ausführungen.

 

Herr Bernhard betonte, dass das Thema „Sanierung der Horstbrücke“ immer aktueller werde. Sie solle im Bestand an Ort und Stelle erneuert bzw. ersetzt werden, was letztendlich bedeute, einen Neubau an gleicher Stelle zu errichten. Da die Brücke seit mehreren Jahren baufällig sei, wurde der nördliche Teil für den Lkw-Verkehr gesperrt – diese Maßnahme, in Form eines Lkw-Überfahrverbots mittels Fahrbahnverengung und Installation von Hilfsstützen, funktioniere auch gut. Nichtsdestotrotz sei ein Neubau erforderlich, damit auch alle Verkehrsfunktionen wiederhergestellt werden können. Im Stadtrat wurde vor einiger Zeit bereits beschlossen, dass die Horstbrücke „an Ort und Stelle“ gebaut werden sollte. Alternativvorschläge zur Versetzung der Brücke kamen nicht zum Tragen.

Die neue Brücke soll die gleiche Linienführung wie die jetzige erhalten und etwas schmäler gebaut werden. Die Horstbrücke wurde seinerzeit für einen zweispurigen Verkehr ausgeführt, ohne den derzeitigen Radfahrstreifen. Herr Bernhard erwähnte, dass deshalb im Vorfeld etliche Diskussionen mit dem Rechnungshof aufgrund der notwendigen Brückenbreiten geführt wurden. Momentan sei die Fahrbahn für den Pkw-Verkehr 4,5 m breit. Hinzu komme ein Gehweg mit einer Breite von ca. 2,5 m. Zukünftig, so Herr Bernhard, solle die Fahrbahn nur noch 3,5 m, der Radfahrstreifen 2,3 m und der Gehweg, wie im Bestand, breit sein. Mit einer Breite von 3,5 m sei die Fahrbahn für eine Fahrtrichtung letztendlich breiter als jede andere in der Stadt.

Anhand eines Querschnittes erklärte Herr Bernhard die Verkehrsführung während der Bauzeit, auch im Hinblick auf Baumaßnahmen der Südbrücke. Dies bedeute, dass die Horstbrücke so dimensioniert sein müsse, dass auch im Gegenverkehr sich die Fahrzeuge begegnen können. Herr Bernhard berichtete hierzu, dass die Gespräche mit dem Rechnungshof zu dem jetzigen Kompromiss geführt haben. Bei Baumaßnahmen in dieser Größenordnung prüfe der Rechnungshof stets im Rahmen des Förderverfahrens.

Des Weiteren erklärte Herr Bernhard, dass die Vorplanung der Baumaßnahme abgeschlossen und der Förderantrag gestellt sei. Die genaue Vorplanung solle dann im nächsten Bauausschuss im Mai 2017 vorgestellt werden. Die Bewilligung der Fördergelder werde bis Ende des Jahres 2017 erwartet, so dass unter Berücksichtigung der Verkehrsumleitungsplanung, der Ausschreibung und der Vergabe der Leistungen im Herbst 2018 mit dem Abbruch der Brücke begonnen werden könnte. Das Ende der Baumaßnahme sollte dann für Herbst 2020 zu erwarten sein.

Die Umleitung des Pkw-Verkehrs würde über die Südbrücke, dem südlichen Teil der Horstbrücke, erfolgen. Der dort vorhandene Radfahrstreifen müsse dann von den Pkw mitgenutzt werden. Insbesondere müsse die Verkehrssicherheit gegeben sowie gewährleistet sein und im Allgemeinen über die verkehrssicherste Lösung für Fußgänger und Radfahrer beratschlagt werden.

Herr Bernhard schätzte die Dauer der Maßnahme (Abbruch und Neubau) auf insgesamt zwei Jahre. Die städtische Beteiligung hinsichtlich der Finanzierung sei geklärt. Die Gelder seien demnach im Haushalt bereits veranschlagt und reserviert. Dennoch müsse zunächst die Bewilligung der Fördergelder, wie anfangs von Herrn Bernhard erwähnt, abgewartet werden.

