Der Vortrag wurde von, Herrn Steffen Reiser, Mitglied der Arbeitsgruppe Aktionsplan abgehalten.

 

Die Power Point Präsentation zum Thema „Aktionsplan Landau – Entwurf Handlungsfeld Bildung und Erziehung“ ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt.

 

Zu Beginn wurde erläutert, dass die Arbeit zur Erstellung eines Entwurfes des ersten Handlungsfeldes Bildung und Erziehung, u.a. durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten, sehr komplex ist. Entsprechend dauerte die bisherige Arbeitsphase länger als angedacht.

Als Fachspezialisten beteiligt waren zuletzt:

Frau Vera Haug, Leiterin der Kindertagesstätte Haus für Kinder und

Herr Ralf Haug, Leiter der Integrierten Gesamtschule Landau

 

Herr Thomas Moser weißt auf Folgendes hin:

Das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen einer inklusiven Schwerpunktschule und einer Förderschule steht im Mittelpunkt des rheinland-pfälzischen Inklusionskonzeptes.

In diesem Inklusionskonzept u.a. vorgesehen werden, dass alle Schulen, die inklusive Unterrichtsangebote machen, insbesondere die Schwerpunktschulen künftig von so genannten „Förder- und Beratungszentren“ unterstützen. Mit der Weiterentwicklung von geeigneten Förderschulen im Land zu Förder- und Beratungszentren werden die Schwerpunktschulen noch mehr professionelle Unterstützung erhalten. Die Förderschulen, denen die Aufgabe als „Förder- und Beratungszentren“ übertragen wird, bieten einerseits – wie bisher – ihren spezialisierten Unterricht an und wirken andererseits als sonderpädagogische Unterstützungssysteme. Auf diese Weise wird sonderpädagogisches Fachwissen verlässlich überall dort verfügbar, wo es erforderlich ist. Der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren soll schrittweise und im Zusammenwirken von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht. Die Förderschulen kooperieren auf Basis einer geschlossenen Vereinbarung und tragen gemeinsam zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass Regelschulen eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts erhalten – beispielsweise zur Förderplanung, zur Differenzierung im Unterricht oder zum Nachteilsausgleich. Zugleich werden damit Kooperationsstrukturen in den Regionen aufgebaut und unterstützt, die die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen inklusivem Unterricht und Unterricht in der Förderschule wählen können.

In der Stadt Landau in der Pfalz wurde ein solches Förder- und Beratungszentrum noch nicht platziert. Daher bittet Herr Moser bei diesem Handlungsfeld um Aufnahme zur Planung eines Landauer Förder- und Beratungszentrum. Als mögliches Förderungs- und Beratungszentrum könnte die Paul-Moor-Schule benannt werden. Gesetzliche Grundlage bildet in Rheinland-Pfalz § 12 Absatz 2 Schulgesetz.

 

 

Herr Dieter Lang betont, dass wir uns bei Aufgaben die mehrere Zuständigkeiten umfassen, insbesondere bei den Maßnahmen stark auf die Themen des Wirkungskreises der zur Stadt Landau gehört konzentrieren sollen, wofür die Stadt als öffentlich rechtliche Gebietskörperschaft auch Einfluss nehmen kann.