Durch den Wegzug des Ratsmitglieds, Philipp Lechner, ist dessen Mitgliedschaft im Ortsbeirat erloschen. Herr Achim Goldemann folgt Herrn Lechner im Amt als Ortsbeiratsmitglied.

 

Ortsvorsteher Arbogast wies Herrn Goldemann auf die Rechte und Pflichten eines Ortsbeiratsmitgliedes hin. Diese sind in der Gemeindeordnung unter den Paragraphen 20 (Schweigepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) geregelt. Per Handschlag verpflichtete er Herrn Goldemann auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Philipp Lechner für das Engagement im Ortsbeirat Mörlheim. Er überreichte ihm einen Gutschein im Namen der Ortsgemeinde.