 

Ratsmitglied Herr Lerch hakte wegen der Breite und der geplanten Linienführung der Brücke nach, die sich ihm nicht richtig erschloss. Herr Bernhard verdeutlichte daraufhin anhand eines Querschnittplans, dass die Asphaltbreite 5,8 m (Fahrbahn 3,5 m plus Radweg 2,3 m) betragen werde. Hierbei handele es sich nur um eine Spur Richtung stadteinwärts. Die Aufteilung Richtung Dammühlstraße bleibe gleich. Somit könne auch später, beispielsweise bei Erneuerungsarbeiten, die Fahrbahn auf eine Breite von 2,9 m reduziert bzw. verengt werden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler fragte nach, wie es sich mit dem Radstreifen in Bezug auf die Breite und der Spurführung verhalte. Herr Bernhard antwortete, dass sich die Breite des Radstreifens nur geringfügig verändern werde. Probleme könnten sich nach Herrn Lichtenthälers Auffassung bei den Abbiegebeziehungen auf der Westseite der Brücke für Radfahrer ergeben. Als Radfahrer gebe es z.B. keine Möglichkeit, links abzubiegen. Herr Bernhard verdeutlichte, dass bereits verschiedene Ideen zur genannten Problematik gesammelt und überdacht wurden und diese in der Bauausschusssitzung im Mai diskutiert werden können.

 

Ratsmitglied Herr Scheid wollte wissen, ob sich die derzeitige Breite der Fahrbahn und des Bürgersteigs zum Radweg dann im Verhältnis 1:1 wie bei der jetzigen Situation verhalten würde, was von Herrn Bernhard verneint wurde. Herr Scheid fragte im Anschluss, ob die Breiten festgelegt seien. Die Breiten wurden, so Herr Bernhard, auf Basis der maßgebenden Richtlinien festgelegt.

 

Ratsmitglied Frau Vogler stellte die Frage, ob sich der Radweg beim Brückenneubau auf der Fahrbahnhöhe befinden würde oder ob ein Bordstein zur Abgrenzung geplant werde. Hier nahm sie Bezug auf die Annweiler Straße, wo es sich als schwierig gestalte, wenn ein Bus an den Radfahrern vorbeifahren müsse. Herr Bernhard erklärte, dass im Falle der Annweiler Straße der Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,25 m bemessen wurde. Der geplante Radweg auf der Horstbrücke soll jedoch fast doppelt so breit werden. Diese Einigung auf die Radwegbreite von 2,3 m wurde auch mit dem Rechnungshof erzielt, da dort mehrere Schulwege kreuzen oder entlang führen. Grundlage für die Einigung auf eine Breite von 2,3 m war, unter anderem, eine Verkehrszählung der Radfahrer.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sagte, dass er das Problem mit dem Gegenverkehr nicht erkennen könne. Der Verkehr werde nur in eine Richtung geleitet und in der Mitte der Brücke würde sich ja nichts ändern. Herr Bernhard bestätigte ihm dies. Der Verkehr verlaufe, wie zuvor auch, nur in eine Richtung.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger fragte nach, ob die Südbrücke während der Baumaßnahme der nördlichen Horstbrücke auch für Busse gesperrt werde. Herr Bernhard bestätigte dies und erklärte, dass der Öffentliche Personennahverkehr, kurz ÖPNV, über die Queichheimer Brücke geleitet werden könne. Derzeit werde vom VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) eine Ausweich-Strecke erarbeitet.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte in Erfahrung bringen, wie sich der finanzielle Effekt bzgl. Anregung des Rechnungshofes auswirke. Herr Bernhard antwortete, dass die Einsparung gegenüber der ersten Planung 300.000,00 EUR betragen werde, da die Planungskosten und viele andere Aspekte in gleichem Ausmaß bestehen bleiben. Die Einsparpotentiale sind deshalb nicht so hoch wie zunächst angenommen.

 

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Bernhard für die ersten Sachstandsinformationen und den Bauausschussmitgliedern für ihre Wortmeldungen. Für den nächsten Bauausschuss am 2. Mai 2017 werden weitere Informationen und ein entsprechender Beschlussentwurf erwartet.