Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Michael Langner mit Hinweis auf seine Rechte (§ 30 GemO) und Pflichten (§§ 20, 21, 22 GemO) per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

Herr Michael Langner rückte nach, nachdem Herr Patrik Vogt aufgrund seines Wegzuges nach Essingen sein Mandat niederlegte.