Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in der Anlage gekennzeichnete, ca. 2,8 ha große, Gebiet „Rosenplatz“.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 24. April 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen werde. Dies habe sehr wenig Realisierungschancen und sei ohne Perspektive. Es gebe zweifellos wichtigeres zu tun.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man diesen Platz vielleicht irgendwann brauchen werde. Darüber könne man aber nur entscheiden, wenn man Fakten habe.      


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 2 Nein-Stimmen: