Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

 

 


Der Vorsitzende erklärte, dass die Verkehrszählung durch den LBM auf Höhe der Kath. Kita ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis auf wenige Ausnahmen zwar meist eingehalten wird, jedoch auch öfters Teile des Rad- und Fußweges für Ausweichmanöver aufgrund des Gegenverkehrs mitbefahren werden.

 

Auch um die Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren empfiehlt er nun das verbindliche Parken nur in den dann noch einzuzeichneten Parkboxen zu gestatten mit dem Verkehrszeichen Nr. 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen“.

 

Laut Vorsitzenden könnte als weitere Maßnahme dann noch das Einführen von Tempo 30 in diesem Straßenabschnitt helfen. Da der Kita-Eingang jedoch nicht direkt an der Godramsteiner Hauptstaße liegt, ist diese Einführung, anders als bei anderen städtischen Kitas, nicht aufgrund der neuen Bestimmungen so einfach ausführbar.

 

Auch das, für diese Landesstraße,  zuständige LBM fordert, vor Einführung von Tempo 30, diese beantragte Maßnahme. 


Das Gremium beschloss einstimmig die Markierung von Parkboxen und das Aufstellen von Verkehrszeichen  Nr. 1053-30 „Parken nur in gekennzeichneten Flächen“ in der Godramsteiner Hauptstraße 1 bis 48.